Mannheim
Compact Memory

Jüdische Korrespondenz · 1920-05-28 · 18 (28.5.1920) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
6 (1920)
Issue
18 (28.5.1920)
Date
1920-05-28
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3495278-3495461-3495478--1354-3497254
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 18 Jüdische Korrespondenz Seite 3 arbeit entfaltet lvird. Der Anklang, den die orthodoxe Liste gefunden hat, ist sehr stark und täglich melden sich Anhänger und Werber auch ans nicht ausgesprochen orthodoxen Kreisen. In den letzten Tagen haben bereits einige orthodoxe Wähler- Versammlungen stattgefunden, die sehr zahlreich besucht waren. In der nächsten Zeit werden auch öffentliche Massenversammlungen abgchalten werden. * In den seitens der Zionisten veranstaltete» Versammlungen wird natürlich, weidlich über die Orthodoxie geschimpft. Manche Redner erlauben' sich hiebei auch falsche Behauptungen und Verdrehung der Tatsachen. Wir erachten es nicht für nötig, allen offenkundigen Umvahrheiten und lächerlichen Behauptungen cntgegenzntretcn, da diese sich voll selbst widerlegen, — möchten aber bei dieser Gelegenheit die Führer der Zionisten auf einen Umstand aufnierksam machen. Es hat sich bei den zionistischen Versammlungen die Methode eingebürgert, daß so oft anwesende Orthodoxe durch Zwischenrufe auf die Behauptungen der Redner reagieren, sie vom Vorsitzenden ailfgefvrdert werden, sich lieber zum Wort zu melden. Kaum aber geschieht dies, lvird die Debatte geschlossen, ohne daß die orthodoxen Redner znm Worte gelangen. Es ist dies keine loyale Taktik. Bei bcn Versammlungen der Orthodoxie erhält der Gegner immer das Wort und nie wird die Debatte guillotiniert, um den Redner ans. dem anderen Lager das Wort abzuschneidell. Fürchten die Zionisten so sehr die Argumente der orthodoxen Redner? Der Passus des orthodoxen Wahlprogramms, der voll den „irreligiösen Religionslehren" spricht, hat einem Vertreter der Religionslehrcrschaft die Veranlassung gegeben, ein führendes Mitglied des orthodoxen Wahlkvmitees über den eigentlichen Sinn dieses isatzes zu interpellieren, der das Mißverständnis Hervorrufen kann, als ob die gesamte Religionslehrerschaft als irreligiös glialifiziert worden wäre. Der "Interpellant erhielt darauf von maßgebender Stelle die Aufklärung, daß die Orthodoxie genau darüber informiert ist, daß es in Wien eine Reihe Religionslehrer gibt, die ein religiöses Leben führen und in jeder Beziehung ihres Berufes würdig seien. Gerade diesen Lehrern ist das Treiben jener „Religionslehrer", die öffentlich deil Sabbat und die anderen religiösen Gebote verletzen, ein Greuel. Das Wirken dieser Lehrer wird in dem Programm als schädlich bewertet und gegen diese Elemellte richte sich die Stellungnahme der Orthodoxie. Die Abstellung dieser Mißställdc ist sicherlich im Interesse des Judentums gelegen. Feststellung. Wie wir vernehmen, ist bei einer Wählerversammlung des Bereutes „Machsike-Hadas" erklärt worden, daß die Schiffschnl- Orthvdoxie mit dem Zentralwahlkomitee Zusammengehen werde. Deswegen könnte die „Machsike-Hadas" nicht mit der Orthodoxie solidarisch Vorgehen rmd suche Anschluß an die Zionisten. . Auf Grund authentischer Informationen sind wir in der Lage, zu erklären, daß die Schiffschul-Orthodoxie sich bemüht hatte, mit der „Machsike-Hadas" zu einem Einvernehmen zu gelangen, was nur durch die Stellung der „Machsike Hadas" nicht gelungen ist. Das Gerücht über ein Zusammengehen der Orthodoxie mit dein Zentralwahlkomitee oder auch von einer beabsichtigten Koppelung beider Listen entbehrt jeder Grundlage. Die Orthodoxie geht vollkommen selbständig vor und schließt keine wie immer gearteten Kompromisse. Orthodoxe Wähler, reklamiert euer Wahlrecht! Reklamationen sind bis zum 30. Mai in der Kanzlei der Kultusgemeinde, l., Seitenstettengasse 4, schriftlich einzubringen. Die Feststellung, ob jemand, der wahlberechtigt ist, auch in der Wählerliste ausgenommen ist, geschieht durch Einsichtnahme in die Wählerlisten, welche bis 30. Mai von 9 bis 12 Uhr- Vormittags und von 2 bis 6 Uhr nachmittags (mit Ausnahme der Samstage) zur Einsichtnahme für die Kultnsgemeindeangehörigen an folgenden Stellen aufliegen: Für die Wahlberechtigten des 1. Bezirkes: l., Seitenstettengasse 4; für die Wahlberechtigten des 2. Bezirkes l rechts von der Taborstraße): II., Tempelgasse 3; für die Wahlberechtigten des 2. Bezirkes (links von der Taborstraße): II., Malzgasse 16; für die Wahlberechtigten des 3. bis 11. Bezirkes: UI., Untere Viaduktgasse 13; für die Wahlberechtigten des 4., 5. und 10. Bezirkes: V., Siebenbrnnnengasfe 1; für die Wahlberechtigten des 6. und 7. Bezirkes: Vl., Schmalzhvfgasse 3; für die Wahlberechtigten des 8. und 9. Bezirkes: IX., Scegasse 9; für die Wahlberechtigten des 12. bis 15. Bezirkes: XV., Turnergasse 22; für die Wahlberechtigten des 16. und 17. Bezirkes; XVI., Hubergasse 8; für die Wahlberechtigten des 18. und 19. Bezirkes: XVIII., Schopenhauerstraße 39; für die Wahlberechtigten des 20. Bezirkes: XX., Kluckygasse 11; für die Wahlberechtigten des 21. Bezirkes: XXI., Holzmeistergasse 12. Nach § 5 der Wahlordnung für die Kultnsgemeinde besitzen das aktive Wahlrecht alle Knltnsstenerträger der israelitischen Kultnsgemeinde Wien ohne Unterschied des Geschlechtes, sofern sie das für die Erlangung der Eigenberechtigung gesetzlich vvrgeschriebene Alter < überschrittenes 21. Lebensjahr) erreicht haben, welche 1. am Tage der Ausschreibung der Wahl die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, 2. die ihnen für das Jahr der Wahl oder dasvorangegangene Kalenderjahr statutengemäß vorgeschriebene KultuSsteuer bis zum Ablauf der Reklamationsfrist (£ 9 W.-O.) entrichtet haben. Die Gemeinderabbiner und die definitiv angestellten Beamten und Beamtinnen der Kultnsgemeinde haben das Wahlrecht ohne Steuerleistung für die Kultnsgemeinde. Wahlberechtigt find ferner auch jene das österreichische Staatsbürgerrecht nicht besitzenden Knltnsstenerträger, welche bereits für die im Jahre 1912 stattgehabte Wahl in den Kultusvorstand wahlberechtigt waren und der im Punkt 2 geforderten Voraussetzung entsprochen haben. Es ist daher notwendig, daß jeder K u 11 n s st enertrag e r, der das österreichische Staatsbürgerrecht besitzt und seine Steuer bezahlt hat, sich unverzüglich überzeuge, ob er in der Wählerliste ausgenommen wurde, um im entgegengesetzten Falle sein Wahlrecht zu reklamieren. Die Arbeit der Orthodoxie. Berichte über die Arbeit der orthodoxen Organisation ans allen Ländern lassen erkennen, daß dieselbe in der letzten Zeit sehr lebhaft ist und immer weitere Kreise um sich ziehe. Es ist ein Aufleben und Aufblühen im Lager der glanbenstreuen Juden, von der die außenstehenden kaum eine Ahnung haben. Sobald die Früchte dieser Arbeit reifen, wird die Welt mit Staunen die Leistungen feststellen können, die so in aller Stille ohne Tamtam vollbracht wurden. Ganz besonders lebhaft geht es im Lager der „Agndas Jisroel" zu, die alle Vorbereitungen trifft, um entsprechend der infolge der politischen Neuordnung geschaffenen Möglichkeiten ihre Arbeit einzurichten und auszugestalten. Diese Tage passierte Wien auf dem Wege nach der Schweiz eine Delegation der „Schlome Emnne Jisroel" in Polen. Dieselbe wird nach gepflogener Rücksprache mit der Leitung der „Agndas Jisroel" in Zürich nach London reisen, um dort an maßgebender Stelle für die jüdisch-religiöse Sache einzutreten und die Vorbereitungen für eine großzügige Arbeit zu treffen. Ein Mitglied der Delegation, Herr T. Hvrowitz, hielt sich einige Tage in Wien auf und erstattete vor einer großen Versammlung einen Bericht über die Tätigkeit der „Schlome Emune Jisroel" in Polen, die sehr erfreuliche Fortschritte aufzuweisen hat.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.