Der junge Jude
- Journal
- Der junge Jude
- Volume
- 2 (1929-1930)
- Issue
- Heft 2 (Juni 1929)
- Date
- 1929-06-01
- Page
- – (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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melden, jahrelang als Arbeiter der Kolonisten ans Chederah auf diesen Böden als Tagelöhner gearbeitet haben," oder daß >,die Beduinen-Scheichs schon seit zwei Generationen von den Bauern aus Chederah Teile des Infiatbodens pachten." Dieser traurige Sachverhalt muß uns als Lehre dienen. Diese Frage tangiert nicht allein den Infiatboden, die meisten älteren jüdischen Privatkolonien befinden sich in einer ähnlichen oder auch vielleicht schlechteren Lage. Ness Ziona und Sichron Jakob, Chederah und Bosch Pinah, Ekron und andere sind jüdische Kolonien hauptsächlich juristisch, und arabische durch die Hände, die ihren Boden bearbeiten. Was jetzt in Chederah passiert ist, kann jeden Tag auch in anderen Privat-Kolonien geschehen. Im nationalen und politischen Kampf um den Schutz des jüdischen Eigentums in Palästina fielen und fallen mehr als einmal der jüdische Arbeiter und Wächter wegen einer Weinrebe, die aus dem Weingarten eines Piiv tt-Kolonisten gestohlen wird, den nicht jüdische Hände bepflanzt und bearbeitet haben. Aber dieser Schutz wird von Tag zu Tag sinnloser, wenn die Kolonisten selbst den Gefahren Tür und Tor öffnen. Denn ganz vergeblich wird hier der Wächter auf dem Posten stehen, umsonst wird der politische Schutz sein. Um unseren Besitz und unsere nationale Position zu wahren, brauchen wir Schutzfestungen nicht nur nach außen, sondern nach innen. Es zeugt von einer historischen Verständnislosigkeit gegenüber dem Problem, wenn wir den Schwerpunkt in der lauen Haltung der Eegierung sehen und nicht zugleich die Schuld der Kolonisten aus Chederah erkennen, wenn wir unsere Erbitterung gegen einen hetzenden arabischen Rechtsanwalt richten und nicht merken, wie die Hai tu r»^ der jüdischen Privat-Kolonisten dauernd unsere ökonomische und politische Position im Lande gefährdet. Chederah wird sicherlich im Rechtsstreit Siegerin bleiben. Wir wünschen es von Herzen. Uns ist es um jeden Danam jüdischen Bodens zu tun» der nicht verloren gehen darf, und deswegen sind die jüdischen Arbeiter in den Kolonien beieit, im Bedarfsfalle auch den Boden zu verteidigen, an dessen Bearbeitung sie kaum herangelassen werden. Und auch die palästinensche Regierung ist sicherlich nicht minder als wir daTan interessiert, die Pormal-Bestimmungen des Gesetzes aber Bodenerwerb zu schützen, und wenn das Gesetz formal betrachtet auf Seiten der Kolonisten aus Chederah ist, so wird auch das Urteil zu ihren Gunsten ausfallen. Aber wird denn dadurch das Problem gelöst? Wenn morgen und übermorgen ULd im Verlauf der nächsten zwei Generationen auf dem Boden von Infiat weiter die Araber aus Infiat arbeiten und die Juden nur den Besitztitel über diesen Boden haben werden, so wird kein Gesetz und kein schützendes Urteil nützen. In Bezug auf Bodenerwerb herrschen Naturgesetze, und alle anderen treten vor diesen Naturgesetzen zurück; sowohl während der Feudal-Ordnung, als auch in der gegenwärtigen Wirtschaftsordnung wird nicht der Boden gekauft und verkauft, wie es bei beweglichen Sachen der Fall ist, man kann nur das Recht auf Arbeit auf dem Boden erwerben. Ueberall wo zwei Völker in einem Lande leben, gehört der Boden dem Volke, welches ihn bearbeitet, und nicht dem, welcher nur ein Formal-Recht auf den Boden besitzt. Die Wahrheit dieser Worte bestätigen auch Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit. Es nützen all die politischen Eroberungen nicht, die drei mächtige Kaiserreiche in Polen gemacht haben, der Boden blieb polnisch, weil man den pol t ischen Bauern und den Boden, den er bearbeitet hat, nicht zu einem russischen, deutschen oder österreichischen machen konnte. Dasselbe gilt für die Tschechoslowakei und für Irland. Es ist eine oberflächliche historische Auf- 57