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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 287

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 287)
Language
German
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260 die Widerrechtlichkeit der fraglichen Tatsache um so weniger erweislich erschien, weil er leicht einsehen konnte, — und dies war der zweite günstige Umstand — daß eine etwaige Verurteilung bei dem Obergerichte wohl keine Bestätigung erhalten würde. Denn die höheren Behörden in Kassel unterstützten ohnehin gern die jungen Geistlichen in ihren Bestrebungen zur Zivilisation des Land- Volkes, und so wurde denn die Angelegenheit von der Kriminalbehörde der Verwaltung überwiesen und kam mithin auf administrativem Wege zu ihrem Austrag. Hier wurde selbstverständlich dem Rabbiner Recht zugesprochen, die Gemeindejugend zum Gottesdienst anzuleiten und wurden demgemäß die Ankläger mit ihrer Beschwerdeschrift abgewiesen. Doch dieser Ausgang entmutigte keineswegs die törichten Leute, sondern sie setzten eine neue Klageschrift auf, welche der Regierung übergeben werden sollte. Der Inhalt derselben ist mir nie bekannt geworden, ich zweifele auch, ob Rabbiner Wetzlar Kenntnis davon erhielt, da sie nicht an den Ort ihrer Bestimmung kam. Der mit der Übersendung Beauftragte, der eifrigste in der Koalition, wurde nämlich auf dem Wege nach Kassel (in der Gegend der sogenannten Banner Brücke) so unwohl, daß er in einen Chausseegraben sich niederlegen mußte. Als er sich erholt hatte, schleppte er sich mühsam wieder nach Hause und fortan wurde nie wieder — wenigstens nicht bei den christlichen Behörden — eine Beschwerde gegen Rabbiner Wetzlar gerichtet, welcher seinerseits diesen Vorfall für eine göttliche Fügung ansah und mir bei dieser Gelegenheit von einem נס erzählte, das einst in einem ähnlichen Falle seinem רבי, dem Hanauer Rabbiner, begegnet sei, als ein jüdischer Metzger in brutaler Weise die Hand gegen ihn erhoben hatte. Rabbiner Wetzlar galt anfangs bei den Alten seiner Gemeinde keineswegs als ein vollständig der Orthodoxie zugehöriger Rabbiner an, da ihren herkömmlichen Gewohnheiten gar manche seiner An- Ordnungen widersprachen. In Gudensberg hielt man es beispielsweise für unerlaubt, Zwiebelsamen in den Gärten zu säen, ich weiß nicht aus welchem Grunde. Auch enthielt man sich am Pesach der Kartoffeln als Nahrungsmittel, da sie Mehlteile enthielten und חמץ seien. Rabbiner Wetzlar erlaubte aber zum Erstaunen aller, Zwiebeln zu pflanzen und ließ auch am Pesach Kartoffeln in seinem

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