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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 231

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 231)
Language
German
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…/3486266-3486297--8682-3495062
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206 Talmud, während der Sch. A. dies als nicht mehr praktisch auch nicht mehr aufgenommen hat. Vergleichen wir nunmehr die Strafandrohungen, die beide Sabbatquellen unseres Buches aufweiseu, so finden wir bald die Arbeitsverrichtung am Sabbat,1) bald die Verunreinigung oder Befleckung2) unter Strafe gestellt. Die Strafe selbst wird in beiden Fällen angegeben mit ״soll sterben“, bald mit ״soll des Todes sterben“. Daraus einen Unterschied zu konstruieren ist nicht angängig, trotzdem in 2: 25b eine gewisse sprachliche Steigerung zwischen der Strafandrohung für Arbeitsverrichtung am Sabbat in »soll sterben“ ünd der für Verunreinigung des Sabbat (= Entweihung) vorhanden zu sein scheint. Denn in 2: 27 ist ausdrück־ lieb auch für Arbeitsverrichtung die Strafe ״soll des Todes sterben“' normiert. 3) Da keine Differenzierungen bei diesen Strafandrohungen vorliegen, sind wir zunächst fast in der gleichen Lage wie bei den Strafandrohungen in der Thora. Die Halachah hat dafür nähere Bestimmungen. Sie setzt für מדד die כרת-Strafe. Für Überschreitung בעדים ובהתראה (also bei Zeugen und vorheriger Warnung) die Steinigung (״ .(סקילהBei Übertretung durch Fahrlässigkeit (בשוגג) Sühneopfer (חטאת). Überall da, wo die Halacha פטור setzt, ist da־ runter zu verstehen, dass der Täter frei ist von כרת, סקילה, קרבן. Trotzdem bleibt häufig aber ein איסור דרבנן darauf ruhen; ein absichtlicher Verstoss gegen ein solches ist mit מכת מרדות belegt. (Rabanan־Strafe). 4) 5) l) 2: 25b, 27a; 50: 8, 13a. *) Dürfte dem Begriff des חלול שבת in beiden Fällen entsprechen. Vgl. die Stellen 2: 25 b, 27 a; 50: 8. *) Die englische Ausgabe des Buches d. J. von R. H. Charles (Oxford 1013) im Band Pseudepigrapha, die die neueste Übersetzung aus dem äthiopischen Origiual darstellt, hat ebenso eine Steigerung in der Nebeneinander- Setzung beider Strafandrohungen. Deren zweite ist mit ״shall surely die“ (vielleicht מלת ימלת) angegeben. (Dieses Buch bekam ich erst nach der Ausarbeitung der Fragen des B. d. J. in die Hand. Die Ausführungen in Charles bewegen sich auf Grund des äthiopischen Originals, das ihm vorgelegen hat, auch bezüglich der Glossenfrage in gleicher Richtung, s. a. a. 0. Anm. 29, 2. Teil, S. 15. .רמב״ם הל׳ שבת פ״א הל׳ נ׳(» .פטור אבל אסור ף

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