Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1925-02-06 · Heft 11 (6.2.1925) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXX (1925)
Issue
Heft 11 (6.2.1925)
Date
1925-02-06
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2651273-2652691-2652702--17126-3517964
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

6 entity mentions

Nr. II IUHD1SCHE RUNDSCHAU Seife 101 h h H n V \ i N i- De Profandls Von Helene Htnnih Cohn (Jerusalem). Soziale Arbeiter ta Jerusalem stoßen letzthin bei Ihrer Titlgkcit auf eine Erscheinung, die ihnen tiefe Besorgnis «loliößt: die rapide Zunahme eine» Proletariat», wie « an Verelendung auf der Weit kaum »cinetgielchen hat. Die jüdischen Armenviertel Schsar Sch'chem, Machneh Jthudah, Schaare Chtssed, Schimon Hazaddlk, Oliel Moschc usw. usw. sind bis über Ihre Grenzen hinaus geschwollen von einer Falle Ummervoller Existenzen. Die meisten dieser Leute sind In den lebten zwei Jahren eingewandert, aus Bagdad und Urfa, aus Aleppo und Smyrna, aus Marokko, Tunis und dem Jemen, aus Aegypten und Buehsrien — aus allen ecken und Enden des näheren Orient Viele von ihnen sind monatc- Ung, manche Jahrelang unterwegs gewesen, denn He sind iu Fuß «kommen. Auf Ihren Wanderungen Ober Sandsteppen und OcbirgRkämme, an Mecresufcrn und Ober Flußfurten haben sie Kinder gezeugt und Kinder begraben, haben sie Eltern und Qatten sterbend im Wegrand zurückgehen. Sie haben sich von Ort zu Ort gebettelt, bis Ihre Fetzen ihnen fast vom Leihe gefallen ■ sind und bis sie die Kunst erlernt haben, fast ohne Nahrung zu leben. Wenn sie schließlieh ihnen Einzug In Jerusalem halten, so sind sie mit Schmutzkrusten brdeckt, verlaust, mit einem Fei/, ein paar aufgelesenen Lappen bedeckt und stumpf und dumpf vor erlittener Not, und sind doch eine physisch« Auslese — the survival of Ute »trongeat Man fragt sich und die Leute immer wieder, was sie denn eigentlich hierhergebracht hat, und man findet in der Mehrzahl der Fallet Hunger, Unvermögen, sich In ihrer Heimat zu halten. Oft sind sie von den Jüdischen Gemeinden geschickt, die sieh ihrer Oeroelndearmen dadurch entledigten, daß sie sie in das Und, das Ihnen heilig sein sollte, abschoben. Oelter Ist es ein Irrglaube, der die Leute hergeführt hat, nämlich diesen In den Jahren vor dem Kriege sind die Linder des Orient« voll gewesen von der Kunde des „Outen", das durch die Chalukah den armen Juden in Palästina erwiesen wird, und sie hat viele orientalische Juden verlockt, dahin auszuwandern. Wihrend des Kriege« ist diese Auswanderung ins Stocken geraten, und gleichzeitig sind viele Existenzen In Orlentstidteo ihrer letzten ökonomischen Stuben beraubt worden. AU dann nach dem Kriege Nachrichten über dk beginnende zionistische Besledelung des Landes zu den orientalisrhen Juden drangen, haben sie sich. In ihrer durch die Chalukah beeinträchtigten Vorstellung von Palistina, darunter ein neues, riesiges Wohltätlgkeitaunternebmen gedacht, das et allen Juden ermöglicht, eine durch den Bethel gesicherte Existenz zu führen. So haben sie sich aufgemacht in das gelobte Land der Bettler. Unfaßbar erscheint es, daß in einer Zeit, In der Hunderten von Chaluzim der Eintritt in das Land verwehrt bleibt, diese Jammerwesen unbeanstandet Ober die Grenzen kommen — vielen Ist das Dunkel der . Nncht günstig, viele von ihren Hclmatgcmclndcn Abgeschobene verdanken ihren ordnungsmiDIgen Paß den guten Beziehungen der OemclndehSuptcr und dem Bakachisch. Die Eubüerung der Einwanderer in Jerusalem erfolgt sich einem 4l1gemelnen Sehemai. bei der Ankunft fragen tie sich durch ru dem Viertel, in dem ihre Heimaisgenossen wohnen» Das sind meistens selber blutarme Existenzen, die durch «in wenig Gelegenheitsarbeit und ein wenig Bettel dem Verhungern entrinnen. Bei diesen anscheinend Aermsten der Armen finden nun die noch Aertneren irgendeinen Unter» schlupf: ein Kellerloch, einen Bretterverschlag, ein Hofwinkel, chen oder eine Ecke in einem Zimmer, In dem bereit» eine vitrkopllge Familie haust Hier erhalten sie von Verwandten und Freunden einen Bissen Brot, ein paar Lumpen zum Bedecken ihrer Blößen, und auf diesen Verwandten und Freunden liegen sie als eine schwere Bürde, unter der diese fast ertrinken. Dann beginnt die Arbeltssuche, welche die Familien- Mitglieder meistens zuerst an die Klagemauer — die Börse der Bettler — führt. Wenn die ersten Versuche hier infolge der gewaltigen Konkurrenz und du Widerstandes der schon Konzessionierten ganz oder fast ergebnislos verlaufen sind, kgt gewöhnlich das Haupt der Familie ein Seil um seine Schultern und wartet als Lasttrlger an einer Marktecke auf Kundschaft bis — die Polizei Ihn forttreibt, da seit einiger Zelt zum Laittrigergewerbe eine besondere Lizenz gthört Dann sucht man einen Verdienst als Wasserträger «3er geht von Haus zu Haus, um Priimubrenner, Töpfe oder ähnliches zu reparieren — obwohl man vom Handwerk keine Ahnung hat und den Auftraggebern Ihre Gegenstände verdirbt. Unterdessen hat sich für die Familie ein Loch gefunden, b das 6ic hineingekrochen Ist Blickt man In diese „Zimmer" 1» Hausern, die aus ein paar Latten, Pcti-olcumblechcn oder Italienern bestehen, so wird es einem deutlicher als In einem ladcren Elendsviertel der Welt klar, daß der Name Proletarier von proles-Nachkommenschatt herkommt. Auf dem steinernen Wer gestampften Boden dieser Einwandererbehausungen lau- ,fn in Sommerschwüle und winterlicher RegenkJItc zahlreiche Kinder Jedes Alters barfuß und fstt nackt herum. In einer EAe hockt eine Kranke oder irrsinnige Verwandte oder «1« blinder Oroßvaterj in dem — In vielen Fällen fensterkssen — Räume herrscht Dunkel, Oestank, Geschrei, und j^audemd fraßt man stielt, wie in dieser von Menschen'ereilen Steinhöhle immer wieder neue. Kinder gezeugt und pborer. werden können! Man kann es nicht fassen, daß viel- »Mlgc Pamlllen, deren Kinder hungern, frieren oder vor Hitze ^kommen und ohne Jeden Unterricht aufwachsen, den Mut «hen, immer neuen prole» zu schaffen aber „Gott hat v«'botcn, die Quelle des Lehens zu verschließen." Allmählich lernt die Familie, den üblichen Bettelweg?• gehen: beim Joint erhalt man Kleider und Unterstützung, der Suppenküche Freitische, beim Frauenverein Escr Joldot ^ermUch, bei der Hadaasah freie Behandlung iu Fallen!?" Krankheit und Entbindungen, in den Kinderüdrten und ■J« mud Thoraü freien Unterricht, fn den Waisenhäusern Er- ""'•ung. Nttürllch klappt dieses System nicht lückenlos, und JWQrlich bleibt man bei allem Ocbcttel unbeschreiblich arm 7« elend. Manche aber machen sich den Bettclweg viel ^»icher: sie gehen kurz entschlossen zu den Missionen t5* erhalten «IIa waa sie brauchen. Oer Vorwurf der jMtsscheu trifft viele dieser Einwanderer mit Rocht, aber :'f Wndcrn Entlüftung, äußerste Unwissenheit und Schwerm IreIt ,uch wirklich Arbeitswillige am Finden einer Bei| '«»Itlgung. Ganz verzweifelt Ist die Situation der Frauen, I? *J* Zwölf, oder Vierzehnjährige heiraten, dann jedes W4* ein Kind gebären und in einem Alter, in dem ander« Mädchen gerade beginnen können, sich für einen Ei ruf vorzubereiten, für Jede Erziehung und schwere Arbeit bereits verloren und verdorben Kind, Mit Erschrecken sehen die, welche mit den sozialen Verhältnissen vertraut sind, der Entwicklung der Dinge zu. Ocwtß, Jede Stadt und Jedes Land hat Ihr lIunjtcr.pfoletari.it, aber fast überall Ist es doch nur ein Bruchteil der Bevölkerung, eine Schicht von Schwachen und Lcbcnsuulüchtigen, die bis zu so tiefer Stufe sinken. Der einigermaßen lebensfähigen Elemente nehmen sich staatliche, städtische oder private soziale Institutionen an und bewahren die Sinkenden vordem vollständigen Untergang. Hier aber sind die unselbstständlgen und unterstützungsbedürftigen Elemente eine, ganze Schicht und Klasse, deren Orößc in gar keinem Verhältnis zu der übrigen Bevölkerungszahl dca Jüdischen jcnsalem steht. Und das In einem Lande, In dem keine Regierung oder Selbstverwaltung sich um die Unterschicht kümmert, wo alle» einer lückenhaften, unsystematischen privaten Hilfstätigkeit überlassen bleibt. Wenn die Chalukah überhaupt noch Im früheren Umfange existierte, so müßte ihr himmelangst werden vor den Geistern, die sie rief. Aber sie fst Im Kriege mehr oder weniger eingeschlafen, und so fallen die geschilderten Elemente zum großen Teil den Instltutibnen der Zionistischen Organisation rur Last, die wahrhaftig nicht an Ihrem Kommen schuld i*t: die Hadassah heilt sie, die S5uKl'mg:ilatlone,\ die Kindergarten und Schulen dca Wand Haclihnich pflegen und unterrichten Ihre Kinder usw. Bei Gängen, die mau in Sachen dieser Unglücklichen zum Rabbinar, zu sephardischen Hllfsgcfcllschaftcn usw. unternimmt, erhält man denn auch allgemein den Rat, sich an die Zionistische Organisation zu wender, deren Sache es sei, für Einwanderer zu sorgen. Ucber die Erwünschthelt oder Uncrwünsehthcit dieser Einwanderung kann es natürlich keine Meinungsverschiedenheiten geben. Bei Ihrer Fortdauer mußte war. zu ernsten Maßnahmen für ihre Eindämmung schreiten. Dagegen gibt es iu bezug auf die, welche nun einmal im Lande sind, verschiedene Auffassungen. Nach Ansicht einer Gruppe von Leuten kann man nichts besseres tun als diese gesamte Menscliengatluug so schneit wie möglich verhungern ru Iasc.cn und Schritte zur Verhütung ihrer Fortpflanzung zu unternehmen. Nach einer zweiten Auffassung soll man die ganze Verantwortung den Chalukahorganlsationcn aufbürden und nicht die nationalen Institute, die für ganz andere Individualitäten berechnet sind, damit belasten. Dann gibt es noch eine dritte Auffassung, dir. in jedem Juden — auch dem elendeste« — immer noch cen Bruder achtet und Immer noch den göttlichen Funken spürt Sie ist hellsehend und hellhörig genug, in diesen Allertlefsten immer noch so viel Klugheit, Geschicklichkeit und vornehmen Takt ru finden, daß sie es für Pflicht eines Jeden hält, an der Erhaltung und Erziehung der Unglücklichen zu arbeiten und besonders die Kinder aus ihren dunklen Höhten heraus« zuführen in das Licht des Wissens und der liebevollen Fürsorge. Wie das am besten geschehen kann, davon ein ander Mal. o Das palästinensische Stralrctht Von Dr. Victor Grünwald (Pctach Tücwah). Die Grundlage des Strafrechtes bi Palästina ist da» Ottomanische Strafgesetzbuch, wie es vor dcar britischen Okkupation hier Geltung hatte und seither nur unwesentlich abgeändert und ergänzt wurde. Dieses ottomanische St.O. B. vereinigt In sich zwei grundverschiedene Dc.tandtcüe, die miteinander nicht verschmolzen wurdcni Die Prinzipien des mohammedanischen Rechts und dlo des französischen Code Pcnal aus dem Jahro 1810. Zum Verständnis des türkischen St.O.B. Ist es daher nötig, das Wesen des islamitischen Rechtes zu kennen. So wie dem Juden, Ist auch dem Mohammedaner die römisch-rechtliche Scheidung zwischen Recht und Moral und zwischen göttlichem (fas) und menschlichen ('us) Recht fremd". Alles Recht Ist ein Ausfluß der göttlichen Gebote und Verbote, und die heiligen Blichcr und dio mündliehe Ucberlieferung trnd die einzigen Rechtscjuelien. Auch die mündliche Ucbcrllcfcrung führt nämlich d<rekt auf Oott zurück und stammt nicht etwa von Menschen, sondern unterscheidet sich von der schriftlichen Lehre nur dadurch, daß sie eben nicht schriftlich aufgezeichnet wurde. Die Tätigkeit der Juristen und Schriftgclchrlcn itt, wenigstens in der Theorie, nicht rcchtfschöpte'lsch, sondern bloß Interpretierend, um den geheimen Sinn der Worte zu erforschen und auf das Leben anzuwenden, in Wirklichkeit wird naturlich durch diese Tätigkeit neues Recht geschaffen, denn die Ausleger halten »Ich nicht an den Sinn und nicht an die Absicht des Gesetzgebers, sondern legen ihre eigene Meinung und die Bedürfnisse der Zelt den Worten unter. Dies Ist auch der einzige Wog der Entwicklung, da der Wortlaut de« heiligen Oesctzcs nicht geändert werden darf; die Ausleger deuten so lang* an dem Worte herum, bis manchmal 0.1a klare Gegenteil des ursprünglich Gesagten herauskommt. Durch diese „auslegende" Tätigkeit entstehen gigantische Rechtssysteme, bei den Juden der Talmud und alles was darauf folgt, bei den Arabern das System d:r Sünna. Ei Itt auch charakteristisch, daß gegen dlciic gewaltsame aber notwendige Auflegung sich stets eine „protestantische" Reaktion erhebt, die die Rückkehr zum reinen Wort der Thora oder des Korans verlangt, bei den Juden die Kurier, bei den Mohammedanern die Schiiten, aber diese Sekten können mit der Schrift allein nicht auskommen und erstarren entweder bald, oder müssen selbst zu ähnlichen Auilcgungtküiulen greifen. Die Verbindung von Recht, Moral und Religion bei den semitischen Völkern zeigt sich im Strafrecht schon äußerlich darin, daß keine rein juristischen Ausdrücke für Delikt, Verbrecher, usw. existieren, sondern daß alle hebräischen und arabischen Termini die Ncbcn-oder sogar Hauptbedeutung „Sünde" haben. Da» islamitische Recht Ut rein arabisch resp. semitisch und wurde: von den Türken nur rezipiert. Da* Strafrecht Ui nur cm kleiner Teil der „Heiligen Oesetze", die »Ich zunächst In zwei Haupttcilc gliedern, von denen der eine sich auf da» Jenseits, besser gesagt auf die kommende Welt, der andere auf das gegenwärtige Leben bezieht. Der erste Teil befaßt »Ich mit Gottesdienst usw., der zweite teilt sich wiederum in drei Teile, betreffend Ehe (Familienrecht), Verträge (Zivilrecht) und Strafen (Strafrecht). Jede strafbare Handlung ist eine Verletzung der „Hei- Ilgen Gcietzc", ab« eine Sünde. Denn der Lebenszweck diu gläubigen Mohnmmcdajicrs ist cji, den einzigen GMt und seinen Propheten zu bekeunen und seine Oebatc zu h.ütcn. Ferner verletzt die Tat das Recht eines Menschen und auch seiner Erben. Denn nach mohammedanischer Auffassung erbt der Erbe kraft eigenen Rechts, das aus der semitischen Familicuauffatsung entspringt und sein Recht kann ihm durch nichts, auch nicht durch eine Verfügung dca Erblassers entzogen werden. Die Strafe bezweckt demgemäß vor allem ekic Ver- «Ahnung Gottes, Vergeltung und Sühne. Der Täter, der bereut und die Strafe willig auf »Ich nimmt, hat Im Jenseits nichts zu fürchten. Dies entspricht wiederum der jüdischen Abfassung, wonach ein zum Tode Verurteilter, der reumütig vor seinem Tod? das Siimknbekcnntnis ablegt, Anspruch auf die kommende Welt hat. Der Mörder aber, der nicht bereut und die Strafe widerwillig erleidet, versöhnt sich mit Gott nicht und verfällt der Hölle. Was aber den Ermordeten betrifft, so greift auch hier Gott ein und vergilt ilun im Himmel, was er auf Erdta leiden mußte. Ein weiterer Zweck der Strafe ist die Vergeltung, bei Körr.crvfrietziingen genau in der biblischen Form der faüan. „Auge um Auge usw." Die betreffenden Steilen im Koran gleichen fast wörtlich denen der Bibel. Ucber die Talion ist schon viel geschrieben Worden, und man hat darin eine besouoere Grausamkeit erblicken wollen. Man muß aber bedenken, Oaß die konsequente Durchführung der Tallon, wenigstens in primitiven Zeiten, die finrig mögliche gerechte Strafe Ist. Freiheitsstrafen sind bei primitiven Völkern unbekannt und was die Geldbuße betrifft, die die Tallon schließlich ersetzt, so trifft sie offenbar den Reichen viel weniger hart ab» den Armen. Achntlch Ist fs mit der Blutrsche, die bei den Beduinen noch heute slttliehe Pflicht Ist: Solange es keine Vorkehrungen zum Schutze der öffentlichen Sicherheit gibt, ist die Blutrache das beste und vielleicht einzige Mittel, Morde hintanzuhalten, da der Mörder weiß, daß er" einen ganzen Stamm ©der eine Sippe gerben sich aufbringt, die den Mord riehen müssen. Die Talion von gesetzeswegen ist bereit» die höhere Stufe, der Kampf zwischen den Stämmen wird eingeschränkt und die Rechtsordnung bewährt sich, indem der Täter seine Strafe erhält. Die Unschädlichmachung des Täter» tat kein Strafzweek bei den Semiten, da dio Ta» ja nicht als Vcrlctruig der Gesellschaft aufgefaßt wird, dk sich ihrerseits schützen müßte, sondern als Bruch heiliger Satzungen. Dagegen ist der Begriff der Sühne sehr gut auicrbitder, besonders bei KAr|>crvcrlctzungcn und Delikten wider das Leben, chncrscMs durch die Tallon wie oben erwähnt, andererseits durch Blutgcld (Dk'h). Bei Delikten ergen KUrner und Lehen wird nach rclain mohammedanischem Recht die Strafverfolgung nicht von Staatswesen eingeleitet, sondern von selten des Verletzten oder seiner Erben. Konsenucntcrwcise hat der Sultan m dksen Fällen kein Bc^tia^i^unpsrccht. Die Bcrechltgten können jedoch auf die Strafverfolgung verrichten. Ebenso haben sie die Wahl, ob die die Talinn oder die Dich verlangen wollen. Heute aber Ist, soweit mir bekannt ist, die Tallon bei Körperverletzungen in den meisten arabischen Ländern mit Ausnahme der w'ahabitischcn Ocbictc außer Gebrauch gekommen. Das Wehrgcld bt genau abgestuft, die volle Dich für einen freien Mann beträft 1000 weibliche Kamele oder lOOO Oolddcnare, für ein« Frau die Hüllte. Bei Verletzung von Körperglledcm sind genaue Skalen festgesetzt, je nachdem das verletzte Glied paarweine vorhanden Ut oder nkht. Ist der Titer Insolvent, »o geht der Anspruch gegen seine Eltern und letzten Endes gegen drn Staatsschatz. Diese Vorschrift, die heute Im Bereich des türkischen Rechts, also auch m Palästina obsolet Ist, aber erst in der Mitte des vorigen Jahrhunderts?J)geschafft wurde, entspringt eben der religiösen Auffassung de* Strafrechtes, die verlangt, daß der Erbe Sühne erhalte. Im übrigen sii:d die Blutgcld Vorschriften In Palästin» in voller Oeitung und werden, falls alle Beleihten Mohammedaner sind, von den mohammedanischen geistlichen Gerichten genau nach den alten, Satzungen, sonst von den staatlichen Gerichten, nach deren Ermessen durchgeführt, wobei das Maximum der Dich 250 flgypt. Pfund Ist. Ist der Täter unbekannt, so kann die Dleh von den Leuten gefordert werden, In deren Nachbarschaft di* Leiche gefunden wurde, Aehnlichc Rerhtsgedsnken findet man im jüdischen Recht. Die Idee, welche dicr-er In Palästina sonst obsolcnten Norm 'zugrundcllcgt, hat in einem ganz modernen palästincrttKthen Gesetz eine Wiederbelebung erfahren, indem in der „Coilcctlvc Rcsronsabiiity for Crime Ordinancc 1021" statuiert wird, daß Im Falle von Sachbeschädigung usw. durch unbekannte Täter der Schadenersatz den Bewohnern des betreffenden Ortes auferlegt werden kann. Da nach mohammedanischer Auffassung die Strafverfolgung ganz im Belleben der Verletzten stellt (ac;io vindictam splran»), so bleibt bei deren Verzicht der Täter «trafbs. Dies wurde im vorigen Jahrhundert In der Türkei geändert, und es tritt heute bei diesen Delikten auch von amtswegen Verfolgung und festrafung durch die staatlichen Gerichte ein. Die Rechte der Verletzten, Ihre Ansprüche nach dem mohammedanischen Recht vor dem geistlichen GeUdu ccUcad zu machen, werden dadurch keinesfalls berührt. Es war nun In der Türkei so, daß in derartigen Delikten zwei von einander ganz unabhängige Prozesse stattfanden, einer vor dem geistlichen, der andere vor dem weltlichen Gericht. Die beiden Gerichte konnten sich nicht einmal durch gegenseitige Benützung des Prorcßmatcrlal» untersetzen, da die Dcwelsvorschrilten völlig verschieden sind. Der Kadi (geistlicher Richter) und der staatliche Richter lallten jeder ihr Urteil, die sich o(t gegenseitig ausschlössen, indem der Kadi aul Zahlung der Dich, das staatliche Gericht auf Tod erkannte: falls ein Todesurteil vollstreckt wird, cntf.t'lt natürlich die Dich, da dies Tallon Ist. In d;r Praxis wurden nun diese Konflikte so gelöst, daß regelmäßig das strengere Urteil vollstreckt wurde. In Palästina est es heute so,'.daß, wie oben «iwuhnt, das geistliche Gericht bei Mohammedanern die Dich fcstgcre'zt, während das staatliche Gericht die Strafe bestimmt. Bei Nichtmohammcdancnt übt das staatliche Oc-, rieht beide Funktionen aus, es sei denn, daß alle Beteiligten die Jurisdiktion des mohammedanischen geistlichen Ocrichtcs verlangen. Was die übrigen Delikte — außer denen gegen da? Leben und die Oüundlicit '— anbetrifft, so unterscheidet das uu-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.