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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 297

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 297)
Language
German
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272 Provinzial-Vorsteheramt hingegen und vor allem der Sekretär und Vorsitzende desselben, Dr. Pinchas, wußte geschickt die Wiederbesetzung des Rabbinats hinzuhalten, da dadurch die Leitung der jüdischen Angelegenheiten der Provinz Niederhessen in seiner Hand verblieb und es auch ermöglicht werden konnte und sollte, die *Jugend au! die Einführung von Reformen im Gotteshause vorzubereiten und dafür empfänglich zu machen. Hierzu kam noch ein anderer, mehr materieller Grund. Der Oberlehrer der israelitischen Schul- und Schullehrer- Bildungsanstalt in Kassel, Dr. Büdinger, hatte eine Frau aus der Familie Pinchas geheiratet und war daher in seiner amtlichen Stellung begünstigt; ja man sagte sogar allgemein, er habe dieser Verwandschaft die Oberlehrerstelle zu verdanken. Büdinger, der sich übrigens um die Hebung des jüdischen Schulwesens gewisse Verdienste erworben hat, versah stellvertretend einige Rabbinatsfunktionen. Ihm waren die Trauungen, die Erteilung von Eidesbelehrungen amtlich übertragen־, er benutzte das Religionsexamen (wie er mit richtigem Takte die ״Konfirmation“ nannte) und andere Gelegenheiten, zur Abhaltung von Predigten, hielt auch allsabbat״ lieh nach beendigtem Gottesdienste privatim religiöse Vorträge (Andachtsstunden), an welchen sich vorzugsweise Damen beteiligten. — Nach dem Tode des Rabbi Samuel Josaphats hätte man nun gern Dr. Büdinger zum Gemeinde-Rabbiner gemacht; doch konnte dieses Vorhaben nicht ausgeführt werden, da Büdinger nicht in dem Besitz der erforderlichen rabbinischen Kenntnisse war und auch soviel Rechtlichkeitsgefühl besaß, um kein Amt zu übernehmen, dem er durchaus nicht gewachsen war. Um aber seine ehrenhafte Stellung und die zum Teil damit verbundenen Einkünfte ihm zu erhalten, dachte man an eine Teilung der Rabbinatsgeschäfte in der Weise, daß das Amt eines Predigers von dem eines מורה צדק getrennt werden sollte. Nach diesem Plane sollte der Oberlehrer Büdinger zugleich als Prediger der Gemeinde fungieren, dem Rabbiner Wetzlar aber nominell das Rabbinat übertragen werden mit der Bestimmung, daß er seine Tätigkeit nur auf die Entscheidung von Ritualfragen (das Paskenen) zu beschränken habe, selbstverständlich sollte ihm auch die שחיטה und die anderen jüdischen Institutionen unterstellt sein, auch sollte ihm die Vornahme von גטין וחליצות zustehen.

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