Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 6 (1920)
- Issue
- 29 (8.10.1920)
- Date
- 1920-10-08
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 6 Jüdische Korrespondenz Nr. 29 Einreise-Erlaubnissen nach Palästina einzustellen, infolge des j dort herrschenden Mangels an Arbeitsmöglichkeiten. Empfehlungen sollen eventuell nur an Personen erteilt werden, die sich über genügend Mittel für den Lebensunterhalt eines Jahres ausweisen. Die Einwanderungs-Verordnung für Palästina. Bezüglich der Einwanderungs-Verordnung wurde folgende offizielle Note, die vom Foreign Office genehmigt wurde, herausgegeben, die in Bälde publiziert werden wird: Die Einwanderungs- Verordnung ist erlassen worden zu dem Zwecke, um den Grundsätzen der Jmmigrationspolitik, die von dem Oberkommisfär in den Versammlungen in Jerusalem und Haifa skizziert worden sind, Wirkung zu verleihen. Der Eintritt in das Land ist sowohl in den Häfen als an den Landesgrenzen streug zu kontrollieren, wie die Bedingungen und Bedürfnisse des Landes es erforderlich machen. Ein Immigrations-Direktor ist ernannt worden, der Immigrations-Beamte an den hauptsächlichsten Eingangsplätzen des Landes unter sich haben wird, Niemandem — mit Ausnahme gewisser Beamtenklassen — wird es möglich sein, in Palästina Einlaß zu finden, wenn er nicht im Besitze eines Passes oder eines ähnlichen Erlaubnisscheines ist, der durch das britffche Konsulat am Abreiseplatze visiert sein muß. Außer einem Paß muß jeder Einlaßbegehrende sich darüber ausweisen, daß er die nötigen Existenzmittel besitzt oder imstande sein wird, sie zu erlangen, sowohl für sich als auch für seine eventuell mit ihm einwandernden Angehörigen. Er wird sich auch einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen. Es wird ein Grund sein, ihn zurückzuweisen, wenn er an einer Krankheit leidet, die, von den medizinischen Autoritäten nachgewiesen, ihn als unerwünschten Einwanderer erscheinen läßt oder wenn er geistig als minderwertig befunden wird. Es werden Anordnungen getroffen werden, daß alle Personen im Hasen oder an der Grenze untersucht und in zweifelhaften Fällenzurückgehalten werden. Bei endgültiger Verweigerung der Eintrittserlaubnis wird der Immigrant durch Order des Jmmigrations-. Direktors in jenes Land zurückgeschickt, aus dem er gekommen ist. Jede Person, die die Erlaubnis zum Eintritt erlangt hat und die sich in Palästina aufhalten will, muß auf dein Polizeibureau desjenigen Distriktes, in dem Aufenthalt genommen wird, Einzelheiten über Nationalität, Familie, Zweck des Aufenthaltes im Lande usw. angeben. Die Registrierung muß innerhalb zwei Wochen nach der Ankunft im Lande gemacht werden. Die Unterlassung der Registrierung innerhalb der angegebenen Zeit ist ein Vergehen gegen die Verordnung, die die Person der Ausweisung oder anderen Strafen aussetzt. Personen, die durch das konsularische Visum als Touristen oder in Transit nach einem anderen Lande, zum Beispiel Damaskus, bezeichnet worden sind, sind von dem Registrierungs- Obligo entbunden, insofern ihr Aufenthalt in Palästina drei Monate nicht übersteigt. Wenn sie diese Periode überschreiten, müssen sie registriert werden und von dem Immigrations- Direktor die Aufenthaltserlaubnis erlangen. Der Oberkommissär hat die Befugnis, einen Ausweisungsbefehl gegen jede Person zu erlassen, die innerhalb fünf Jahren nach dem Eintritt in das Land nicht palästinensischer Bürger geworden ist, wenn sie zu einer einen Monat übersteigenden Gefängnisstrafe infolge Vergehens gegen die Einwanderungs-Verordnung oder für irgend ein anderes Vergehen verurteilt worden ist. oder wenn es im öffentlichen Interesse gelegen ist, daß sie das Land verlasse. Der Oberkommissär hat ferner die Befugnis, irgendein Individuum oder eine Klasse von Personen entweder gänzlich oder teilweise von den Bestimmungen dieser Verordnung zu befreien. Diplomatische Personen und Konsuln, Mitglieder des britischen Militärs, der britischen Marine und Aviatik oder des palästinensischen' Zivildienstes, die zur Ausübung ihrer Pflichten in das Land kommen sowie jeder Seemann, der im Laufe einer Reise in Palästina landet, sind von den Bestimmungen befreit. Ebenso können spezielle Abmachungen für Wallfahrts- Teilnehmer getroffen werden. Alle Verfügungen — mit Ausnahme eines Passes — beziehen sich nicht auf jene Personen, die seit der britischen Okkupation ständig in Palästina gelebt haben und die jetzt in das Land zurückkehren, nachdem sie es aus geschäftlichen oder privaten Gründen verlassen hatten, ebenso nicht auf jene Personen, die ein Jahr lang vor Aus-> bruch des Krieges ständig in Palästina gelebt haben. Jüdischer Silur. Die tschechischen Legionäre scheinen ihre Kollegen im Osten zu beneiden und sie versuchen sich auch in Judenpogromen. In Neustadt a. d. Waag hielt Sonntag ein Legionär in Gegenwart des Oberstuhlrichters Dvokak eine patriotische Rede, die schließlich in eine Hetze gegen die Juden ausklang. Die Folge dieser Hetzerei ist, daß 60—70 Burschen fast an jedem Abend pogromartige Ueberfälle gegen die dortigen Juden veranstalten und die gauge Stadt unsicher machen. Eine große Anzahl jüdischer Kaufleute wurde blutig geprügelt, darunter der größte Kaufmann derart, daß sein Zustand bedenklich ist. — Nach einer Meldung des „Bratisl. Denik" wurde auch in Pystian in' einer Legionärversammlung gegen die Juden uttb Magyaren losgezogen. In einem Memorandum an. die Regierung, das in der Versammlung beschlossen wurde, wird die Ausweisung der „jüdischen und magyarischen Einwanderer" verlangt und hiefür Frist bis 5. Oktober gegeben. * Auch Horthy läßt nicht locker: Mit Zustimmung des Minister - rates hat der ungarische Minister des Innern auf Grund des Artikels V des Gesetzes vom Jahre 1903 eine Verordnung über die Ausweisung der seit 1914 eingewanderten Juden erlassen. Von den Bestimmungen der Verordnung werden alle ausgenommen, die im amtlichen Aufträge eines auswärtiger: Staates oder in wichtigen Privatangelegenheiten nachweisbar für kurze Zeit nach Ungarn gekommen sind. Die Ausnahmerr beziehen sich jedoch nicht auf die galizischen und russischer: Juden. * Israel ist aber nicht verlassen. Der polnische Minister des Aeußern verständigte den jüdischen Sejmklub, daß die Regierung erst jetzt von ihrem Vertreter in Budapest Nachrichten über den gegen die ostgalizischen Juden gerichteten Antisemitismus in Ungarn erhalten habe. Er hoffe jedoch, daß infolge des vom polnischen Vertreter ausgeübten Druckes die Repressalien gegen polnische Staatsbürger aufhören werden. Wie schön sagt Scholen: Aleychen: Für die Juden setzt man sich imn:er ein! * In den amerikanisch-jüdischen Blättern wird jetzt eine prinzipielle Streitfrage erörtert: Kann eine Frau das Amt eines jüdischen Seelsorgers bekleiden? Die Frage wurde dadurch aktuell, daß die Tochter des bekannten Geschichtsphilosophen Dr. David Neumark, welcher Professor an dem reformierten Rabbinerseminar in Cincinnatti ist, als ordentliche Hörerin in diese jüdisch-theologische Lehranstalt aufgenmämen wurde. Miß Neumark, die für den theologischen Berus die wissenschaftliche Vorbildung erhalten hat, beabsichtigt, nach Absolvierung ihrer Studien den Beruf auch auszuüben. Dieser Fall hat nun in der jüdischen Presse Amerikas eine lebhafte Kontroverse entfesselt und es verdient hervorgehoben zu werden, daß nicht uur die Blätter konservativer Richtung, sondern auch ein Teil derjenigen, die dem Lager der Reformierten angehören, sich gegen die weiblichen Reverends auf der Kanzel und im Seelsorgeramt aussprechen. Unsere Brüder im Dollarlande scheinen keine anderen Sorgen zu haben. Allenfalls haben wir es mit einer Folgeerscheinung - der Frauengleichberechtigung zu tun. Vielleicht erleben wir jetzt in Palästina etwas ähnliches. . . Die jüdisch-polnischen Ausgleichsverhandlungen. Die Polnische Telegraphenagentur gibt folgenden offizielle» Bericht über die am 25. September wieder aufgenommene« jüdisch-polnischen Ausgleichsverhandlungen: — Samstag, den 25, September, fand im Präsidium des Ministerrates unter dem Vorsitz des Vizepremiers Daszynski eine Konferenz mit den Vertretern aller jüdischen Parteirichtungen statt, die sich