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Jüdische Korrespondenz · 1920-05-20 · 17 (20.5.1920) · page 15

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
6 (1920)
Issue
17 (20.5.1920)
Date
1920-05-20
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Nr. 17 Jüdische Korrespondenz Seite 15 so hören, wie sie der Missetäter ausgesprochen hat. Erft aus Grund dieser unveränderten Aussage kann der Angeklagte verurteilt werden. Alle Rechtspraktikanten und Zuhörer verlassen den Saal; nur die Zeugen und die Richter bleiben darin. Der älteste Richter sagt jetzt zu einem Zeugen: „Sprich die Lästerung so aus, wie du sie gehört hast." Wenn nun der Zeuge den vierbuchstabigen Namen, der sonst niemals ausgesprochen werden dars, erwähnt, dann stehen alle Richter aus und reißen ihre Gewänder ein. Denn der Jude muß dem Gesühl, daß der Gottesmann entweiht wurde, auch sichtbaren Ausdruck geben. Die anderen Zeugen wiederholen diesen Namen nicht; sie sogen nur: „Auch ich habe es so gehört!" .... Klagend kommen die Richter zu uns heraus. Der Zeuge hat den heiligen Namen ausgesprochen! Es ist sicher, daß der Angeklagte das furchtbare Verbrechen begangen hat. Wehe! Dreinial Wehe! Es ist nach der Vorschrift unzulässig, daß am Tage der Verhandlung Abstimmung und Urteilsverkündung erfolgen- Darum wird die Sitzung auf den nächsten Tag verschoben. Während der Nacht aber sitzen die Richter je zwei beieinander und beratschlagen darüber, ob es nicht doch irgendwie möglich wäre, den Angeklagten sreizusprechen. Am andern Morgen wird schon früh die Verhandlung fortgesetzt. Gespannt drängt sich das Publikum. Soll doch jetzt die Abstimmung erfolgen. Erst jetzt, bei der Fällung des Urteils, ist es zulässig, daß ein Richter, der sich für Freisprechung erklärt hat, sich noch für die Verurteilung entscheidet. Solage die Verhandlung tagt, ist dies nicht möglich. Der umgekehrte Fall aber, weil er dem Angeklagten Vorteile bringt, ist jederzeit denkbar. Die Abstimmung ergibt, daß 13 Richter „Schuldig" sprechen, während zehn Freisprechung beantragen. Es ist der Grenzfall; die Zahl der verurteilenden Richter muß beim Hochgericht mindestens um zwei Stimmen stärker sein als die Zahl der Freisprechenden, damit eine Verurteilung erfolgen kann. Das Gericht hat entschieden. Der Angeklagte ist schuldig. Tod durch Steinigung isf nach der Thora Strafe und Sühne für das Verbrechen. Mit tränenerstickter Stimme verkündet der Vorsitzende den Urteilsspruch dem Missetäter. „Heil dir. wenn du bekennst; dein Tod wird hienieden Sühne für dich erwirken, und geläutert wirst du in jene Welt eintreten." Mit diesen Worten beendet er seine Rede- Gefaßt steht der Angeklagte da; nur seine Lippen bewegen sich von Zeit zu Zeit. Isis ein Gebet, das der Verbrecher lispelt? An demselben Tage fasten die Richter. Der Jude soll trauern, wenn sein Bruder der Todesstrafe entgegengeht. In einem langen Zuge wird der Angeklagte zur Nichtstätte geführt. Ein Herold reitet voraus und verkündet seinen Namen, sein Vergehen und nennt alle diejenigen, welche Zeugnis ausgesagt haben. „Ganz Israel soll es hören und fürchten und nicht fürder freveln!" Er fordert nochmals alle Leute auf, die etwas Entlastendes für den Verbrecher Vorbringen können, dieses unverzüglich zu tun. Zwei Gelehrte gehen neben dem Angeklagten her. Von Zeit zu Zeit fragen sie ihn, ob er noch etwas zu seiner Freisprechung Vorbringen könnte. Wenn seine Angabe stichhaltig ist, wird der ganze Zug zum Halten gebracht und die Sitzung frisch anberaumt. Der Verbrecher macht von seinem Rechts jedoch keinen Gebrauch. Er weiß, daß jene alten, erfahrenen Männer nach - bestem Wissen und Gewissen geurteilt haben, daß sie nach Möglichkeit darnach trachteten, ihn freizusprechen. Langsam bewegt sich der Zug um die Ecke- Jetzt ist er an der Richtstätte, einem steinigen Abhang, zwei Mannslängen tief, angelangt. Der Verbrecher wird entkleidet, spricht das Sündenbekenntnis- Wir wenden uns ab, Tränen in den Augen. Möge er einer glücklichen Zukunft entgegenharren; denn „ganz Israel hat Anteil am jenseitigen Leben". Das jüdische lieben in Sibirien. Kürzlich ist die erste Nummer der russisch-jüdischen Zeitung „Naschy Slowo" erschienen, welche in Charbin von der jüdischen Demokratie herausgegeben wird. Die Nummer trägt das Datum von: 15. Dezember 1919, bringt also Einblicke in die letzte Zeit. An der Spitze des Blattes steht eine Erklärung der Redaktion, welche die widersprechende Tatsache, daß eine Zeitung, die die Interessen der jüdischen Demokratie vertritt, nicht in der jiddischen Volkssprache sondern in russischer Sprache erscheint, dahin aufklärt, es daß in Charbin keine jüdischen Lettern für den Druck gibt. Die Lage der jüdischen Bevölkerung in Charbin und in ganz Westsibirien ist im allgemeinen nicht schlecht. Infolge des niedrigen Kurses des Zarenrubels hat die große Masse stark unter der Lebensmittelteuerung zu leiden. Die Geschäftsleute jedoch und die Besitzer unbeweglichen Eigentums sind dagegen zu großem Reichtum gelangt, allerdings ist der breiten Masse damit wenig gedient. Die Nachrichten über die schlimme Lage der jüdischen Flüchtlinge in Sibirien sind,- wie aus der Zeitung hervorgeht, stark übertrieben. Der größte Teil der Flüchtlinge hat sich bereits in das Wirtschaftsleben eingefügt oder ist abgewandert. Wirklich traurig ist nur die Lage der jüdischen Kriegsgefangenen, welche über verschiedene Lager in Sibirien verstreut sind. Diese wahren Kriegsopfer sterben oft Hungers. In letzer Zeit wird ihr Los etwas gebessert, da in Westsibirien Vertreter der verschiedenen jüdischen Hilfskomitees aus Amerika eingetroffen sind, welche große Summen für die Hilfstätigkeit zur Verfügung gestellt haben. Die „demokratischen Elemente" der jüdischen Bevölkerung in Sibirien sind kulturell sehr lebhaft tätig Vor acht Monaten wurde in Sibirien eine jüdische „Knlturliga" begründet, welche Ortsgruppen in Omsk. Tomsk. Atschnisk, Krasnojarsk, Irkutsk, Charbin, Wladiwostok usw. hat. Sie veranstaltet Literaturdiskussionen, Vorlesungen, Theateraufführungen, Kunstabende, hat ferner eine ansehnliche Summe für die Herausgabe von jüdischer Kinderliteratur gesammelt. Im Frühling wird in Charbin eine Ausstellung der indischen Presse und der jüdischen Druckkunst eröffnet werden. Mit Amerika besteht in letzer Zeit lebhafte Verbindung; viele sibirische Juden beabsichtigen auch, dorthin auszuwandern. Mit Europa ist fast gar keine Verbindung vorhanden. Neue Bücher. „Die Leiden des jungen Mose." Eine biblische Erzählung von Oskar Lehmann. Frankfurt a. M., Sänger X Frieobera, 1020. Preis broschiert Mk. 8-—, sowie 20 Prozent Aufschlag. — Aus Grund der Erzählungen m Bibel, Agada. Midrasch, Sefer Hajoschor usw. hat der Autor ein Bild vom Leben und Leiden des jungen Moses bis zu seinem Auftreten als Bote Gottes zusammengestell't, das mit großer Spannung gelesen wird. Es ist ein Buch, welches besonders unserer Jugend empfohlen werden kann. „Die Weltbücher." Von dieser Schriftenreihe, welche der Weltverlag in Berlin (NW. 7, Dorotheenstraße 35) herausgibt, liegen nun zwei neue Bücher vor: 7. „Moses, der Gesetzgeber", von Henry George; 8. „Schelme und Narren mit jüdischen Kappen", von Heinrich Löwe. Preis pro Buch Mk. 250. — Georges Mofesbuch bedarf wohl keiner speziellen Besprechung; die Schrift ist allzu bekannt. Die Anerkennung, die das Wirken unseres großen Führers durch den berühmten Schriftsteller gefunden hat, bildet eines der schönsten Ehrenzeugnisse für die jüdische Lehre. Es verdient dankbar anerkannt zu werden, daß der Weltverlag dieses Buch seiner Schriftenfolge eingereiht hat. — Heinrich Löwes Schilderungen von Ephraim Greidiger, Mendele Rakower, Scheite Feifer, Herschel Astropoler uswdürsten besonders unter den Westjuden großes Interesse erregen, welche den Mutterwitz der Ostjuden nicht naher kennen. „Der Sinn der heiligen Schrift." Von Ricardo Huch. Im Jnselverlag zu Leipzig 1919. Preis Mk. 5-50. — Das Buch ist, wie der Verfasser im Vorworte betont, für diejenigen geschrieben, welche glauben möchten, daß ihnen viele religiöse Voraussetzungen im Wege seien. Diesen möchte er zeigen, „daß was sie für ,Absurditäten' (? D- R-) halten, die der Vernunft widersprechen, vielmehr höchste Vernunft sind von uns nur deshalb mißverstanden, weil Leben und Denken bei uns nicht mehr eins sind." Diese löbliche Absicht des Verfassers läßt sein Werk auch den glaubenstreuen Juden interessant erscheinen, der solcher Aufklärungen nicht bedarf. Das Buch verdient großes Interesse. „Assefas Kattowitz." Im Verlag „Esra" (Wien, IX., Liechtensteinstraße 66) ist soeben eine neue Auflage des Protokolles der ersten „Kattowitzer Konferenz" (abaehalten seitens der „Chowewe-Zion" im Jahre 1885) erschienen, welche die Grundlage zur zionistischen Bewegung gelegt hat. Das Protokoll ist seinerzeit bloß als Manuskript gedruckt worden und war der breiten Oeffentlichkeit nicht zugängllch. Der Herausgeber, der bekannte Zionist Herr L. Taubes, darf des Dankes aller derjenigen, die sich mit der Geschichte des Zionisnrus befassen, sicher sein. Im selben Verlag erschien auch eine Broschüre „SichraunvS von Löbl Taubes", anläßlich deS dreißigjährigen Jubiläums desselben als Vorkämpfer des Zionismus. Die Geschichte der Tätigkeit Löbl Taube)' in Galizien ist auch die Geschichte der zionistischen Entwicklung in dieseru Lande. Wer diese Tätigkeit näher kennt, der weiß, daß sich Taubes um diese Entwicklung mehr verdient gemacht hat, als gar manche, die auf Mandate Anspruch erheben und solche auch erhalten. Von dem 'illustrierten Sammelwerke „Die Befreiung der Menschheit" (Deutsches Verlagshaus Bong & Co., Berlin W 57) sind soeben die Lieferungen 7, 8, 9 und 10 erschienen. In einer Serie von Aufsätzen „Radikalismus und Anarchismus", „Revisionismus und Radikalismus im Wettstreit" und „Der Gewerkschafts- und Genossenschaftsgedanke" gibt Paul Kampffmeyer eine Charakteristik der Vorkämpfer für die Interessen der Arbeiterklasse, erörtert die Frage der Eroberung der politischen Rechte durch die Arbeiterschaft und schildert die Entwicklung der Gewerkschaften und Genossenschaften. Im Anschluß daran behandelt Eduard Bernstein in seinem aufschlußreichen Beitrag „Die mechanistische und die organische Idee der RevolutionSgewalt" die beiden Strömungen in der sozialistischen Bewegung, von denen di« eine im wesentlichen auf das Aufbauen, die andere auf das Niederreißen gerichtet ist. Gleichzeitig bringen die Lieferungen aus dem historischen Teil des Werkes eine Abhandlung Leo Blochs über „Die politischen Revolutionen im Altertum". Die freiheitlichen Bestrebungen der Griechen und Römer, die schweren Krisen und Kämpfe, die auch im Altertum nicht gefehlt haben, werden beleuchtet. In dem Beitrag „Das Bürgertum im Mittelalter" schildert Arthur Ernst Rutra die Entwicklung der Städte und die soziale Bedeutung des Bürgertums. Zahlreiche Illustrationen, Reproduktionen von Flugblättern, Karikaturen, Gemälden und Kupferstichen beleben und ergänzen den interessanten Text. Auch die vier neuen Hefte liefern, maS Text und Bildschmuck anbelangt, den Beweis, daß das Werk zum Verständnis der politischen Kämpfe unserer Zeit beitragen wird. „Die beste» Erzählungen von Tolstoy." Ausgewählt und eingeleitet von Walter von Molo. 1. bis 20. Tausend. Einband-

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