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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 220

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 220)
Language
German
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…/3486266-3486297--8671-3495051
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195 denn auch die midraschisehe Überlieferung von Simon ben Menassia1) לכסשבת מסורה ואי אתם מסורים לשבת und folgert daraus, daß Lebensgefahr (פיקוח נפש) von der Sabbatheiligung entbinde (דוחה את השבת). Und in der angeführten Stelle des Traktates Joma2) wird eben dieser Grundsatz (Autor Rabbi Jehndah im Namen Schmucls) auf III. M. 18, 5 ושמרתם את חקותי ואת משפטי אשר יעשה אותם האדם וחי בהם zurückgeführt und dieses וחי בהם damit erklärt, daß es bedeute ולא שימות בהם. Aber die Differenzierung geht noch weiter: Von dem מלחמת חובה, dem Verteidigungskrieg, scheidet sich der Angriffskrieg. Die Offensive bleibt auch in der Maccabäerzeit' verboten. Juda Maccabi siegt über Nikanor, kehrt aber von der Verfolgung um, als am Vorabend des Sabbats die Zeit bis zum Eintritt des Sabbats dem siegreichen Heere knapp wird.*) Ähnliches gilt zu dieser Frage im Talmud4): Belagerungen von nichtjüdischen Städten und Kriegführung mit Nichtjuden müssen drei Tage vor Sabbat begonnen haben, Tag für Tag fortgesetzt werden, dann können sie auch am Sabbat weiter stattfinden. Da * für wird aus der Thora eine Stütze herangezogen.5) Sogar dann gilt dies, wenn es sich um einen freiwilligen Krieg, also um einen Angriffskrieg (מלחמת רשות) handelt. In gleicher Weise entscheidet Maimonides.6) Ebenso finden wir solches noch in Tur,7) dagegen fehlt alles darüber im Schulchan Aruch, ganz einfach deshalb, weil es nicht mehr von praktischer Bedeutung war. Der Vervollständigung halber erwähnen wir hier noch einmal, was wir an anderer Stelle8) bereits auszuführen Veranlassung hatten. Ausgehen mit Waffen am Sabbat bleibt (gegen Rabbi Elieser) verboten.9) Das Buch der Jubiläen weist gegenüber sämtlichen früher behandelten Quellen eine reichere Kasuistik in B$zng auf die Sabbatbestimmungen auf. An zwei Stellen ist in diesem Buche die Rede vom Sabbat, in Kap. 2 (20—32) und in Kapitel 50 (6—13). Die zweite Stelle ist die reichhaltigere. Das Verhältnis beider ף Mechilta כי תשא פ״א. *) Joma 85 b (s. auch S. 194, Amu. 5). 3) II. Macc. 8, 25—27. ף Sabbat 19 a. ף v. Mos. 20, 20; ״עד רדתה״. 6);ף .יד החוקה ה׳שבת פ״ב ה׳כ״ה Tur o. cb.רמ״נז. .. 8) 0. S. 182. י .א״ח ש״א ם׳נ (י 13*

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