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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 203

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 203)
Language
German
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178 wird, daß darüber hinaus noch spezielle Fälle erwähnt werden mußten, da sie in der Thora nicht angegeben seien. Es geht also hier offensichtlich nicht um die Frage, ob die Thora überhaupt die Wurzel der Grundprinzipien enthält (das er־ scheint auch an dieser Stelle selbstverständlich), sondern darum, welche Fälle des praktischen Lebens unter ein solches Grundprinzip (z. B. des ArbeitsVerbotes) fallen, oder theoretisch gesprochen, welche Arten von Arbeit z. B. für den Sabbat verboten sind; und außerdem geht es um die Frage, wann diese Fälle nur verboten sein können, wenn die Absicht des Arbeitenden mit berücksichtigt wird. Die Entfaltung der Grundprinzipien eines Gesetzes wie hier des Sabbatgesetzes ins praktische Leben hinein vollzieht sich also gemäss der Frage, welches Tun ist Arbeit? Diese findet dann ihre Antivprt aus zwei Komponenten heraus: 1. aus den in der Thora bereits als Arbeit genannten Spezialfällen (z. B. das לא תבערו אש), die sq gleichsam objektiven Charakter bekommen und ferner daraus, dass weiter gefragt wird, wann ist ein Tun der subjektiven Absicht des Tuenden nach als Arbeit im Sinne des Sabbatverbotes aozusehen.f) Aus djesen beiden Komponenten ergibt sich ,dann ein Spielraum, der, wenn auch wenig, so doch noch so viel an •Betätigung # für die jeweiligen Lebensformen übrig läßt, daß alles zum Leben unbedingt Notwendige gerade noch getan werden kann; Dabei bleibt jedoch die Begrenzung, die sich aus den Grundprinzipien des Dekalogs für <jLen Sabbat ergeben* 2), bestehen. An dieser Begrenzung schaffen aber auch die impiieite in der Thora enthaltenen Grund- Bestimmungen. Wenn es z. B. in III. Mos. 18,5 heißt, (3אשר יעשה אותם האדם והי בהם so spricht dies dafür, wie Wphlgemuth4) richtig ausführt, daß, hier ״auf eine innere Beziehung zwischen der Menschennatur und dem Gesetz hingewiesen werden soll, daß nämlich die Gesetze Gottes durch ihre Beschaffenheit an sich, für den, der ף z. B. Sabbat 73b, Chagiga 10a u. a. a. 0. מלאכה שאינה צריכה לגופה ר״ש פוטר ר׳ יהודה מחייב oder das Prinzip von מתקן חייב מקלקל פטור in Sabbat 105 b שביתה ף n.איסור מלאכה. *) In Ezechiel 20,21 noch einmal u. besonders auf den Sabbat bezogen. 4) Das jüdische Religionsgesetz in jüdischer Beleuchtung. Jahresber. des Babbinersemmars Berlin 1910/11, S. 36, 67.

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