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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 439

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 439)
Language
German
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414 Fürst eine Stube mieteten. Und Marcus Fürst ״in Brauer Winters Hause“ gestand, daß bei ihm seit dreiviertel Jahren Gottesdienst abgehalten wurde, da die Ältesten wegen des neuen Baues bei der Synagoge nicht mehr zusammen kommen konnten und deshalb ihm eine Stube abmieteten, um in ihr ihre Ver- Sammlungen abzuhalten. Aus diesen Mitteilungen ersehen wir, daß der Aufbau des Gemeindehauses um Ostern 1744 begann, was mit den früheren Feststeihingen über diu Zeit des Bhm.-Baues übereinstimmt. — Das von Samuel Haiberstadt (Samuel Simon) gestiftete Kapital sollte mit Zinsen im Rathause als erste Hypothek eingetragen werden. Für das Kapital geschah es, wie das alte Hypb. unter Nr. 380 (das neue unter Nr. 742) beim Gemeindehause als ״versicherte Schuld“ notiert: 3000 (4״ Rtl. ex obligatione extrajudiciale vom 24 et [gerichtlich] confirmatum den 25. Febr. 1746 [X: 25. Schewat, 15. Febr.] an die executores des Samuel Simons Testaments als Herz Gomperts, Jeremias Bendix und Süssmahn Abraham. Hertz Gumperts ist verstorben [um 1760] und sind die beyden übrigen anjetzt nur allein executores vermöge Attests der Judenältesten vom 3. Nov. 1764, vide cop. [Grundakten] vom 3. Jan. 1765“ mit Zusatz: ״ad. 4) ist ab executoribus testamenti das Haus in der Wilhelmstr. coht. 9 fo!r134 von Friedrichstadt ex nexu gelassen worden, vide cop. vom 3. Jan. 1765.“ In der Friedrichstadt hatte die Judenschaft 1735 auf einem ihr angewiesenen Platz ein Haus bauen müssen (Wilhelmstr. 61) und es am 14. Aug. 1764 an die Hotjuweliere Veitei Ephraim und Söhne für 10000 Rtl. verkauft: Altes Hypb. Friedrichstadt Continuatio IX Bl. 134, Neues Hypb. vot. IX Nr. 595, vgl. Gbch. Bl. 151r (in der Friedricbstadt auf dem Markgraf Karlschen Platz, die Bezahlung erfolgte in Friedrichsdor). Auch dieses Haus war mit den 3000 Rtl. Samuel Simons belastet worden. Durch Gerichtsprotokoli vom 10. Okt. 1764 und Dekret vom 3. Jan. 1765 wurde hier die Samuelsche Hypothek aufgehoben, dafür kamen die 3000 Rtl. bei allen Immobilieh der Judenschaft specialiter zur Eintragung, so bei der Synagoge (Altes Hypb. Nr. 381: ״Vide Nr. 380 und die executores des Sam. Simonschen Testaments, welche diese Synagoge anjetzt specialiter mit afficiren den 3. Jan. 1765“), so bei dem Eckhause Rosenstr. 2, das die Ältesten am 11. Cheschwan 513 (19. Okt. 1752) für 4500 Rtl. von S'alomon Gumpert gekauft hatten (dieser hatte es am 1. Nov. 1720 von dem Halberstädter Berend Lehmann und dem Oberältesten Moses Levin Gomperz, als Vormündern der Kinder des Herz Lehmann, für *2100 Rtl. orworben; man beachte die Preissteigerung). Auf dem Gemeindehause der Heidereutergasse lastete die Hypothek bereits seit 1746, siehe oben. XIII) 61 Schewat 526 (16. Jan. 1766), Beschluß der Gabbaim, deß 18 Männerkollegiums (?) und einzelner angesehener Mitglieder der Chewra des Bhm. An Stelle des verstorbenen Rabb. Jeremia wird Rabb. Sanvil Neugaß von hier auf drei Jahre mit wöchentlichem j&ehalt von drei Rtl. und freier Wohnung unter Festsetzung seiner Verpflichtungen zum Talmudlehrer des Bhm. gewählt. 22 Unterschriften.

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