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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 435

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 435)
Language
German
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410 wei3en. Ich vermute sie zwischen den beiden Toren. Nach Herstellung des Neubaus befand $ie sich jedenfalls im Erdgeschoß, siehe weiter Bekmann zu Doch gleichgültig wo sie war, gehörte sie, wie der ganze Neubau dem Biup. Der Gemeinde verblieben im Neubau, der heutigen Niv 4, nur die beiden Toryege und der Besitz des Grund und Bodens. 1 DL 18. Nissan 504 (31. März 1744), Beschluß der Kescberim (Wahlmänner) derGemeinde. Sie, stimmen mit ihren Unterschritten allen betreffs des ( zu errichtenden Bh!n. ins; Gbch. einge־! tragenea Beschlüssen, der Ältesten, der Beisitzer, des 15 er Kollei^ams'nhd angesehener Gemeindemitglieder bis auf jede Einzel- HeftTfeii;1 kein Ehrenbeamtetdürfe sein Amt Versehen, bevor er1 seihe tJntersc5hrlft geleistet habe,; andernfalls müsse sogleich ein Ersatzmann^für ihn eintreten. 7: Unterschriften. Dies bekräftigen die Ältesten, die; Vorsteher und die anderen Ehrenbeamten der Gemeinde. 14 Unterschriften. * 1 . X) 25. Schewat^5$6 (15. Febr. 17/46), ׳Obligation der Ältesten, der Beisitzer und des 15 er Kollegiums. Die Kuratoren des Nachlasses Samuel Halberstadts, Jeremia בר״פ, Herz Kleve und Shßinahn trSlft,‘ haben die Ältesten und Beisitzer gebeten, die vom Erblasser "bestimmte Summe als Darlehen , in die Gemeinde- . 1. . * ../־• ü.■ ־-■׳■:; r. ,-.־•:.r r: ~ •י• hasse zu nehmen, die Zinsen für;Talmudstudiiptip im Sinne des Testaments zu verwenden; und;den Kuratoren als Sicherheit für Kapital und Zinsen ein der Gemeinde gehörende^ Haus zut;verpfänden. Die Ältesten lind Vorsteher haben heute v0h den1 Kuratoren das Geld erhalten; 1000, Rtl. gaben die Kuratoren auf Ordre der Ältesten und Vorsteher an die Gabbaim der Chewra zur Errichtung *eines Bhm. zum Bau! des Bhm. und 2000 Rtl. an die Gemeindekasse. Das vor der Synagoge befindliche Gemeindehaus wird für Kapital und Zinsen verpfändet. Gegenwärtige Urkunde hat die vollkommene Gültigkeit; eines Verpfändungsinstrumeiits, als Wäre sie, vom großen Beth Din ausgestellt. Zur, Sicherheit haben wir Kapital und Zinsen als erste Hypothek auf dem Rathause eintragen lassen. So lange die 3000 Rtl. nicht zurückgezahlt werden, sollen die Zinsen von 2000 Rtl. zu 5°/0 jährlich, vierteljährlich mit 26 Rtl., den Kuratoren gegeben werden. Wegen der Zinsen für ilie an die Gabbaim des Bhm. gezahlten 1000 Rtl. haben sieh die Kuratoren mit den Gabbaim gestern am 24. Schewat 506 in einfem Verpflichtungsbrief geeinigt. Der Geschäftsgewinn eines

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