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Jüdische Korrespondenz · 1919-09-12 · 34 (12.9.1919) · page 2

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
5 (1919)
Issue
34 (12.9.1919)
Date
1919-09-12
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Jüdische Korrespondenz Nr. 84 Artikel 63. Oesterreich verpflichtet sich, allen Einwohnern ohne . Unterschied der Geburt, Nationalität, Sprache, Raffe oder Religion vollen und ganzen Schutz von Leben und Freiheit zu gewähren. Alle Einwohner Oesterreichs haben das Recht, öffentlich oder privat jede Art Glauben, Religion oder Bekenntnis frei zu üben, sofern deren Uebung nicht mit der öffentlichen Ordnung oder mit den guten Sitten unvereinbar ist. Artikel 64. Oesterreich erkennt von Rechts wegen und ohne irgendeine Ärmlichkeit als österreichische Staatsangehörige alle Personen an. die zur Zeit des Inkrafttretens des gegenwärtigen Vertrages die Zuständigkeit (pertinenza) auf dem österreichischen Gebiete besitzen und nicht Angehörige eines anderen Staates sind. Artikel 68. Die österreichische Staatsangehörigkeit wird von Rechts wegen durch die bloße Tatsache der Geburt auf österreichischem Gebiete von jeder Person erworben, die nicht vermöge ihrer Geburt eine andere Staatsangehörigkeit geltend machen kann. Artikel 66. Alle österreichischen Staatsangehörigen ohne Unterschied der Nasse, der Sprache oder Religion sind vor dem Gesetze gleich und genießen dieselben bürgerlichen und politischen Rechte. Unterschiede in Religion, Glauben oder Bekenntnis sollen keinem österreichischen Staatsangehörigen beim Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte nachteilig sein, wie namentlich bei Zulassung zu öffentlichen Stellungen, Aemtern und Würden oder bei Ausübung verschiedener Gewerbe und Industrien- Keinem österreichischen Staatsangehörigen werden Beschränkungen auferlegt im freien Gebrauch irgendeiner Sprache im Privat- oder Geschäftsverkehr, in Angelegenheiten der Religion, der Presse oder irgendeiner Art von Veröffentlichungen oder in öffentlichen Versammlungen. Unbeschadet der Einführung einer Staatssprache durch die österreichische Negierung werden nicht deutschsprechenden österreichischen Staatsangehörigen angemessene Erleichterungen zum Gebrauche ihrer Sprache vor Gericht, in Wort oder Schrift, geboten werden. Artikel 67. Oesterreichische Staatsangehörige, die einer Minderheit nach Raffe, Religion oder Sprache angehören, genießen dieselbe Behandlung^und dieselben Garantien, rechtlich und faktisch, wie die anderen Staatsangehörigen; insbesondere haben sie dasselbe Recht, auf ihre eigenen Kosten Wohltätigkeits-, religiöse oder soziale Einrichtungen, Schulen und andere Erziehungsanstalten zu errichte::, zu verwalten und zu beaufsichtigen mit der Berechtigung, in denselben ihre eigene Sprache nach Belieben zu gebrauchen und ihre Religion frei zu üben. Artikel 68. Was das öffentliche Unterrichtswesen anlangt, wird die österreichische Regierung in den Städten und Bezirken, wo österreichische Staatsangehörige, die eine andere als die deutsche Sprache sprechen, einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung ausmachen, an¬ Jüdischer Klm. (Die Palästinafrage. — Eine Erklärung der englischen Regierung. — Die amerikanische Kommission. — Ein arabisches Memorandum. — Das „Neue Montagblatt". — Die Forderungen der Orthodoxie.) Die Palästinafrage harrt noch immer ihrer Lösung. Der englischfranzösische Konflikt ist noch immer nicht beigeleqt und insolange die Friedenskonferenz das letzte Wort nicht gesprochen h.ben wird, sind Ueberraschungen nicht ausgeschloffen. Die englische Regierung beeilte sich aber, eine neue Erklärung vom Stapel zu lasten. Das Kopenhagener Zionistische Bureau meldet: Infolge verschiedener Vorkommniffe in Palästina hat das britische Auswärtige Amt ein Telegramm an die Okkupationsbehörden in Palästina gerichtet, in welchen: diese an die Deklaration der britischen Negierung von: 2. November 1917 erinnert werden und in dem sie angewiesen werden, es als fait accompli zu betrachten, daß Palästina die nationale Heimstätte der Juden werden soll. Es wird den Behörden demgemäß dringend ans Herz gelegt, die jüdische Bevölkerung Palästinas-rn einer Weise zu behandeln, die mit der Entschließung der britischen Regierung, wie sie in der Regierungserklärung zum Ausdruck gelangt ist, im Einklang steht, und zwar ohne Rücksicht auf die Tatsache, daß die Juden gegenwärtig noch eine Minorität in Palästina bilden. Das ist natürlich sehr schön — nur liegt der Verdacht vor, daß diese Erklärung den Zweck verfolgt, die Position Englands im Streite mit Frankreich zu stärken. Nach Tisch wird man auch in London anders lesen. Inzwischen ist die amerikanische Studienkommission aus Palästina heimgekehrt und hat ihren Bericht erstattet. Dieser Bericht ist den Juden nicht besonders günstig: Er hebt hervor, daß außer den Zionisten, die kaum 10% der Bevölkerung bilden, niemand für ein jüdisches Palästina ist. Gleichzeitig wird ein Memorandum der Araber veröffentlicht, die sich in überaus heftiger Weise gegen ein jüdisches Palästina aussprechen. Aber auch von katholischer Seite wird neuerdings Front gemacht. Wie das Wiener „Neue Montagblatt" (die Montagsausgabe der „Neichspost") meldet, findet im Oktober 1919 in Maria- Einsiedeln (Schweiz) ein katholischer Palästinakongreß statt, der sehr scharf gegen die zionistische Forderung auftreten wird. Das Blatt zieht auch heftig dagegen los, daß das heilige Land den Juden ausgemessene Erleichterungen gewähren, um sicherzustellen, daß in den Volksschulen den Kindern dieser Staatsangehörigen der Unterricht in ihrer Muttersprache erteilt werde. Diese Bestimmung wird, die österreichische Negierung nicht hindern, den Unterricht der deutschen Sprache in den besagten Schulen zu einem Pflichtgegenstande zu machen. In Städten und Bezirken, wo eine verhältnismäßig beträchtliche Anzahl österreichischer Staatsangehöriger wohnt, die einer Minderheit nach Rasse, Religion oder Sprache angehören, wird diesen Minderheiten von allen Beträgen, die etwa für Erziehung, Religions- oder Wohltätigkeitszwecke aus öffentlichen Mitteln in Staats-, Gemeinde¬ oder anderen Budgets ausgeworfen werden, ein angemessene r Teil zu Nutzen und Verwendung gesichert. Artikel 69. Oesterreich stimmt zu. daß, soweit die Bestimmungen der vorstehenden Artikel des gegenwärtigen Abschnittes Personen berühren, die nach Rasse, Religion oder Sprache Minderheiten angehören, diese Bestimmungen Verpflichtungen von internationalem Interesse darstellen und unter die Garantie des Völkerbundes gestellt werden. Sie können nicht ohne die Zustimmung der Mehrheit des Rates des Völkerbundes abgeäudert werden. Oesterreich stimmt außerdem zu, daß im Falle von Meinungsverschiedenheiten über Rechts- oder Tatfragen, betreffend diese Artikel, welche zwischen der österreichischen Regierung und irgendeiner der verbündeten und assoziierten Mächte, welche Mitglied des Rates des Völkerbundes ist, entliehen könnten, diese Meinungsverschiedenheiten als ein Streitfall anzufehen ist, welchem nach den Bestimmungen des Artikels 14 des Völkerbundvertrages internationaler Charakter zukommt. Die österreichische Regierung stimmt zu, daß jeder derartige Streitfall, wenn es der andere Teil verlangt, dem ständigen Gerichtshof unterbreitet werde. Die Entscheidung des ständigen Gerichtshofes ist inappellabel und hat die gleiche Kraft und denselben Wert, wie eine auf Grund des Artikels 13 des Vertrages getroffene Entscheidung. Der Anschluß eines wesentlichen Teiles Deutschwestungarns an Oesterreich wird der Judenschaft im neuen Staate eitle willkommene Stärkung bringen. Es mag dies einer jener charakteristischen Schicksalszufälle sein, daß die Juden der sogenannten „Schiwah Kehitoth", der „sieben Gemeinden", die seinerzeit aus den aus Wien vertriebenen Juden sich gebildet haben, nunmehr wieder Wiei: angeschlossen sein werden. Organisation der Orthodoxie in der Slowakei. Die Losreißung von Ungarn hat besonders die gläubenstreuen Inden in der Slowakei hart getroffen. In Ungarn gehörten sie der großen erprobten Organisation der Orthodoxie geliefert werde, es appelliert an die Solidarität der ganzen christlichen Völkerfamilie, dies nicht zuzulassen. * Aus den Ansprachen, welche die Vertreter der Aschkenasischen Bevölkerung Jerusalems, Rabbiner Diskin und Sonneiffeld an die amerikanffche Kommission in Jerusalem hielten, sei — nach einem Bericht des Frankfurter „Israelit" — folgendes initgeteilt: Rabbiner Diskin erklärte, daß die jüdische Frage nur gelöst werden könne, wenn die legitimen und traditiouelleu Aspirationen des jüdischen Volkes auf ein Heim im heiligen Lande berücksichtigt werden. Vom heiligen Laude hänge die Existenz des ganzen jüdischen Volkes ab; nur die Rückkehr dorthin setze es in den Stand, in voller Freiheit alle Vorschriften seines Glaubens zu erfüllen. Im Namen Gottes und im Namen der orthodoxen Judenheit, in: Namen aller jüdischen Gemeinschaften, die über die ganze Welt hin zerstreut sind, begrüßte der Redner die Delegierten der Friedenskonferenz. Rabbiner Sonneiffeld sagte unter anderen:: „Das heilige Land wurde uns vor mehr als 3000 Jahren, wie die Bibel berichtet, von Gott geschenkt. Während unseres Aufenthalts in diesem Lande haben wir '.es kraft der göttlichen Wahrheit, die vor: ihn: ausströmte, durch unsere heiligen Gesetze zum bedeutungsvollsten Lande der Menschheit erhoben. Fast 2000 Jahre getrennt von diesem Lande haben wir doch die brennende Liebe zu ihm bewahr: und das Gesetz Israels, sein Land und das Volk selbst siyd praktisch eine Einheit. — Diejenigen, die glauben, daß die Welt einen Schöpfer hat, und daß ohne ihn nichts wird, hoffen, daß dieser schreckliche Krieg der Menschheit den allgemeinen Ausbau und Fortschrrtt, und dem Heimlosen und wandernden jüdischen Volk Ruhe und Frieden bringen wird. Gerade jetzt aber hören wir von den schrecklichen Massakres, die gegen unsere Brüder in Polen und Galizien verübt werden, und wir vertrauen, daß die associierten Mächte unseren: Leiden, unseren: Todeskampfe ein Ende machen werden. Was wir wünschen, ist, daß nicht nur die jüdische Einwanderung in dieses Land gestattet werde, sondern daß uns ein Recht daraus gegeben wird. Da aber die ganze Frage jüdischer Siedlung in diesem Lande von der Erfüllung des G o 1 t e s g e s etz e s, seiner Vorschriften und Riten, abhängt, deren Verwirklichung unser teuerstes Anliegen bildet, so bitten w:r, daß, wann immer die jüdische Frage von den Mächten diskutiert wird, die Orthodoxie vertreten sein soll durch einen der orthodoxen Juden Jerusalems und im Auslande

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