Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 213)
- Language
- German
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- Rashi 1× ep/2781487
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188 bildliche, verstärkte Einleitung der nachfolgenden Einzelgedanken in diesem Verse nimmt. Schliesslich ist aber diese Auffassungs- Verschiedenheit nicht wesentlich, wenn auch interessant. Für die endgültige Halacba bleibt der Vers, so oder so, von gleicher Bedeutung; denn der Schulchan Aruch regelt alle diese Dinge nacheinander, wenn auch in der Ordnung, die der Tur bereits hat. Die Kapitel 301—13 (ש״א — שי״נ) sprechen von diesen Inhalten: vom Gang am Sabbat bis zum Bewegen von Dingen. Dabei kommt natürlich, wie schon einmal erwähnt, alles zum Ausdruck, was irgendwie den Lebensäusserungen bis einschliesslich des späten 16. Jahrhunderts entspricht. Zu erwähnen wäre noch einmal besonders, dass der Tur1) aus diesem אם תשיב משבת תלך sogar das Verbot von טלטול ableitet.2) Denn er sagt, wenn für den Sabbat der Grundsatz gelte, שלא יהא הילוכך של שבת כהילוכך של חול und wenn ferner gilt, שלא יהא דיבורך של שבת בדיבורך של חול, um wieviel mehr also muss dann טלטול, das Fortbewegen von Dingen, damit gleichzeitig geregelt sein. Die Diskussion im Talmud3) scheint das איסור טלטול nur im Zusammenhang mit der הוצאה zu bringen, da ohne הוצאה, טלטול nicht möglich sei.4) Diese Frage ist auch von Bedeutung für das, was uns Jirmijahu über den Sabbat zu sagen hat. Denn was dieser Künder bei seiner Mahnung, den Sabbat zu halten, besonders erwähnt.5) ist gerade dieses איסור הוצאה, welches das טלטול in sich schliesst. Da jedoch im II. Buch der Thora (36, 6) die eigentliche Unterlage für den Talmud in der Frage des Verbotes der הוצאה am Sabbat אל״ח ה״ש ש״א ף. *) Er folgt dabei dem Rambam (ה״שבת פ׳ כ״ד ה׳ יב-ינ), aus dem drei Gründe für das איסור טלטול zu entnehmen sind: einmal, daß es als Vorbeugung diene gegen irgendwelche Arbeiten am Sabbat (שלא יבא לידי מלאכה), ferner, daß es die Gefahr des Bewegens unnötiger Dinge banne, das in Parallele gesetzt werden kann mit dem איסור טלטול, welches im Talmud, Sabbat 123 b, als ans der Zeit des Nechemja stammend (siehe auch weiter unten) erwähnt wird. Der Maggid Mischna (Kommentar zum Rambam zur Stelle) meint: in Nechemjas Zeit hätte man auf die Ableitung des איסור טלטול aus הוצאה nicht mehr zurückgegriffen, sondern es neu geordnet. *) Sabbat 124 b, Jom tob 37 a und Raschi zu beiden Stellen. 4) Vgl. dazu den ראב״ד zum Rambam (a. a. 0.), der aus dem Talmud heraus den Rambam bekämpft. Ähnlich der 1כ*ד zum Tur (a. a. 0.). *) Jer; 17, 21-27.