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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 281

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 281)
Language
German
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256 Jahren1) nichts weniger als auf der Höhe der Zivilisation. Im Großen und Ganzen gutmütig von Charakter, lebten sie doch ziemlieh abgeschlossen von der Außenwelt. Ihre Bildung, welche keineswegs über dem Niveau der übrigen Landbewohner Kurhessens stand, war vornehmlich durch den geschäftlichen Umgang mit den Engrossisten in Kurhessen, bei denen sie wesentlich ihre Waren einkauften, gewonnen, und selbst ihre Frömmigkeit war, obwohl ernst und aufrichtig, doch nur eine gewohnheitsmäßige, herkömmliehe. Von einem Abstand an Wissen batten sie nur eine leise Ahnung, Rabbiner Wetzlar wie der Schochet konnten beide ״lernen״; dagegen imponierte ihnen der Titel: ״ Herr Rabbiner!44 Aus diesem Grunde ließ sich R. W. auch nicht רבי anreden, wie er sonst wohl getan hätte, denn er hielt es nicht für überflüssig, durch eine äußerliche Förmlichkeit sein Ansehen bei den schlichten Landleuten zu erhöhen. Diese Notwendigkeit erkannte er alsbald, nachdem er mit den Elementen seiner Gemeinde näher bekannt worden war. Die materiellen Verhältnisse der Familien waren ziemlich abnorm. Die kleine Gemeinde bestand aus etwa vierzig Haushaltungen, von denen wohl der vierte Teil selbst nach heutigen Begriffen reich zu nennen war; ein anderes Viertel repräsentierte den Mittelstand. Die andere Hälfte ernährte sich nur mühsam, einige waren sogar der Unterstützung bedürftig. An Fleiß und Nüchternheit fehlte es zwar nicht, auch war bereits der Handwerksstand durch Buchbinder, Metzger, Schuhmacher, Blechschmiede und Kammmacher vertreten; allein der Hauptgeschäftszweig, der ihnen bescheidene Erwerbsquellen eröffnete, war auf den Verkauf von Kurz- und Manufakturwaren beschränkt, die sie in Gudensberg selbst und in den nächstumliegenden Dorfschaften absetzten. Das Vorhandensein von behäbiger Wohlhabenheit neben entbehrender Armut war nicht dazu angetan, die Familien aneinander zu ketten, vielmehr stand unbegründeter Stolz dem Mißbehagen an dem Geschick, Selbstüberhebung widerwilligem Trotze gegenüber. Die notorisch Armen waren von den Gemeinde-Abgaben befreit, der Mittelstand mäßig, die Reichen hoch eingeschätzt. Dies wollte den Letzteren auch keineswegs in den Sinn, sie hielten vielmehr diese ungleiche Verteilung für ungerecht und unjüdisch. העשיר״ *) d. h. vor Niederschrift des Vertrages, d. i. i. J. 1830.

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