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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 228

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 228)
Language
German
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203 Aus der reicheren Kasuistik in der zweiten Quelle des B. & J; (50: 6—13) verbleiben uns nach eine Seihe von Verboten für den Sabbat, deren eine Hälfte sowohl ihrer Fassung und ihrem Inhalt nach, als auch ihrem Vergleich mit der Halachah gemäss keine Schwierigkeiten bereitet. So ist Feuer anzünden,1 *) Schlachten^} Jagdfang,3) Fasten,4) auch nach der halachischen Auffassung, wie in 50: 12 verboten. Schwieriger sind die übrigen noch angeführten Sabbatverbote. Wenn 50: 12 das ״Weg gehen“ unter Verbot stellt, so ist damit die Thora in II. Mos. 16: 29 b wörtlich aufgefasst. Dem entspricht die Hnlacha keineswegs. Sie lässt für eine gewisse Bewegungsfreiheit Raum, indem sie über die ד אמות des רשותו של אדם (des privaten Bereiches) hinaus noch eine Sabbatgrenze von 2000 Ellen als erlaubt festsetzt.5) Unsere Quelle zeigt an dieser Stelle für d. Säuglings,שכ*ב, außerdem!רנ׳ג־רנ׳ד, welche die Herr ich tun g von Wasserbebältern und Öfen, das Aufsetzen von Töpfen, die Feuerherrichtung vor Sabbateintritt, das Weiterkochenlassen angekochter Speisen am S. eingehend behandeln. *) II. Mos. 35: 3. י) Schlachten gehört zu den ל״פז מלאכות, vgi. ferner Tur u. Seh. A., 0. Ch., שפז״ו u. שי״ח (Ausnahme für Kranke). 8) Ebenfalls in שט״ז (Töten lebensgefährlicher Tiere erlaubt^pp'D). *) a. a. 0.. רפ״ח, dazu Rambam ה״שבת פ#ל ה״י״ב , wo auch noch das Schreien, Flehen, Bittgebete sprechen dem Fasten gleich gesetzt ist. 5) Diese Regelung des Talmud (Erubin 51 a) ergibt sich aus einer langen Reihe von Vergleichen und Ableitungen. Zweifellos haben die זזבמדם. den Lebensnotwendigkeiten ihrer Zeit entsprechend ans dem Grundsatz von דתי בהם bandelnd, also aus der Thora heraus, so viel Spielraum geschaffen, als bei städtischer, komplizierter Lebensweise noch mit dem Grundsatz des שבות vereinbar war. Daß natürlich während der nomadischen Zeit, zu der auch die Wüsten Wanderung za rechnen ist, und in der die LebensverhältnJsse einfacher waren, solche Erweiterungen noch nicht notwendig waren, braucht nicht erst besonders betont zu werden. Die Einreihung! differenzierterer Lebensformen und Lebensbedürfnisse war aber natürlich eine dringende Notwendigkeit der späteren Zeit, wenn nicht das religiöse Leben geradezu gesprengt werden sollte. Worauf es ankam, war: die Wurzel unbeschädigt und kraftvoll zu erhalten (שבות; איסור מלאכה), dem Baum aber soviel Zuging zu Licht uni Luft zu schaffen, daß er ungehindert und gerade weiter wachsen konnte. Wir sind heute in ähnlicher Lage: technische und kulturelle Fortschritte, dazu noch in anders lebender Umwelt drohen das religiös gerichtete Leben zu sprengen; wer dies erkennt, und wem ein einheitlich gerichtetes Lehen (ein einhelliges Leben von Gott her and auf Gott zu) wesentlicher erscheint, als jedes

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