Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 216)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3486266-3486297--8667-3495047- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
191 durch Nebukädrezar erfolgt sei, weil sie die Sabbate nicht halten wollten, wird auch im Talmud1) ausdrücklich auf Nechemja anrückgeführt. Im einzelnen führt Nechemja als Sabbatentweihung folgende Tätigkeiten an: 1. Kelter treten. 2. Getreidehaufen einbringen. 3. Getreidehaufen auf Esel verladen. 4. Wein, Trauben, Feigen in Jerusalem einbringen. 5. Fischfang verkaufen, wie 6. überhaupt allerlei Verkauf und Kauf. Von diesen Tätigkeiten fällt die unter Ziffer 1) unter den halachisehen Begriff der 2״דישה״); die unter Ziffer 2) und 4) unter den der 3הוצאה והכנסה), worin auch das איסור טלטול mit einbegriffen werden kann (0. S. 188); die unter 5) und 6), ebenso wie die allgemeine Erwähnung in Nech. 10, 32 unter 4 •מקח וממכר) Bleibt Ziffer 3), deren Inhalt unter 5 6שביתת בהמה) zu erfassen ist. Es ist nicht zu verwundern, daß beide Taknudim diese ganzen Stellen nicht besonders für die Halacha heranziehen, denn alle diese Tätigkeiten gehören in das Kapitel der 39 Hauptarbeiten (ל״ט מלאכות), die der Talmud, wie schon erwähnt, mit den Arbeit»- arten am ״Zelt, der Gegenwart“ (משכן) in Verbindung bringt. Der Schnlchan Aruch regelt alle diese Dinge, wenn aufcb nicht gerade in der Form und unter dem Titel, wie sie Nechemja uns bringt. *) Jer. Taanith 60 b, vgl. dazu Nech. 13,15. 2) Tur und Sch. A. Orach Chajim שי״מ .ש*ב .שב*א♦ 3) Ebenda שמ״ד״ שם*ק. שע״ב. שמ״ג׳ שמ״פז wo entsprechend unseren mehrfachen Ausführungen (S. 188) auch das אסור טלטול geregelt ist. Der חיי ארם bringt im Kapitel 57 seiner הלבות שבת die erlaubten Arten von מלמול zusammengefaßt. 4) Schulchan Aruch 0. Cb. שב״ג. Das allgemeine Verbot von Kauf und Verkauf wird auch hier nicht besonders erwähnt. Was erwähnt wird, sind die Differenzierungen und Ableitungen (.תולדות מלאבד) des damaligen praktischen Lebens, da es sich beim Sch. a. rein um die Praxis, nicht aber um die theoretischen Grundgedanken und die בללים handelt. Für diese ist das Werk des Rambam maßgebend gewesen und in der Hauptsache geblieben. Infolgedessen sind die Grundverbote für Tur und Scb. A. selbstverständlich und nur selten, meist als kurze Anknüpfung, erwähnt (vgl. z. B. die Einleitung des Tur zu 301). 6) Tur u. Sch. a., 0. ch. ש*ה.