Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 440)
- Language
- German
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41& Samuel Sanwil b. Leiser (Elieser) Neugaß aus Frankfurt a. M., Samuel Lazarus, Schwiegersohn des Berliner Dajjan Joseph Mendel Frankfurter, sei• ber Dajjan als Nachfolger des am 23. Okt. 1762 (siehe zu IV) verstorbenen Herz Schneidemühl, ״von hier“ genannt, weil er schon 1746 in Berlin lebte (siehe meine Beiträge 111, 9 Anm. 27), gest. 10. Teweth 538. Auf dem Titelblatte zu תורת הבית הארוך (Berlin 522) ist er noch דוד בוסטלני תורה בברלין ודיינא רבא ביומי,׳ דשוקא כפ*פ דאדר. Unter den Dajjanim Berlins erscheint er zum ersten Male am 7. Schewat 523 (21. Jan. 1763) in der Approbation zu »נחלו! שבעד (Bin. 523), als gleichzeitiger Talmudlehrer des Bhm. am 28; Ijjar 526 in der Appr. za סדר הדורות (Karlsruhe 529): זנוויל ניואנס מפ*פ דיין דושב בב״ה. Bei seiner Anstellung am Bhm. wurde ihm zur Bedingung gemacht, von den Gabbaim Erlaubnis zu holen, wenn er sein Lehramt zu Gunsten des Richteramts unterbrechen wollte. I) 1. Adar 528 (19. Febr. 1768), Beschloß der Chewra des Bhm. Es werden neue Statuten in 18 §§ festgesetzt. 109 Unter- Schriften. Druck des hebr. Textes mit deutscher Übersetzung (die deutsche Wiedergabe der Namen ist unzureichend) als ״Statuten d^s Beth־Hamidrasch־In8titutes v. J. 1768״, Berlin (1864).. XII) Liste der Gabbaim und der 18 Männer, die 1. J. 529 (Elul 1769?) auf drei Jahre gewählt wurden. II) Bosch Chodesch Tammus (530), Beschluß des 18er Sollegiums. Da sich die Einnahmen des Bhm. verringert haben, soll in der Synagoge kein חיוב mehr zur Tora aufgerufen werden. Babbiner Neugaß oder wer von den 18 em gewählt werden wird, soll an den Feiertagen überhaupt nicht, sonst monatlich nur einmal חיוב sein. An demselben Sabbat darf zur Erhaltung des Friedens nur ein einziger Babbiner als חיוב aufgerufen werden. 16 Unter- Schriften (3 Gabbaim, J.3 des 18er Kollegiums). Der dm Jahr undatierte Beschluß enthält offenbar eine Änderung des § 18 der Statuten vom 1. Adar •528. Im genannten Jahr fiel der 30. Siwan auf Mittwoch, der 1. Tammus auf Donnerstag. Selbst wenn man ד*ח *kt BP'mfc!יום א׳רר״ד interpretiert, paßt die Feststellung nach drei Monaten nicht, daß in allen Quartalen Zuschüsse nötig waren. Andererseits zeigen die Worte מ״זח מח״י אנשי׳; V) זנוול נייאנם מפפידמ חן את אשד יבחור, daß damals Sanwil der alte*• nige Talmudlehrer war. Das stimmt zwar für 1768, da am 24. Nissan Gerson Unger gestorben war (siehe zu XIV). Eine Prüfung der Unterschriften unserer Nr.1 II ergibt aber, daß wir die beiden erst 529 für die nächsten Jahre ge- ' wählten Kollegien der Gabbaim und 18 Männer vor uns haben.‘ Es ist aus־' geschlossen, daß das Loos i. J. 529 unter den 18 dreizehn der früheren Wahlperiode traf. Am 8. Ijjar 1770 starb auch der Dajjan Joel aus Glogau, der gleichzeitig am Bhm. amtierte (siehe zu IV). Nun war gewiß Sanwil 'allein. ׳ Farrnbach wurde als Nachfolger Ungers erst Bosch Chodesch Elul gewählt: XlVi*