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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 223

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 223)
Language
German
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m positiv:! (ruhen v. aller Arbeit 50,10 ״die zu menschl. Arbeit gehört“) Besonders fällt noch darüber hinaus in die Äugen, dass die zweiten Sabbatstellen des B. d. J. Bestimmungen enthalten, die von der talmudischen Auffassung offensichtlich ab Reichen. Hierher gehören z. B. das Verbot des Geschlechtsverkehrs (50, 8), der Schiffs- und Meerreise ganz allgemein (der Fassung nach ohne Einschränkung) in 50: 12. Es ist ebenso auffallend, wenn an dieser Stelle, vom Töten am Sabbat die Rede ist, und schliesslich ist es wichtig festzustellen,. dass die Arbeit im Tempel und der Opferdienst noch als erlaubt besonders aufgeführt werden (50: 10,11). Diese letze Bestimmung lässt den Schluss zu, dass das B. d. J. noch zur Tempelzeit abgefaßt wurde, oder daß es mindestens von dieser Zeit spricht. 'Aber daß die Kriegführung schlechthin verboten ist, müßte nach den bekannten Vorgängen im Maccabäerbuch auf eine Zeit vor den Maccabäern schließen lassen. Wenn nicht das schon erwähnte Verbot des ehelichen Verkehrs und die anderen Abweichungen von der talmudischen Halachah die Vermutung unterstützten, daß wir es mit diesem Bericht um einen solchen aus chassidäischen1) oder mindestens aus ähnlich asketisch gesinnten Kreisen zu tun haben, die natürlich auch als Fortsetzung der als chassidäisch bezeichnten Gruppen zur Maccabäcrzeit (s. 0. S. 194), also als Sektenbildung nachher, angesehen werden könnten. Wie dem auch sei, was uns noch übrig bleibt, ist die genauere Vergleichung der Kasuistik in unseiem Buche mit der Halachah. Das allgemeine Arbeitsverbot für den Sabbat, das auch als Buhegebot im B. d. J. normiert ist2) (vgl. d. Schema), bringt uns gegenüber allen bisherigen Quellen einschließlich der Thora nur insofern eine Abweichung, als hier, und zwar an beiden Orten, *) Bekanntermaßen ist es ein Zeichen der essäischen Sekte, daß sie die Sabbatfeier besonders streng hielt; mit deren Vorschriften würde das Verbot der Kriegführung schlechthin in Einklang zu bringen sein. Da diese aber die Ehe grundsätzlich verwarfen (Ursprung des Mönchtums), so ist kaum anzunfehmeii, daß die ^Jubiläe11>'ihrem Kreise entstammen. *) Vgl. 2: 17, 18, 19, 20, 26 a, 27 b, 29; ferner 50: 6, 712 ,10 ,9 י a, u. a. a. Stellen, wo Strafe oder Lohn damit verbunden wird (s. u. S. 206 ff.),

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