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Jüdische Korrespondenz · 1919-03-20 · 10 (20.3.1919) · page 2

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Journal
Jüdische Korrespondenz
Volume
5 (1919)
Issue
10 (20.3.1919)
Date
1919-03-20
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 Jüdische Korrespondenz. Nr.. 10 was einer großzügigen Besiedelungsaktion hindernd in ben' Weg stehen müßte. Zu all dem kommt noch -der heftige Widerstand Frankreichs, das nach wie vor auf seinen Schein beharrt und den zionistischen Plänen mit aller Energie opponiert. Die französische Presse aller Schattierungen führt eine überaus scharfe Hetzkampagne gegen die zionistischen Aspirationen und so leicht werden die Herren in Paris ihren Widerstand nicht aufgeben. Dazu kommt noch das scharfe Auftreten des Papstes gegen die „Auslieferung" des heiligen Landes an Nichtchristen und dies in einer Form, die sich direst gegen jede Bevorzugung der Juden richtet. Es ist demnach klar erkennbar, daß wir von der Erfüllung selbst der bescheidensten Hoffnungen noch ferne sind und daß es auch gar keinen Sinn hat, sich selbst und die jüdische Oeffentlichkeit zu täuschen und Erfolge auszuposaunen, welche erst errungen werden müßten. Es hat auch wenig Sinn, über das Auftreten der Orthodoxie überlegen zu spötteln und zu erklären, diese sei zu spät gekommen, es ist bereits alles unter Dach gebracht. Dem ist leider nicht so. Es wird noch harter Arbeit bedürfen, um der jüdischen Sache in Palästina zum Siege zu verhelfen und es werden alle Kräfte in den Dienst der Sache gestellt werden müssen, wobei die Forderungen der Orthodoxie und ihre religiösen Motive unter Umständen sehr wesentlich in Betracht kommen könnten. Allenfalls ist zum Uebermut keine rechte Veranlassung vorhanden. Das mögen sich unsere modernen Barkochbas gesagt sein lassen. Diese Zeilen dürfen keineswegs dahin aufgefaßt werden, als ob sie den Zweck hätten, defaitistisch (um diesen Ausdruck zu gebrauchen) zu wirken. Im Gegenteil, offen sei zugegeben, daß die jüdische Sache im heiligen Lande gute Aussichten habe und daß wesentliche Fortschritte zu verzeichnen seien. Mit Gottes Hilfe wird auch die Krönung des Werkes hoffentlich gelingen und Palästina wird in der nächsten Zukunft den Juden ein breites Betätigungsgebiet sein, große Entwicklungsmöglichkeiten geistiger und materieller Natur bietend. Nur darf man nichts übertreiben und nicht voreilig Erfolge eskomptieren, die erst errungen werden müssen. Beschuwa wo-nachas tiwoscheun! Das neue rumänische Iudengesetz. Der „Temps" veröffentlicht folgenden Wortlaut des neuen rumänischen „Judengesetzes". § 1. Die großjährigen Bewohner des Königreiches Rumänien, ohne Unterschied der Religion und soweit sie noch nicht volle Bürgerrechte genossen haben, können diese Rechte erwerben, indem sie den Beweis erbringen, daß sie im Lande geboren sind, niemals unter dem Schutze einer ftemden Macht gestanden haben und die Bedingungen des vorliegenden Gesetzes erfüllen. Dieses Beweises enthoben sind Personen, die die Feldzüge von 1913 oder von 1916—18 mitgemacht haben. Die Frauen und legitimen minderjährigen Kinder der zu den obigen Kategorien gehörenden Personen erhalten alle mit der Erwerbung der rumänischen Nationalität verknüpften Rechte gleichzeitig mit ihren Gatten, beziehungsweise Eltern. § 2. Die Witwen und Kinder der während der Feldzüge von 1913 und von 1916—18 Mobilisierten erhalten die rumänischen Bürgerrechte, insofern sie die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes erfüllen. 8 3. Durch Erfüllung der Bestimmungen dieses Gesetzes werden auch die großjährigen männlichen Kinder derer, die für ihre Person während der Veröffentlichung des Gesetzes naturalisiert wurden, rumänische Bürger; ebenso diejenigen, die zur Zeit der Naturalisation ihrer Eltern noch minderjährig waren, falls diese Kinder nicht unter dem Schutze einer ftemden Macht stehen und ihrer Militärpflicht genügt haben. Die heute noch Minderjährigen können rumänische Bürger werden, wenn sie in dem auf ihre Volljährigkeit folgenden Jahre schriftlich erklären, daß sie für die rumänische Skattonalität optieren. Dieses Gesuch muß an die Heimatbehörde eingereicht werden und von Beweisen begleitet sein, daß die Naturalisation der Eltern vor der Veröffentlichung dieses Gesetzes stattgefunden hat, ferner von einem Geburtsattest, aus deni hervorgeht, daß der Betreffende im Lande geboren ist, und von' einer Bescheinigung, daß er seiner Militärpflicht genügt hat. Die betreffende Behörde kann zufolge § 6 diese Gesuche in jedem Falle, in dem sie es für richtig hält, gewähren, entsprechend den im besagten Paragraph niedergelegten Bedingungen. Die Eheftauen und im Augenblick der Naturalisation des Gatten oder Vaters minderjährige Mädchen erlangen das rumänische Bürgerrecht im Augenblick der Veröffentlichung dieses Gesetzes. Z 4. Minderjährige, dexen Eltern nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes verstorben sind und welche auf die unter 8 1 genannten Rechte Anspruch haben, können in dem Jahr nach ihrer Volljährigkeits-Erklärung für die rumänische Nationalität optieren, wenn sie ihrer Militärpflicht genügt haben. Zu diesem Zwecke können ihre Vormünder, zu dem im 8 6 vorgesehenen Zeitpunkt und entsprechend dem Rechtsverfahren des genannten Paragraphen eine Eingabe machen, in der sie den Beweis führen, daß der Vater des Minderjährigen die Bedingungen des 8 1 erfüllt hat. Wenn der Vormund von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht hat, kann der Minderjährige es in dem Jahre seiner Volljährigkeits-Erklärung selbst tun. Die Gesuche werden an die Heimatbehörde gerichtet und müssen von dem entgültigen Bescheid, den der Vormund oder der Gesuchsteller erhalten hat, begleitet sein, ferner von dem Geburtsattest, von einer Bescheinigung, daß er seiner Militärpflicht genügt hat und nicht unter dem Schutz einer ftemden Macht gestanden hat. Der Bescheid erfolgt-entsprechend den Bestimmungen der Paragraphen 3 und 4. 8 5. Rumänische Bürger können nicht werden: a) Personen, die auf Grund eines Rechtsverfahrens eine gerichtliche Strafe erhalten haben, die zufolge der Verfassung oder dem Landesgesetz den Verlust der Bürgerrechte nach sich zieht. b) Personen, die als Haupt- oder Nebenstrafe zur militärischen Degradatton verurteilt waren; ferner Personen, die wegen Fahnenflucht oder Spionage verurteilt waren oder wegen dem Feinde zum Schaden des rumänischen Reiches geleisteter Dienste. Die folgenden Paragraphen beziehen sich auf Verzögerungen, Zuständigkeit und Ort des Verfahrens. ° * lieber das neue Judengesetz heißt es in einem Brief des „Verbandes der einheimischen Juden" in Rumänien: „Das neue Gesetz ist in einigen Teilen rigoroser als das alte Gesetz. Es fordert nicht nur Akten und persönliche Verhöre vor den Gerichtshöfen mit öffentlichen Sitzungen und mit dem Recht für den Staatsanwalt, Naturalisattonsgesuche abzulehnen und bei der Entscheidung das letzte Wort zu sprechen, sondern es legt uns auch noch die Verpflichtung auf, durch Akten eine negative Tatsache zu beweisen, nämlich diejenige, daß man niemals Untertan eines ftemden Staates war. Diese Bedingung läßt sich nicht erfüllen. Allerdings heißt es in dem Gesetz, daß.man den Beweis, kein Untertan eines fremden Staates gewesen zu sein, durch Pässe erbringen kann, die man von rumänischen Behörden 'erhält, durch Kopien gesetzlicher Entscheidungen und durch ein weiteres unter das Fremdengesetz fallendes Dokument (Modell 9). Aber die große Mehrzahl der jüdischen Bevölkerung besitzt derarttge Dokumente nicht, und es kann gar kein Zweifel darüber bestehen, daß die Behörden sie nicht ausliefern würden. Man kann sich vorstellen, welches Unglück für uns die Annahme dieses Gesetzes wäre, durch das wir unsere Naturalisation auf dem Wege persönlicher Untersuchungsverfahren vor dem Kassations- Hof nachsuchen müßten. Wir haben unter dem Marghilomanschen Gesetz zur Genüge erfahren, daß die mit der Entscheidung betrauten Richter alles getan haben, um die Naturalisation zu verhindern, selbst in Fällen, wo es sich um aus dem Kriegsdienst entlassene Juden handelte. Die damals gefällten Urteile sind wahre Musterstücke der Lächerlichkeit und des Uebelwollens. Wir können uns nur auf eine allgemeine automatische Emanzipation einlassen, die alle Juden des Landes, die sich nicht zu einer fremden Nattonalität gehörig bekennen, umfassen würde." Nach der Weltkonferenz der Orthodoxie. Der Verlaus der Konferenz und die Berichte über die Beratungen und Beschlüsse erregen in allen orthodoxen Kreisen das lebhafteste Interesse und die größte Befriedigung, woran die „Proteste" nichts ändern, die gewisse orthodoxe Kreise, die ins zionistische Fahrwasser geraten sind, ob ihrer Nichteinladnng zum Besten geben. Die Herren mögen es bedenken, daß man nicht gut zwischen zwei Stühlen sitzen kann. Unserem Berichte über die Konferenz sei noch die Schlußrede des Delegierten Rosenheim (Frankfurt am Main) nachgetragen: „Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, alle Anregungen in die Realitäten des Lebens einzusetzen. Probleme drängten sich, aber alles bewegte sich um unser Thauro, Ki hi Chajenu, denn sie ist unser Leben. Ueberallhin muß unser Ruf dringen, vor allem zu unseren amerikanischen Brüdern. Denn es steht alles auf dem Spiele. Wir wollen ein Thauroamt gründen. Dann bietet uns Erez Jisroel eine Fülle von Ideen und es muß alles aufgeboten werden, damit dort ein wahrhaft jüdisches Leben erblüht. Es wurde beschlossen, eine Bank zu gründen znm Zwecke der Siedlung und des Aufbaues auf traditioneller Basis. Ein Palästinaamt muß geschaffen werden, von dem die Weisung auszugehen hat. wie der neue Jischub in Uebereinstimmung mit unserer Auffassung errichtet werden soll. Dem Erziehungswerke muß unsere ganze Aufmerksamkeit zugewendet werden. Auch an die Errichtung einer Talmudhochschule in Jerusalem muß, wenn auch nicht bald, gedacht werden. Ein weiterer wichtiger und. bedeutungsvoller Schritt sei eine Arbeitsgemeinschaft mit allen gesetzestreuen Organisationen. Man muß einen Permanenzausschuß' dem Zentralbureau angliedern, in den die bedeutendsten und versöhnlichsten Kräfte zu delegieren sind. Dann harrt das schwere Problem, das die Friedenskonferenz bietet, der Lösung. Da muß eine Einheitsfront des ganzen jüdischen Volkes, eine einheitliche Verständigung herbeigeführt werden. Aber höher als die prakttschen sind die geistigen Resultate. So wie Gott einzig ist, ist auch die Idee des Thaurovolkes einzig und da Ideen nur durch Organisationen verbreitet werden, müssen wir auch in diesem Sinne arbeiten. Das gesamte jüdische Volk gehört zusammen, wo Gesamtheitsinteressen in Frage stehen, wo es gilt, die höchsten Interessen des jüdischen Volkes zu verfteten. Gerade unsere Kämpfe haben dazu.geführt, uns besser zu verstehen; aber alles geschieht um der Herrlichkeit des göttlichen Namens willen. Wajhi bischurnn Melech. Wir haben nur einen König und das ist unser Gott. Er war unser Beistand und wird uns weiterhin schützen und uns zu einem Ganzen zusammenfügen. Borchenu lescholaum, El rom wenisso. Segne uns zum Frieden, o mächtiger und erhabener Gott." Einen liefen Eindruck übte auf die Versammlung die Verlesung des Briefes des Großrabbiners von Czortkow aus, der ein umfassendes Arbeits-' Programm für Palästina entwickelte. Ein eventuelles Zusammenarbeiten mit anderen jüdischen Organisationen empfiehlt der Großrabbiner nur unter der Bedingung, daß alles al taharas hakaudesch geleitet werden wird. Das Zentralbureau hat dem Großrabbiner ein Danktelegramm für sein Eintreten für die gute Sache zugehen lassen. * In Angelegenheit der beschlossenen Siedelungs- und Handelsbank wurde folgender Aufruf erlassen: * Aufruf. Die Weltkonserenz der jüdisch-gesetzestreuen Ver-' bände hat getagt. Sie hat Beschlüsse gefaßt, die uns vor neue und große Aufgaben stellen, zu veren Lösung bedeutende Mittel erforderlich sind, die nur durch kraftvolle Zusammenarbeit und tätige Mithilfe der weitesten Kreise unseres Volkes bereitgestellt lverden können. Ein großzügiges Palästinaprogramm ist entworfen : Die Regelung der Einwanderung soll durch unsere Hilfe erfolgen. Die Ansiedlung thorafteuer Elemente in Erez' Jisroel soll gefördert werden! Belebung von Handel und Industrie, Ausdehnung der Landwirtschaft werden erstrebt und sollen durch Kreditgewährung gehoben werden!

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