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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 221

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 221)
Language
German
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…/3486266-3486297--8672-3495052
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196 Stellen zueinander, die Frage, welche Stelle von der anderen beeinflusst ist, ob sie aas verschiedenen Quellen stammen, welche Glossen in ihnen vorhanden sind1) und ähnliche Fragestellungen, die dem aufmerksamen Beobachter auffallen müssen, sind hier nicht zu entscheiden. Einmal ist es nicht unsere Aufgabe, sodann aber fehlt uns derzeit noch die einheitliche Quellschrift für dieses Buch. Was wir hier einzig und allein feststellen können, sind die Besonderheiten, die die Sabbatbestimmungen im allgemeinen und einzelnen, in ihrer Verschiedenheit zueinander, (im Vergleich beider Stellen miteinander) in ihrer Begründung und in der Art ihrer Aufzählung ergeben. Das nachfolgende Schema mag darüber einigen Aufschluss geben. Es ist nicht erschöpfend. Der Einfachheit halber ist alles Wesentliche aus Buch der Jubiläen 2, 19—33 unter a), das aus dem zweiten Teil (50, 6—13) unter b) verzeichnet. Danach ergibt sich: Es ist die Rede von: in a) in b) Bemerkungen: Arbeitsverbot und Ruhegebot 2,30 50,13 enthält für die Begründüng des Sabbats an beiden Stellen eine Weiterbildung im ״himmlischen S.a als Vorbild des irdisehen S.! In d.Begründung d. S.: als himml. Vorbild 2,30 50,13 als Segnung Israels d. Gott 2, 21 geg. Pentat. u. Bib. über- . 32 haupt neuer Gedanke! י) Daß solche vorhanden sein müssen, ergibt sich ans 2, 29 c, wo das ״was sie sich nicht zubereitet haben in den sechs Tagen als Arbeit in ihren Wohnungen" offenbar zu dem Verbot des Zubereitcns von Essen und Trinken (2,29 b) gehört, während es für das Verbot eines ״Hinein- oder Hinaustragens״ kaum einen inneren Sinn ergibt. Viel eher wäre es noch zum Verbot des Wasserschöpfens im gleichen Vers zu ziehen, worauf die Parallele in 50,8 hinweisen würde. Aber auch das erscheint unwahrscheinlich, es sei denn, man wurde annehmen, es handle sich dabei um das Verbot, Hegenwasser, das am Sabbat sich sammelt, nicht zu benützen (Kategorie der הכנה d. h. der Vorbereitung). Aber auch das wäre eine Verschärfung.

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