Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 166)
- Language
- German
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141 mission übergeben, die ihn mit einigen Modifikationen znr Annahme empfahl.1 Hess bemerkte za Beginn der Debatte, daß das Napoleonsche Sanhedrin unter starkem politischen Druck gestanden habe, und daß daher die Antworten mehrdeutig ausgefallen seien. Mit etwas zu starker Betonung meinten gerade die Hamburger Tempelprediger Salomon und Frankfurter dies als Vorwurf gegen die Ehrlichkeit der Mitglieder des Sanhedrin zurückweisen zu müssen. Auch Philippson hatte in der schriftlichen Begründung seines Anträges2 behauptet, die Antworten seien das Ergebnis einer freien Beratung gewesen. Salomon und Adler aus Alzey wollten den Antworten des Sanhedrin auf Grund des — in Wirklichkeit nur in vermögensrechtlicher Hinsicht geltenden Satzes דעא דמלבותא דינא — religionsgesetzlich bindende Kraft zusprechen. In einem wichtigen Punkte ging die Versammlung auch über das Votum des französischen Sanhedrin hinaus. Unter dem schweren politischen Druck hatte es über Mischehen vorsichtig gesagt, daß ״die Ehen zwischen Israeliten und Christen, welche den Gesetzen des Civil-Codex gemäß vollzogen sind, bürgerlich verpflichtend und gültig sind, und obwohl sie nicht fähig sind mit den religiösen Formen bekleidet zu werden, sie doch kein Anathem nach sich ziehen.“ 3 Diese so wohl abgewogene Antwort, die mit fiücksicht auf den Despotismus und das Übelwollen Napoleons gerade bis an die äußerste Grenze des halachisch Zulässigen ging, hatte Pbilippsou4 in seinem Antrag leichthin zu dem Satz verändert: ״Die Verheiratung mit Christen ist nicht verboten“. Die Mitglieder der Kommission hatten sich nicht einmal den Wortlaut der Ant- Worten verschafft, deren Billigung sie der Versammlung vorlegten.5 Salomon meinte sich zu erinnern, der Antwort des Sanhedrin sei noch hinzugefügt: ״jedoch kann kein Geistlicher, weder der Christliehe noch der jüdische gezwungen werden, die Ehe einzusegnen“. Holdheim glaubte der Zusatz laute: ״die Schwierigkeit der Auaführung liege in der Einsegnung“. In einer so wichtigen Frage hielt es die Versammlung nicht für nötig, festzustellen, was eigent- 1 S. 19 f. 2 S. 64 ff. 8 S. Allg. Ztg. d. J., S. 373. 4 Ges. Aktenstücke von Alex Bran Hamburg 1806(07, Heft VII, S. 58» zit. bei Frankel, Zeitschrift f. d. rel. Int. d. Jdtms., 1844, S. 296. 5 Allg. Ztg. d, Jdtms., S. 373.