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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 230

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 230)
Language
German
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205 Bleibt noch das Verbot des Kriegfubrens schlechthin (ebenfalls 50: 12), dessen Fassung für uns ja der Anlass war,das B. d. J. evtl, in die Zeit vor die Maccabäer zu datieren.1) Dass dieses und wieweit es der halachischen Auffassung widerspricht, haben wir im Anschluss au Jos. 62) und entsprechend in den Maccabäerbüchern3) bereits dartun können. Neben all’ diesen Verboten finden wir aber auch sowohl in 2: 19—33, als auch in 50: 6—13 ausdrückliche Sabbat geböte. Abgesehen von dem Buhegebot, das in beiden Quellen Erwähnung findet und mit dem allgemeinen Arbeitsverbot ergänzend Hand in Hand geht, spricht 2: 21 ausdrücklich von dem Gebot am S. zu essen und za trinken und Gott zu loben. Essen und trinken kennen wir als eine subjektiv abstufbare Einrichtung des מ שבת?, über die wir im Anschluss an Jes. 584 *) bereits gesprochen haben.9) Gott zu loben weist auf die gottesdienstlichen Einrichtungen am Sabbat hin, die sich im Laufe der Zeiten zu einem ganzen Komplex von Bräuchen verdichtet haben. Von ihnen ist uns קדוש und הבד^ז bereits aus dem bekannt, was wir zu Nech. 13: 22 ansgeiührt haben,6) und was auch schon für Jer. 17: 22 7) Geltung hat. Darüber hinaus sind für den Sabbatgottesdienst und die Sabbatheiligung in diesem Sinne noch von Bedeutung: Thoravorlesung und Maftir8) Haftara und Segenssprücbe9) zweimal Thora, einmal Targum lesen10) Mussafgebet11) 100 Segenssprüche zu vollenden12) Minchagebet u. a. m.13) Schliesslich ist mit der Angabe,14) dass Baucbwerk räuchern und Gabe und Opfer vor Gott darbringen eine Arbeit ist, die allein am Sabbat im Heiligtum getan werden darf, der ganze Tempeldienst, wie auch nach der halachischen Auffassung für den S. frei gegeben, ja geboten. Natürlicherweise ist davon nur die Rede im ף s. S. 198. ף o. S. 18a ff. י) o. S. 194 ff. 4) o. S. 184 ff. ף Vgl. dazu Tur und Sch. A. .רם״& דע״א־דע״ב, רצ״ד ף s. S. 192(8. י) Anm. 2 S. 193. 8) a. a. 0.:רט״ה ף* .רפ״ד ף .רפ״ב־ג. 12) יר#צ I«) yah. 10 :50 (4נb U. 11. י11

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