Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 210)
- Language
- German
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verpflichtet, nach dem Grade seines Vermögens sich einen verfeinerien Genuß am Sabbat zu verschaffen.1 *״) Wenn für den Armen noch der Grundsatz gilt, den wir oben aas dem Talmud von Babbi Chija im Namen Rabs vernommen haben, 80 ist für den, der es sich zu leisten vermag, die Reihe von drei Mahlzeiten (עלוש סעודות) voigeschrieben. *) Für den Segensspruch über das Brot verlangt man zwei noch nicht angeschnittene Brote,3) natürlich ist es ferner aus dem Grundsatz des ענג שבת heraas verboten, am Sabbat za trauern,4) zu fasten5) und Bittgebete za verrichten.6) Ist die Möglichkeit sich den 7עננ שבת) zu verschaffen sehr gering, so soll man sich bemühen, die Woche hindurch, was irgend geht, für den Sabbat aufzuspären.8) Die Sabbatfeier verlangt ferner nach Jeschajahu, daß man nicht seine Gefaste suchen 8011. Was hier unter חפצך verstanden werden muß, sagt, uns der Talmud9), und unter חפצי שמים als Gegensatz sollen verstanden sein: Überlegungen, die sich auf eine מצדה beziehen, (vielleicht sogar Rechnungen), Festsetzungen von Almosen, Aufsicht in Angelegenheiten des öffentlichen Wohles, Abschließungen von Verlobungen, Abmachungen für Unterricht oder Handwerk zugunsten des Kindes, dies alles aber nur in Bezug auf die Bereitschaft iler Gegenpartei dazu, keinesfalls jedoch Abmachungen über die dazu nötige Summe. Eine Ausnahme davon gestattet Remo10) in Bezug auf das Ausrufen von sogenanntem Schnudergeld,גנ) das der zur‘Thora Äufgernfene für gute Zwecke spendet. 1) Vgl. Stern a. a. 0. S. 97. י) Mechilta zu Ex. 16,25, Tar und SchulchanAruch, Oraeh Chajim ♦רצ״א ף %oh. a., 0. ch.רע״ד u.ילחם משנה״ רפ״מ 4) a. a. 0. ף .רפ״ז a. a. 0.רפ״ח. «) a. a. o. fc'ö.רפיח. 7) $?ach dem Midrasch Tanchuma (zu Noach, vgl. Sabbat 105b) ist (las וקראת לשבת ענג als Lichterzünden aufzufassen. (הדלקת הנר) vgl.: מור u.: ש*ע דיים. רפיא. רםנ-ה. 11 ף. a. 0. רמיב. 9) Sabbat 113a u. 150a ״ חפציך אמורין. חפצי שמים מותריןdeine Wünsche, Gelüste, Dinge, Angelegenheiten sind verboten, die des Himmels aber erlaubt.* 10) Kabbi Moseheh Isserles, Krakau, 1510—72, der Verfasser eines Kommentars zu Jacob ben Aschers ״Turim“, den er dann 2a Glossen zum Schulchan Arach umwandelte; er ist die Autorität im Sch. A. für die aaebkenasischeu Bräuche. וב) Verballhornung aus dem Worte שנדר im Segensspruch für die Spende des zur Thora Aufgerufenen.