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Jüdische Korrespondenz · 1919-10-07 · 37 (7.10.1919) · page 6

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
5 (1919)
Issue
37 (7.10.1919)
Date
1919-10-07
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6 Jüdische Korrespondenz Nr. 37/38 wird die Immigration eine beschränkte sein. Nicht besser steht, es um den Schutz des jüdischen Handels und der jüdischen Arbeit. Es ist Tatsache, daß englische Firmen den Handel in Palästina an sich reißen und daß den jüdischen Kaufleuten nur Brocken abfallen werden. Noch schlimmer steht es mit der jüdischen Arbeit. Denn während der jüdische Kaufmann noch immer eine Möglichkeit finden kann, mit anderen zu konkurrieren, so fehlt diese Möglichkeit absolut dem jüdischen Arbeiter, der den Konkurrenzkampf mit den anderen Arbeitern, vor allem den arabischen, nicht ausnehmen kann. Wegen der Behandlung der jüdischen Arbeiter werde der zionistischen Leitung auch der Vorwurf gemacht, daß sie ihrer Pflicht der Unterstützung und Aufmunterung nicht Genüge leiste. Aehnlich verhält es sich mit der Frage der Legionäre. Die genaue Darstellung dieser traurigen Tatsachen müßte jedoch eine starke Kritik an den Führern zur Folge haben, was nicht Zweck dieser Artikelserie ist. Es sollte hier nur die tatsächliche Lage, so wie sie sich jetzt dargestellt, geschildert werden. Das Resume ist folgendes: 1. Die Grenzen Palästinas sind durch das englisch-französische Abkommen noch nicht endgültig bestimmt, da England eine Aenderung dieses Abkommens erstrebt und es ist zu hoffen, daß Palästina ungeteilt bleiben wird. 2. Die englische Deklaration wird zwar durchgeführt, aber es wird ihr nur ein minimaler Inhalt unterlegt, so daß die zionistischen Leitung das „Chowewej Zion" Prinzip annimmt. 3. Der Großgrundbesitz wird nicht nationales Eigentum des jüdischen Volkes werden, wodurch eine großzügige Kolonisation unmöglich gemacht wird. 4. Es wird eine nicht-jüdische Administration geschaffen, und die zionistischen Führer haben nur die Hoffnung, eine gewisse Einwirkung ausüben zu können. 5. Die Kontrolle über die Immigration werden nicht Juden führen und es wird nur eine kleine eingeschränkte jüdische Jmmigraüon gestattet werden. 6. Es wird weder für jüdischen Handel, noch für jüdische Arbeit ein Schutz geschaffen. Oessentlicher verernstag der Sveim Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums. Aus Halberstadt in Deutschland wird dem ^Israelit" berichtet: Der öffentliche Vereinstag der „Freien Vereinigung für die Intereffen des orthodoxen Judentums" wurde am 9. September in den Räumen des jüdischen Kasinos in Halberstadt unter starker Beteiligung der Halberstädter Gemeindemitglieder und der aus dem ganzen Laude herbeigeeilten Vereinsmitglieder und Vertreter abgehalten. Nach herzlichen Begrüßungsworten des Rabbinats und des Vorstandes der Synagogengemeinde Halberstadt erstattete namens des Vorstandes und Ausschusses der Freien Vereinigung Herr Jacob Rosenheim (Frankfurt a. M.) einen zusammenfaffenden Bericht über die Tätigkeit der Freien Vereinigung im Kriege. Der Bericht behandelte die ausgedehnte Fürsorge für Heeresangehörige und Kriegsgefangene in materieller, geistiger und religiöser Hinsicht, die Vorkehrungen und Sonderinstitutionen, die zur Sicherstellung der rituellen Ernährung der heimischen Bevölkerung getroffen werden konnten, die Beschaffung der Ritualien verschiedenster Art unter den schwierigen Verhältnissen des Krieges, den Schutz des Sabbats, insbesondere bei und nach Erlaß des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst, die Aktionen im Auslande (Polen, Palästina) die Hilfstätigkeit für die kleinen jüdischen Gemeinden, ihre Beamten und Institutionen, die Wirksamkeit auf dem Gebiete des Schulwesens und endlich die Beziehungen, zu den übrigen großen Verbänden innerhalb der deutschen Judenheit. lieber die Trennung von Staat und Kirche, die Lösung des Problems in der neuen deutschen Reichsverfaffung und die Einwirkung auf das jüdische Gemeindeleben referierte Rechtsanwalt Dr. I. Breuer (Frankfurt a. M.) Der Redner stellte in einer kurzen theoretischen Einleitung den fünffachen Charakter des politischen Schlagwortes der Trennung von Staat und Kirche fest, das die Frage der Machtverteilung zwischen Staat und Kirche, die der Machtübertragung vom Staat an die Kirche, die Frage der Zuwendung von Staatsleistungen an die kirchlichen Institutionen, die Frage der Gewissensfreiheit und diejenige der Stellung des Staates zur Religion als Kulturwelt umfasse. Der Redner ging alsdann dazu über, die wichtigsten Richtlinien für die zukünftige Gemeindepolitik der Orthodoxie zu zeichnen. Es sei die Hauptaufgabe der jüdischen Gemeinden, den Steuerzwang, der sich auf die Dauer doch nicht werde aufrecht erhalten lassen, durch Hebung der Erkenntnis vom Wesen der jüdischen Gemeinde überflüssig zu machen. Eine Gesamtorganisation der jüdischen Religionsgesellschaft m Preußen sei im Hinblick auf die bekannten Gegensätze des religiösen Bekenntnisses weniger als je diskutabel. Ebenso müsse aus dem vom Redner entwickelten Grundbegriff der jüdischen Gemeinde, der auf dem überlieferten Gottesrecht beruht, die von zionistischer Seite propagierte Volksgemeinde entschieden abgelehnt werden. Anzustreben sei eine Zusammenfassung aller derjenigen Gemeinden, die m ihren religiösen Institutionen den Boden des überlieferten Gesetzes nicht verlassen haben. Der Korreferent, Oberlehrer Dr. Rothschild (Dinslaken), beschäftigte sich ausschließlich mit der Gestaltung des jüdischen Schul- und Erziehungswesens. ■ Hierauf ergriff Rabbiner Dr. P. Kohn (Ansbach) das Wort zu einem gedankenreichen Referate über: „Religionsbekenntnis, Volkstum und Staat." Der Referent legte folgende Thesen vor, die die Billigung des Vereinstages fanden: 1. „Einziges konstitutives Merkmal des Begriffs der jüdischen Nation ist die allen Juden gemeinsame Verpflichtung zu dem von Gott geoffenbarten Thoragesetz. 2. Die Forderungen, die wir als Juden an die Staaten zu stellen haben, bestimmen sich a) nach der sittlichen Pflicht, den gemäß These 1 grundlegenden Begriff der jüdischen Gemeinschaft durch die seinem Wesen angepaßte Form des Gemeinschaftslebens zu verwirklichen; b) durch die Notwendigkeit der Sicherung der physischen und wirtschaftlichen Existenz der Juden. 3. Das Religionsgesetz fordert von den in der Diaspora lebenden Juden Treue gegen das Staatsgesetz, die Betätigung vaterländischen Interesses auch unter Opfern und unablässiges Streben und Wirken im Rahmen der Landesgesetze für die stetige Annäherung des Heimatstaates an das Ideal des Rechtsstaates, wie ihn die Propheten als Ziel der Völkerentwicklung gezeichnet haben." Herr Moritz A. Loeb (Berlin) referierte alsdann über die Sonntagsruhe. Der Redner gab zunächst eine kurze Darstellung der historischen Entwicklung des Sonntagsruheproblems und der Bemühungen der jüdischen Verbände, insbesondere der Freien Vereinigung, eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der sabbattreuen Juden im Rahmen der Gesetzgebung zu erwirken. Es gelangte folgende Resolution zur Annahme: „Die Freie Vereinigung tritt für die Berücksichtigung des Sabbats in der sozialpolitischen Gesetzgebung ein. Sie erwartet, daß die vorhandenen und noch einzuführenden Sonntagsruhe: bestimmungen gemäß den Bestimmungen des deutschen Völkerbunds entwurfs, den Vorschlägen der deutschen Friedensdelegation und den Beschlüssen der internationalen Berner Konferenz auf den den Sabbat als Ruhetag. feiernden Teil der Bevölkerung im kaufmännischen und gewerblichen Leben entsprechende Rücksicht nehmen. Angesichts der Einführung des Achtstundentages empfiehlt die Versammlung den Arbeitgebern der am Sabbat geschloffen gehaltenen Betriebe, den Abschluß von Tarifverträgen, durch die' es ermöglicht wird, an den fünf Wochentagen eine verlängerte Arbeitszeit herbeizuführen. Für die kaufmännischen Arbeitgeber kommt als Gehilfenvereinigung hiefür der „Israelitische Stellenvermittlungsverein in Frankfurt a. M." in Betracht." Im Anschluß an das Referat des Herrn Dr. Kohn legte der Vorstand dem Vereinstag eine Entschließung zur Annahme vor, die lebhafte Zustimmung fand, und wie folgt lautet: „Die zum ersten Vereinstag nach dem Kriege versammelte Gesamtvertretung der orthodoxen Judenheit Deutschlands, der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" erhebt flammenden Protest gegen die wachsende antisemitische Verhetzung des deutschen Volkes in einem Augenblicke, da das Vaterland mehr als je des harmonischen Zusammenwirkens aller seiner Söhne ohne Unterschied der Religion und Abstammung bedarf. Im Geiste des göttlichen Religionsgesetzes, dessen Forderungen über alle wechselnden Verirrungen der Menschen hinweg unabänderlich die gleichen bleiben, gelobt die orthodoxe Judenheit, sich durch die aus Verleumdung und politischer Jntrigue fließende Hetze in ihrer Treue und Liebe zum Vaterland mcht beirren zu lassen, zugleich aber auch, den inneren Feinden um der Ehre des Landes willen mit allen Mitteln der Abwehr nach außen, wie durch erhöhte Konzentration auf den geistigen Besitz des Judentums nach innen entgegentreten." Aus dem weiteren Verlaufe der Beratungen ist noch die Annahme folgender Resolution Cohen hervorzuheben: „In der Erkenntnis der außerordentlichen Bedeutung, die der Jugendbewegung heute im Interesse der Erhaltung, des gesetzestreuen Judentums zugesprochen werden muß, sieht eS die „Freie Vereinigung" als eine ihrer vornehmsten Pflichten an, die gesetzestreuen Jugendorganisationen Deutschlands ideell und materiell zu unterstützen." Mt warmen Dankesworten an die Gemeinde Halberstadt, an die Vertrauensmänner im Lande, an die Mitglieder und die Beamten, schloß der Vorsitzende gegen S Uhr den Vereinstag.

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