Jüdische Korrespondenz
- Journal
- Jüdische Korrespondenz
- Volume
- 5 (1919)
- Issue
- 23 (27.6.1919)
- Date
- 1919-06-27
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 23 Jüdisehe Korrespondenz. Seite 5 beamten in Großbritannien wird landen dürfen. Die Erlaubnis zum Betreten des britischen Bodens wird Mittellosen sowie aus Gründen der Gesundheit unerwünschten Ausländern verweigert werden, ebenso denjenigen fremden Staatsangehörigen, welche wegen eines Vergehens verfolgt werden, das die Auslieferung erheischen würde. Das Verbot erstreckt sich nicht aus Ausländer, die mit einem Fahrschein nach einem anderen Lande versehen, durch Großbritannien reisen. Das Reglement sieht ferner die Schließung der von verdächtigen Elementen besuchten Klubs und Wirtschaften vor." Diese Havasmeldung ist nicht die erste Nachricht, die einen Ausschluß der „Fremden" oder wenigstens bestimmter Kategorien von ihnen in England als beabsichtigt erscheinen läßt. Auch in Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika machen sich ähnliche Tendenzen geltend, gegen die sowohl vom kanadisch-jüdischen Kongreß als auch von Einzelpersonen protestiert wurde. Diese Anzeichen bedürfen der ernstesten Beachtung. Ein Grenzschluß gegen „mittellose" Ausländer würde für die meisten jüdischen Auswanderer verhängnisvoll sein und würde zu einem gerechten Frieden im Sinne der Völkerbundpolitik in krassem Gegensatz stehen. Die Verhältnisse in Osteuropa lassen eine große jüdische Auswanderung nach Oeffnung der Grenzen als durchaus möglich erscheinen. Es ist bekannt, daß Palästina nicht imstande sein wird, diese Auswanderung aufzunehmen. Deshalb muß unter allen. Umstünden erreicht werden, daß die Hauptauswanderungsgebiete, vor allem Amerika und England, ihre Häfen für diese Einwanderung nicht sperren. Die Ritualien des Judentums im Lichte moderner Wissenschaften. In den „Neuen Jüdischen Monatsheften" (Berlin) schreibt Sanitätsrat Dr. Laser st ein (Berlin-Friedenau): Die Ritualien des Judentums zeichnen sich durch eine auffallende Schärfe der Naturbeobachtung aus, wie überhaupt die ganze Gesetzgebung Moses. Rein äußerlich fällt zunächst auf, daß die Juden stets bedeckten Hauptes einhergingen, daß sie vor ihrem Gotte selbst bedeckt erschienen, und im Gegensatz zu unserer Anschauung dem freien Manne diese Art zugestanden, während der Sklave entblößten Hauptes erscheinen mußte. Sitte und Nutzen ergänzen sich fast immer im Leben der Völkert So führte auch hier die Beobachtung, daß eine geeignete Kopfbedeckung Hitzschlag, Kopfschmerzen usw. verminderte, wahrscheinlich zu dem Gebrauche des Turbans oder Käppchen. Es lehrt die heutige Hygiene, daß zwischen der Bedeckung und dem Kopfe sich eine Luftschicht bildet. Da Luft ein schlechter Wärmeleiter ist, so wird dieser Luftraum einerseits die Strahlen der glühenden Sonne direkt in ihrer Wirksamkeit verringern, anderseits die schnelle Abkühlung des erhitzten Kopfes vermindern. Auf diese Weise entsteht eine Art Regulator. Der ganze Gebrauch entspricht aber auch der Auffassung der jüdischen Lehre, daß die Juden nicht Knechte, sondern Kinder Gottes sind, so daß ihre Uebertragung auf nordische Verhältnisse verständlich ist, wenngleich hier höchstens im Hochsommer einige Tage die tropischen Verhältnisse der Sonnenglut zeigen. Noch beweisender sind die Rituale des Essens und Begräbniswesens. Schweine wurden wegen der häusig beobachteten Erkrankungen der Trichiuosis und des Rotlaufs einfach verboten, ebenso die Einhufer, weil sie zum wirtschaftlichen Gebrauche mit größerem Nutzen verwendbar waren. Uhland macht sich daher mit Unrecht in einer seiner Balladen über den „jüdischen Gauch" lustig. Es war nicht wunderbar, daß die frommen Juden sich heute noch vor dem schönen rosenroten Schinken ekeln. Erst das Mikroskop hat die Gefahren des Fleischgenusses von Schweinen vermeiden gelehrt. Weniger klar ist das Verbot von Fischen, welche keine Schuppen besitzen. Kleine Schuppen haben bekanntlich auch die verbotenen Aale. Wahrscheinlich hat man Fische und Reptilien nicht voneinander unterscheiden können und einfach jene Regel aufgestellt, um dem einfachen Volke leichter verständlich zu erscheinen. Das Schlachten wurde mit Recht der Allgemeinheit entzogen, um einerseits eine Fleischbeschau zu ermöglichen, anderseits die Juden vor Verrohung und Tierquälerei zu bewahren. Das „Schächten" wurde einem eigens dazu ausgebildeten Priester übertragen, so daß das Töten der Tiere zu einem religiösen Akt gemacht wurde. Der Schächtschnitt wirbelt noch yeute, besonders in den unbelehrbaren antisemitischen Kreisen viel Staub auf. Man behauptet, hierin eine rohere Art der Tötung zu sehen, was aber durchaus nicht mit den wissenschaftlichen Erfahrungen übereinstimmt. Denn die Schlachtmaske läßt nicht selten die Schläge gegen den Schädel abgleiten oder zu schwach ausfallen, während der Schächtschnitt, durch die großen Gefäße und die Luftröhre geführt, unbedingt sicher ist. Der Schnitt selbst ist verhältnismäßig wenig empfindlich und die Verblutung ist zweifellos ein allmählicher sanfter Tod, welcher nach kurzer Zeit zur Ohnmacht und Empfindungslosigkeit führt, besonders wenn die Luftröhre frei ist und zu tiefer Einatmung Gelegenheit gibt. Wäre sie nicht durchschnitten, so würde die Zunge nach hinten fallen und die Atmung verlegen, so daß ein Ersticknngs-, kein Verblntungstod eintritt. Freilich treten schließlich Verblutungskrämpfe auf, ähnlich wie beim Schlagen Gehirnkräurpfe entstehen. Aber beim Schächten führen sie zu einer fast vollständigen Blutleere der Gewebe, während beim Schlagen gerade eine Ueberfüllung eintritt. Blut ist aber ein vorzüglicher Nährboden für Spaltpilze und Fäulniskeime. Daher entsteht leicht ein Verderben des Fleisches. Darin liegt vielleicht die Ursache, daß der Genuß des Blutes verboten ist und die großen Gefäße besonders aus den Geweben herausgeschnitten werden, ehe das Fleisch genossen werden darf. Man ersieht die Fülle feinster Beobachtungen. Sozial hat die Vorschrift zur Erhaltung des jüdischen Volkes und Festigung ihrer Familienbande außerordentlich beigetragen. Man konnte sich eigentlich nur im eigenen Volke richtig satt essen und blieb im allgemeinen aufeinander angewiesen. Wie hätte das für seine Ideale verstoßene und ewig . gemarterte Volk sonst sich am Leben erhallen können, wenn es nicht seine Familie und seinen Glauben an Gott gehabt hätte! Am deutlichsten zeigt sich ferner die Feinheit und Realität seines Denkens in den Beerdigungsvorschristen. Die Leiche wurde von den Angehörigen bewacht, im Falle, daß nächste nicht dazu imstande waren von entfernteren. Sie wurde in dem Sterbehemd und im Gebetmantel zwischen vier losen Brettern in ein mäßig tiefes Grab gelegt, ein Angehöriger stieg vor dem Zuschaufeln in das Grab und legte sie zurecht. Keiner durste vor dem anderen einen Vorzug haben. Deshalb war die Ausschmückung der Gräber verboten und die Denksteine hatten eine bestimmte Vorschrift. Neben der sozialen, demokratischen Vorschrift sehen wir hier zwei besondere Feinheiten. Erstens waren die Angehörigen gezwungen, sich mit der Leiche und dem Grab selbst zu beschäftigen. Auf diese Weise gewöhnten sie sich an das unabwendbare Naturereignis, und das Grab verlor für sie die Schrecken, fast wie der Tod. Aehnlich wie der junge Medizinstudierende nach einiger Zeit in der Lage ist, neben seinen Präparierleichen das Frühstück zu verzehren, wenn er auch in den ersten Tagen den heftigsten Widerwillen vor ihnen empfunden hat. Zweitens wurden die Leichen in der besten Art beigesetzt, besser als in den modernen Zinksärgen, weil die aus der Leiche hervorgehenden Flüssigkeiten und Gase von der Erde sofort aufgesogen werden, während die Leiche im geschlossenen Sarge bald in der eigenen Fäulnisstüssigkeit liegt, wenn nicht sogar die Gase zu einer Sprengung des Sarges führen und zu einem Einfall des Hügels. Wie sinnig ist das Totengebet, welches nur eine Lobeshymne auf Gott enthält, keine Klagen und Anklagen. Dem entspricht die Vorschrift, daß die Angehörigen acht Tage auf niedrigem Schemel, ohne Fußbekleidung beieinander sitzen müssen, ohne der täglichen Beschäftigung nachzugehen, außer am Sabbat, um sich gegenseitig zu trösten und zu beruhigen. Auch hierin sehen wir ein festes Band für den Familienanschluß. _ Generalversammlung der Lhewra Nadrscha Eine seltene Erscheinung bot die am 22. Juni stattgehabte. Generalversammlung der Wiener Chewra Kadischa. Eine'-