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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 224

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 224)
Language
German
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199 versucht wird, den allgemeinen Begriff der Arbeit abzugrenzett. In Kap. 2, 20 ist die Bede von der Enthaltung am Sabbat von Arbeit, ״die sich nicht geziemt“ (negative Fassung), wogegen 50: 10 von Arbeit spricht, ״die zu menschlicher Arbeit gehört“ (positiver Fassung). Die talmudische Zeit kennt eine solche Begriffsbestimmung nicht, offenbar deshalb, weil gegenüber den verschiedenem Formen der Lebensbetätigung, die sich jeweils mit den kulturellen Fortschritten und Formen zu verändern pflegt, eine genaue Begriffsbestimmung hinderlich, ja unmöglich wäre. Gerade die allgemeine Fassung der Thora läßt immer wieder Spielraum für ein Minimum an Lebensbetätigung, das auch am Sabbat gewährleistet bleiben muß. Immerhin ist die Ableitung des Arbeitsverbots in Gestalt der 39 Hauptarbeitstätigkeiten (אבות מלאכות) und ihrer Nebenarbeiten (תולדות) von den Arbeitsarten am (משכן), an dem am S. bekanntlich nicht gebaut wurde, schon so viel wie eine weitgehende Abgrenzung, wenn auch in praktischer Hinsicht und nicht als Begriffsbestimmung schlechthin. Darüber hinaus finden wir im Talmud an vielen Orten verstreut verschiedene Diskussionen, aus denen noch andere Arten von Abgrenzungen für den Arbeitsbegriff in Bezug auf den Sabbat sich ergeben.* 1) Aber nirgends ist eine Begriffsbestimmung aufzufinden, die mit diesen Abgrenzungen: ״die sich nicht geziemt“2 3 4 5 6} oder gar der sehr weitgehenden ״die zur menschlichen Arbeit ge- 1) Zusammenfassend ist darüber zu sagen: 6 Bedingungen müssen 1% eine Arbeitsleistung erfüllt sein, wenn dadurch das איסור מלאכה übertreten, sein soll (חייב): 1. Es muß einer eine ganze Arbeit vollzogen haben: כעושה המלאכה כולה ולא מקצתה (Sabb. 93 a u. 73 b) 2. Die Arbeit muß ihren Zweck erfüllen המלאכה צריכה להיות לגופה (Sabb. 29 b, Chag. 10 a) 3. Wer die Arbeit auf nicht normale Weise macht, ist frei שנוי פטור (Sabb. 74 b, 92 b, 94 b) 4. Wer die Arbeit nur unabsichtlich macht, ist frei מתעסק פטור (Sabb. 72b, Kritoth 20a) 5. Wer durch die Arbeit eine Verschlechterung eriähit, ist frei מקלקל פטור (Sabb. JO&b) 6. Arbeit, die keinen Bestand hat, macht frei מלאכה שאין לה קיום פטור (Sabb. 102 b) 2) Hier 4st das Fehlen des Originals u. Baches besonders unangenehm bemerkbar.

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