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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 432

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 432)
Language
German
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ping, noch das des Jacob Oranienburg zn kaufen, sondern auf Kosten der Kasse der Chewra des Ehra., nicht der Gemeinde, ohne Verzögerung das Bhm. nach dem Wunsche der Chewra des Bhm. oberhalb der beiden Tore vor der Synagoge, nicht anf der Erde, zu bauen, unten müssen die Pforten als Dnrchgänge zn und von der Synagoge wie bisher offen bleiben. Dem stimmen die Unterzeichneten zu. 38 Unterschriften (der Ältesten, Beisitzer, 15 er und der Förderer des Bhm.). VII) 27. Teweth 504 (12. Jan. 1744), Beschloß der Ältesten und Beisitzer. Laut Vereinbarung vom 27. Tischri 489 (1728) sind aus dem Nachlaß des Ältesten Elchanan Sofer 800 Rtl. der Gemeindekasse gegen Zinsen geliehen worden, die an die Kuratoren des Nachlasses zu zahlen sind, um von diesen an die Gemeinden in Posen oder Lissa zur Unterstützung von Gelehrten im dortigen Bhm. gesandt zu werden. Da der Testator ausdrücklieh angeordnet hat, daß, wenn die Ältesten in Berlin ein talmndisches Lehrhaus errichten, die Zinsen zum Besten des hiesigen Bhm. zu verwenden seien, und nunmehr ein solches errichtet wird, so soll der Kurator des Nachlasses, Beisitzer Löb Halberstadt, die Zinsen, die er von den Kassierern der Gemeinde erhält, nicht mehr an eine der genannten auswärtigen Gemeinden, sondern an die Gabbaim des [hiesigen Bhm. geben. Führt der Beisitzer Löb Halberstadt dies nicht aus, so hat er die nach auswärts gesandten Zinsen aus seiner eigenen Tasche den Gabbaim des hiesigen Bhm. zu ersetzen. Den auswärtigen Gemeinden soll er entsprechende Mitteilung machen. 7 Unterschriften. Elchanan Sofer b. Joseph b. Israel mit Beinamen Jafe, Elk an Joseph, Anhänger Ester Liebmanns, Einschätzer 1710, Beisitzer 1713 ff., Ältester 1710— 12, 22—28, geat. 7. Adar 488. Der Vertrag mit den Kuratoren v. J. 1728 (Verzinsung des unkündbaren Stiftungskapitals mit 12 Rtl. vierteljährlich, Verpfändung des Gemeindehauses) ist im Gbeh. Bl. 18v—19 r am 1. Cheschwan 489 notiert. Das Memorbuch des Bhm. gedenkt BL 3r (א) auch Elchanans Sohnes Mordeöhai: י״א את נשמת הקצין המפורסם מו״ה אלחנן בן מורנו הרב אב״ד ר׳ יוסף דאת נשמת בנו החב׳ ר׳ מדרבי בעבור שבל ימיהם היו מסעסקים בצרכי־ צבור לשם שמים דמהונם ועשרם הופרשו להחרק עץ החיים סך מסוים לבית המדרש ... VIII) 15. Schewat 504 (29. Jan. 1744). Der Älteste Samuel Halberstadt hat in seinem Testament bestimmt, daß für den vierten Teil seines Nachlasses ein mit Kgl. Konsens versehenes Haus gekauft und dann vermietet werde, damit die Zinsen nach dem Testamente (zur

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