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Jüdische Korrespondenz · 1920-05-20 · 17 (20.5.1920) · page 14

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
6 (1920)
Issue
17 (20.5.1920)
Date
1920-05-20
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 14 Jüdische Korrespondenz Nr. 17 So antwortet Pessc, unzufrieden wie immer, und sie teilt dabei ein paar Puffe und wischt cm paar kleine Ohrfeigen aus. Eine ganz merkwürdige Mama, denken die Kinder. Sie ist nie zufrieden, immer abgehärmt, immer sorgenvoll, genau das Gegenteil von Papa. Und die drei schönen Köpfchen schauen auf die Mutter, schauen auf den Vater und aufeinander. Und kaum wenden sich Papa und Mama auf einen Augenblick ab, da werfen sich alle drei auf den Fußboden, fallen mit den Gesichtchen auf das wohlriechende Gras, küsien es, das wohlriechende Gras, das man „Grünes" nennt, das die Juden für Schowuos nötig haben, und das man auf dem Markte kauft. Alles ist auf dem Markte da, sogar Grünes. Alles kaust Papa. Alles haben Juden nötig. Sogar Grünes! Sogar Grünes! Aus dem Zpruchschah des Talmud... Poetisch übertragen von Max Weinberg. Gott hat die Kräuter in ihrer Pracht Glicht nur zur Zierde der Erde gemacht, Er hat ihnen auch die Kräfte verlieh'». Aus Krankheit und Wunden den Stachel zu zieh'n. * Du willst nicht denken und mufft es doch, Gedanken sind ein eisern Joch. Er lehrt dich die Kunst, gesund zu bleiben, Und das nennst du, profane Dinge treiben. * Hast noch den Bären nicht erschlagen Und willst schon sein Fell zum Kürschner tragen. * Zähl's dreist zu den unmöglichen Sachen, Aus schlechtem Fell gut Pelzwerk machen. Magst deine Fehler noch so tief verstecken, Sie werden doch manchmal die Hälse recken. Wer Witwen und Waisen wähnt ohne Macht, Der hat nicht an ihren Beschützer gedacht. * Erst gib den Armen deiner Stadt, Dann mache fremde Arme satt. Ost hält die Zeit den,Adler fest, Indes sie die Fliege fliegen läßt. Wen Wissen nicht zur Tugend führt, Der hätte besser nicht studiert. Wissen, das niemand spürt, Ist Geld, das nicht rouliert. * Erlebst wohl im Leben manches Wunder, Doch niemals fällt Brot dir vom Himmel herunter. Line Gerichtsverhandlung im alten Israel. Es ist eine alte Tatsache, daß man von der Rechtsprechung eines Volkes auf seinen Kulturzustand nnd seine sittliche Höhe schließen kann, so schreibt Grünberg (Purgpreppach) in den Blättern der Agudas Jisroel: -, . t A _ Das Gerichtswesen des alten israelitischen Staates, auf der Gottes» lehre aufgebaut, war letzten Endes ein Ausfluß seiner Nächstenliebe, denn man war einerseits bemüht, die Gemeinschaft durch strenge Bestrafung des Schuldigen vor Schäden zu bewahren, anderseits suchte man den unglücklichen Angeklagten durch milde Beurteilung den Weg zur Gesundung offen zu halten. So ivaren Todesstrafen im alten Israel, selbst bei Kapitalverbrechen, nur sehr selten- Daher wurde ein Gerichtshof, der einmal in sieben Jahren ein Todesurteil verhängte (nach anderer Ansicht einmal in siebzig Jahren), ein mörderischer genannt! , Und welche Nation war es, die schon vor Tausenden von Jahren den Sklaven Rechte eingeräumt und ihnen gestattet hat, sich vor Gericht zu verteidigen? Oder: welche Nation des Altertums hat auch im Tier das Geschöpf Gottes geachtet, so daß es, wenn es Schaden angerichtet hatte, nicht ohne Gerichtsverhandlung getötet werden durfte? .. .. Versetzen wir uns einmal im Geiste zurück in das alte Israel, wohnen wir in Gedanken einer jüdischen Gerichtsverhandlung bei, und es wird uns zu Bewußtsein kommen, welche kulturellen und sittlichen Werte die Gesetzgebung des „alten" Judentums birgt, wie erhaben seine Gesetze über die der Nachbarvölker waren! Wir befinden uns in einem kleinem palästinensischen Städtchen. Schon am frühen Morgen wogt viel Volk in den Straßen von Ti« bcrias. Auf allen Gesichtern spiegelt sich Aufregung und Bestürzung. Soll doch in einigen Stunden über Leben und Tod eines Menschen entschieden werden! Ein Bauer aus einem Dorfe in der Umgebung hat gestern öffentlich eine Gotteslästerung ausgesprochen. Leute, die bei der Freveltat zugegen waren, haben den Missetäter ins Gewahr« sam gebracht. Gerade ruft der Gerichtsdjener mit lauter Stimme in den Straßen ans, daß sich alle Zeugen des gestrigen Vorfalles im Gerichtsgebäude einfinden sollen. Rasch lenken wir unsere Schritte dorthin, während sich hinter uns Menschengruppen lebhaft über das Kommende unterhalten. Jetzt sind wir am Gerichtsgebäude angelangt und begeben uns in einen großen Saal, wo die Verhandlunden stattfinden. Auf einer Estrade sitzen 23 Richter. ES sind alte, erfahrene Männer, im Studium des Gottesgesetzes ergraut, die sich dessen wohl bewußt sind, daß sie heute über Leben und Tod zu richten haben- In drei langen Bankreihen vor ihnen sitzen 69 Rechtspraktikanten- Denn der jüdische Richter wird nicht nur theoretisch vorgebildet, sondern soll auch am Beispiel lernen, nach bestem Wissen und Gewissen zu richten. Auch Leute aus dem Volke befinden sich im Gerichtsfaal. „Ganz Israel soll es sehen, wie dem Bösewicht geschieht und soll sich vor jedem Vergehen hüten", schreibt ja die Thora vor. An kleinen Tischen zu beiden Seiten sitzen zwei Gerichtsschreiber. Einer schreibt die Worte derjenigen Richter auf, die auf mildernde Umstände Hinweisen, während der zweite die Beweise für die Schuldigsprechung notiert.* Einen „Staatsanwalt" vermissen wir hier; jeder einzelne Zeuge vertritt als solcher den Staat, Alle Anwesenden versetzen sich auch in die Lage des Angeklagten; darum fehlt hier ein „Rechtsanwalt". Die Zeugen selbst sind noch nicht anwesend. Sie halten sich in besonderen Gemächern in der Nähe des Gerichtssaales auf. Das jüdische Gericht urteilt nur auf Grund von Zeugenaussagen; Indizienbeweise kennt es nicht. Das Zeugnis bildet die Grundlage für das Urteil, und darum wird hier streng darauf geachtet, daß die Zeugen nicht beeinflußt werden können. Hier werden auch die Personalien des Zeugen geprüft, ob sie mit dem Angeklagten oder unter sich verwandt sind oder ob ihre Aussage aus anderen Gründen nicht entgegengenommen werden darf. Endlich eröffnet der älteste Richter die Sitzung. Er läßt sogleich die Zeugen hereinführen, um sie zu verwarnen. Er legt ihnen die Frage vor, ob sie bei dem Vergehen zugegen gewesen seien, oder ob sie es nur von anderen gehört hätten- Der Richter bittet die Zeugen nochmals, ohne Furcht ihre Aussagen vorzubringen und erinnert sie daran, daß sie bei Aussageverweigerung eme Sünde gegen Gott begehen würden. Von scheinbaren Kleinigkeiten hinge oft Tod und Leben des Angeklagten ab. Deshalb sollten sie vorsichtig mit dem Worte sein. Nunmehr beginnt das Zeugenverhör, das in nichtöffentlicher Sitzung vorgenommen werden muß. Die Gerichtsdiener räumen den Saal, — zurück bleibt nur das Nichterkollegium und der älteste der Zeugen. Draußen wartend, lassen wir uns von einem der Gerichtsdiener erzählen, daß jetzt, in getrennten! Verhör, jedem der Zeugen die sieben Kärdinalfragen vorgelegt werden, die sich auf Ort und Zeit des Verbrechens beziehen. Sorgfältig werden die Angaben der Zeugen verglichen: widerspeechen sie sich, oder wird von einem der Zeugen auch nur eine Frage nicht beantwortet, so ist das ganze Zeugms ungültig, und der Angeklagte muß freigesprochen werden.- Auch die Zeugen haben keine Strafe wegen falscher Aussage zu erwarten. Anders steht es mit den Fragen nach den Begleitumständen des Verbrechens. Diese sind dem Ermessen der Richter überlassen. Sie erfolgen ebenfalls im Sonderverhör, damit eine Verabredung der Zeugen unmöglich wird. Hier zieht aber nur ein direckter Widerspruch die Ungültigerklärung des Zeugniffes nach sich. So werden nacheinander alle Zeugen vernommen. Dabei bemühen sich die Richter festzustellen, ob die Zeugen nicht etwa gedungen sind, was den Abbruch des Verfahrens bedeuten würde. „Ja, ja",' schließt der alte Gerichtsdiener kopffchüttelnd, „verantwortungsvoll ist das Richteramt; Leben und Tod ist in ihrer Hand gegeben. Und auch sie müssen einst vor dem höchsten Richter Rechenschaft ablegen." Da werden auch schon die Türen des Gerichtssaales wieder geöffnet. Neugierig drängt es hinein. Die Zeugen haben das Kreuzverhör bestanden. Kein Widerspruch — ihre Aussage ist für gültig befunden. Die Verhandlung wird vor aller Öffentlichkeit fortgesetzt. Der Angeklagte wird hereingeführt. Er erhält das Wort. Er soll Griinde für' die Freisprechung Vorbringen- Aber er ist trotzig, sieht das Furchtbare der Tat nicht ein- Einige Richter indeffen sind der Meinung, daß der Angeklagte nicht verurteilt werden könne. Sie bringen Beweise für die Freisprechung. Dann äußern auch diejenigen ihre Ansicht, die für „Schuldig" sind- Aus den Reihen der Rechtspraktikanten meldet sich einer zum Wort. Er hat einen Beweis für die Schuldlosigkeit des Angeklagten gefunden. Zum Lohne dafür darf er sich unter das Richterkollegnun setzen. Einem Schüler aber, der Gründe für die Verurteilung des Angeklagten Vorbringen will, wird das Wort entzogen. Selbst unter dem Publikum meldet sich hier und da jemand, -der seine Kraft für die Befreiung seines Bruders einsetzt. Stundenlang wogt schon die Verhandlung hin und her; immer noch sind die Richter zu keinen! Urteil gekommen. . . Der Verbrecher hat den Gottesnamen gelästert, den ivir nicht aussprechen dürfen. Bis jetzt hat man sich stets einer Umstellung des Wortes bedient; vor der Urteilsfällung muß man jedoch die Lästerung * Nach Maimonides legen beide die ganze Gerichtsverhandlung schriftlich nieder; nach einer anderen Ansicht geschieht das durch einen besonderen Gerichtsschreiber.

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