Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 5 (1919)
- Issue
- 43 (21.11.1919)
- Date
- 1919-11-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Jüdische Korrespondenz Nr. 43 Die Flüchtlinge Ln Tschechoslowakei. Das Ministerium des Innern in Prag hat am 23. Oktober an die politischen Landesverwaltungen einen Erlaß in Angelegenheit der Repatriierung der Kriegsflüchuinge aus der Bukowina, Galizien und Polen gerichtet, aus dem hier die wesentlichsten Bestimmungen angeführt seien. Die politische Landesverwaltung wird aufgefordert, „in der kürzesten Zeit die Repatriierung aller Personen durchzuführen, welche vor Ausbruch des Weltkrieges in der Bukowina, Galizien oder Polen ihr Heimatsrecht oder ihren Wohnsitz hatten und in der Zeit vom Kriegsbeginn bis Ende Oktober 1918 direkt oder indirekt (*. Büber Wien, Pest oder dgl.) auf das Gebiet der tschechoslowakischen Republik gelangt sind". Damit erscheint amtlich festgestellt, welche Personen unter die Kategorie der Kriegsff.üchtlinge fallen. Der Erlaß statuiert folgende Ausnahmen von der unverzüglichen Repatriierung, die von der politischen Landesverwaltung zu bewilligen tnd: 1. Minderjährige, Waisenkinder und Schwachsinnige, deren Repatriierung im Einvernehmen mit der Hilfsstelle des jüdischen Nationalrates für Kriegsflüchtlinge in Prag ohne Rücksicht auf die allgemein geltenden Fristen durchzuführen ist, ferner Mittelschüler und Hochschüler, wenn gegen ihre Belastung kein Anstand obwaltet; 2. Personen, hinsichtlich welcher der Amtsarzt erklärt, daß ihr Gesundheitszustand die Rückbeförderung nicht zuläßt, bis zu der Zeit, da sie ohne Gefährdung ihrer Gesundheit die Heimreise antreten können; 3. Inhaber von Handelsgeschäften, Gewerben und anderen Unternehmen, die durch die hiesigen Behörden vor dem 1. August 1919 bewilligt oder genehmigt wurden, wenn gegen sie nicht der geringste Verdacht des Kettenhandels oder unlauterer Geschäfte vorliegt, auf die Dauer von 1 bis 2 Monaten behufs Liquidierung ihrer geschäftlichen Verbindlichkeiten. 4. Gegebenenfalls kann die politische Landesverwaltung den im vorigen Punkte angeführten Personen unter den gleichen Voraussetzungen auch die Bewilligung zum weiteren Aufenthalte ohne zeitliche Beschränkung erteilen, sofern diese Personen innerhalb einer 14 tägigen Frist von der Veröffentlichung dieser Verordnung bei der politischen Landesverwaltung ein diesfällig'es, vom Konsulat der polnischen Republik zur günstigen Erledigung empfohlenes Gesuch einbringen. Die weiteren Bestimmungen dieser Verordnung regeln den Abtransport der Flüchtlinge, die gemäß früheren Weisungen das Gebiet der tschechoslowakischen Republik bereits zu verlassen hatten und denen die weiteren Fristen zur Liquidierung entsprechend kürzer bewilligt werden können, die Art der Durchführung der Repatriierung, die Anmeldung aller Personen, auf welche sich der Erlaß bezieht, auf Grund von Kundmachungen der politischen Bezirksbehörden innerhalb einer achttägigen Frist, die Festsetzung einer Frist von 2 bis 3 Wochen zwecks Beschaffung der nötigen Dokumente durch die Prager Flüchtlings-Hilfsstelle oder deren Filiale in Brünn, den Transport auf Staatskosten der Flüchtlinge, die im Genüße der Flüchtlingsunterstützung standen, die Gepäcksrevision durch die Grenzzollwache (die Revision in den Abfahrtsorten entfallt). Der Erlaß bemerkt, daß es wichtig ist, die Repatriierung womöglich bis 1. Dezember 1919 durchzuführen. _ Rundschau. (DaS Programm der Wiener Antisemiten.) Dieser Tage hielt die Christlichsoziale Partei in Wien ihren fünften Parteitag ab. Daß eS dabei nicht ohne Gerede über die „Allmacht der Juden" zuging, ist etwas selbstverständliches. Auch das neu redigierte Parteiprogramm enthält einige Spitzen gegen die Juden, darunter: „Um den deutschen Charakter Wiens zu wahren, sind die bestehenden Einbürgerungsvorschriften streng zu handhaben und die in Zukunft zu schaffenden entsprechend zu verschärfen.. Der schon aus wirtschaftlichen Gründen wünschenswerte Fremdenverkehr ist in jeder Weise zu fördern, die Einbürgerung Volksfremder dagegen zu erschweren. Die Juden sind als eigene Nation zu zählen und anzuerkennen." Ferner: „Die Wiener christlichsoziale Partei fordert im Interesse der Konsumenten sowie des seßhaften Handels- und Gewerbestandes und der bodenständigen Industrie schleunigen stufen- und branchenweisen Abbau der kriegswirtschaftlichen Zentralen. Sie verlangt, daß Rechtschutzstellen in gewerblichen Rechtsangelegenheiten und in Steuersachen geschaffen und daß durch eine entsprechende Gesetzgebung gegen den unlauteren Wettbewerb mit aller Entschiedenheit eingeschritten werde. Landftemde Händler, die, ohne die volkswirtschaftliche Aufgabe des Handels zu erfüllen, die allgemeine Notlage zu arbeitsloser Bereicherung ausnützen, sind nachsichtSloS aus dem Gebiet der Stadt Wien abzuschaffen. Bei der in Aussicht stehenden Novellierung der Gewerbeordnung ist aus die Forderungen und Beschlüsse der Gewerbetage Bedacht zu nehmen." (Minoritätsrecht für die Juden.) Ein jüdisches Nationalitätengesetz ist, wie Abgeordneter Kunschak aus eine Anftage, die in einer Versammlung in Währing an ihn wegen seiner Stellungnahme zum Antrag Stricker in der Nationalversammlung gerichtet wurde, auf Grundlage des in der Volkshalle seinerzeit vom Abgeordneten Kunschak entwickelten Programms zur Behandlung der Juden bereits ausgearbeitet und dem Klub zur Begutachtung überreicht worden. Der Antrag wird hierauf der Nationalversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Abgeordneter Kunschak verlangt bekanntlich Anerkennung der Juden als eigene Nation, Errichtung eigener Judenschülen und eines eigenen jüdischen Landsmannministeriums, Zulassung von Juden zu den Hochschulen nur im Verhältnis zu ihrer Kopfzahl und Ausschließung der Juden von den leitenden Regierungsposten des Staates. (Ausweisungen.) Das Preßburger städtische Wohnungsamt hat an eine Anzahl jüdischer Kaufleute und Hausbesitzer, die seit Jahrzehnten hier ansässig sind, die^Aufforderung gerichtet, ihre Wohnungen zu räumen und binnen zwei Wochen die Stadt zu verlassen. Auch aus Bartfeld wurden 55 angeborene jüdische Familien ausgewiesen, doch wurde die Maßregel auf Intervention des Volksverbandes der Juden zurückgezogen. (Ans Polen.) Der Krakauer „Jllustrowany Kuryer Codziennh" berichtet aus Warschau, daß auf einer der letzten Sitzungen des Ministerrates die Frage von Erleichterungen für die Juden und Ukrainer in Ostgalizien behandelt wurde. Es handelt sich um folgendes: die Befreiung der Internierten, die Aufnahme in die Schulen derjenigen Juden, die die ukrainischen Schulen besucht haben, die Erteilung von Pässen und Passierscheinen, wie auch die Unterlassung weiterer Repressalien. Die Frage der Jnterniertenbefreiung wurde einer besonderen Kommission übergeben, der außer Vertretern der Ministerien des Aeußeren, des Krieges und der Justiz auch zwei Juden und zwei Ukrainer angehören werden. Diese Kommission wird die Jnterniertenlager zu bereisen haben, um diejenigen, für deren gerichtliche Verfolgung keine Unterlage vorliegt, sreizulassen. Die anderen werden der Prokuratur übergeben werden, zwecks Durchführung einer Untersuchung. Von einer Nichtaufnahme jüdischer Schüler in öffentliche Schulen sei dem Unrrichtsministerium nichts bekannt. Es könne sich höchstens um Privatschulen und um vereinzelte Fälle handeln. Die Frage der Erteilung von Pässen und Passierscheinen wurde im Einverständnis mit dem Generalkommandanten des Lemberger und Krakauer Kreises dem Generaldelegierten von Ostgalizien zur wohlwollenden Erledigung übergebem Wegen Unterlassung weiterer Repressalien werden sich die Ministerien des Innern, des Krieges und der Justiz an die untergeordneten Organe wenden. (Die Judenexzesse in Riga.) Auf Grund von Zeitungsmeldungen, wonach in Mga seitens der Letten Judenexzesse vorgekommen seien, wobei gegen 20 Juden ums Leben gekommen wären, veröffentlicht das lettische Jnformationsbureau in Kopenhagen ein infames und ganz im alten zaristischen Stile abgefaßtes Dementi mit dem Vorwurf, verräterische Elemente, die fast ausschließlich aus Juden beständen, hätten durch Lichtsignale aus dem Innern der Stadt das Artillerieseuer ^der Deutschen geleitet. Die Verräter seien ertappt und standrechtlich erschossen worden. Wie das Stockholmer „Jüdische Preßbureau" mitteilt, ist dafür gesorgt, daß die zivilisierte Welt, namentlich in den Entente-Ländern, über daS Treiben der lettischen Gesandtschaft in Kopenhagen informiert werde. (Die Verabschiedung von jüdischen Offizieren in Ruffland.) Der in Rußland erscheinenden Zeitung „Die letzten Nachrichten" entnimmt die „Jstvestija" (Zentral- Mgan der russischen kommunistischen Partei) die durchaus nicht unwahrscheinliche Meldung, daß der Generalstab der sreiwilligen russischen Armee den Befehl gab, alle jüdischen Offiziere zu verabschieden. Betreffs der jüdischen Soldaten ist ein besonderer Erlaß zu erwarten. (Juden im Kaukasus.) Ein Reisender, der in Warschau aus der grusinischen Republik (Kaukasus) eingetroffen ist, stellt (Fortsetzung auf Seite 7.)