Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 289)
- Language
- German
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- IRI
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- Hanau 1× ep/1047937
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teilen an solche, die auf einem der sechs Justizämter seiner beiden Kreise (Fritzlar und Melsungen) in gerichtlichen Sachen zu schwören hatten. Nicht selten waren auch שוחטים zu prüfen, permanent aber eine regelmäßige Korrespondenz mit der Regierung, dem Landrabbinat, dem Vorsteheramt, den beiden Landratsämtern, den Kreis- Vorstehern und den verschiedenen Gemeinde-Ältesten zu führen. Diese letztere Tätigkeit war übrigens ihm insofern angenehm, als sie ihm in gewisser Beziehung eine Beruhigung gewährte. ״Ein Rabbiner, pflegte er oft zu sagen, sollte für die Führung seines Amtes sich eigentlich nicht bezahlen lassen; ich aber darf mein Gehalt schon getrost annehmen, als eine kaum hinlängliche Vergütung für die Last, welche mir die vielen amtlichen Schreibereien auf erlegen“. « Endlich kamen noch die überaus zahlreichen Gutachten hinzu, welche er für Behörden und Private abzugeben hatte. Solche rabbinische Gutachten wurden nicht nur aus seinem Sprengel, sondem aus der ganzen Umgegend und selbst aus weiterer Feme von ihm verlangt und erteilt. Zunächst wurden ihm nach dem Tode des Hanauer Rabbiners — selbst nach Anstellung seines Nachfolgers, den die älteren Gemeindeglieder nicht als talmudische Gapazität anerkennen mochten — noch lange Zeit aus Hanau viele wichtigere שאלות zugesandt; dann waren es einige Gemeinden aus den kurhessischen Kreisen Homberg und Wolfhagen, die feld einen großen Triumph. In dem Dorfe Beiseförth sollte ein ihm und einem Handelsgenossen zugehöriges Rind geschlachtet werden, an dem der Tierarzt einen inneren Fehler konstatiert hatte, infolgedessen dasselbe טרפה zu erklären war. Rabbiner Wetzlar, welcher das Tier gesehen und beim Gehen beobachtet hatte, erklärte aber sofort, der Fehler könne kein innerer sein, sondern nur von einer zufälligen Verletzung herrühren. Auf die Gefahr hin, daß das Tier טרפה würde und die Eigentümer den Schaden tragen müßten, (weil in dem kleinen Orte das Fleisch schwer zu verkaufen gewesen wäre), wollte der Kompagnon das Rind lieber ohne Nutzen wieder verkaufen. Aber der für seinen Rabbiner schwärmende Chajim Malsfeld rief: ״Schlachtet das Rind nur auf meine Verantwortung, wir wollen denn doch einmal sehen, wer Recht hat, unsere .תורד oder die Wissenschaft!“ Man kann sich Chajims Freude denken, als es sich zeigte, daß der Tierarzt sich geirrt hatte. — Welchen Fehler das Tier hatte, ist mir nicht im Gedächtnisse geblieben. Ich habe, ehe ich diese Tatsache niederschrieb, die darauf bezügl. Fragen einigen sachverständigen Rabbinen vorgelegt, die mir aber den Fall nicht mit Bestimmtheit angeben konnten.