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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 143

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 143)
Language
German
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118 einzeln, von einander getrennt, verhört.1) Und dennoch erzählen sie mehr oder weniger unter Angabe der Geldsumme, zu der alle beitragen, daß Jossel2) einen Knaben kaufte, ihn nach Straubingers Synagoge oder nach seinem eigenen Stalle brachte, wie sie dort das Kind beschnitten, mit Nadeln oder anderen Stechinstrumenten stachen, ihm Fleischteile ausrissen, das Blut in einer Schüssel auffingen, das Kind mit einem um den Hals geschlungenen Tuche erwürgten und zuletzt begruben, wie man das Blut verteilte und wozu man es verwandte etc. Sollte dem nicht ein gemeinsames Erlebnis und Verbrechen zu Grunde liegen? Muß nicht die Gleichartigkeit der Geständnisse ein Beweis für die Schuld der Juden sein? Andererseits wiederum, wenn die Juden unschuldig waren, woher wußten sie alle, wie es bei einem Ritualmorde hergeht, daß man das Christenkind vorher beschneidet, mit Nadeln sticht, es zerfleischt und schließlich mit einem Tuche erwürgt, das Blut sammelt etc.? Nun, die Juden wußten es in der Tat nicht. Aber der Rat wußte es. Lag ihm doch das Geständnis Wolfgangs vor. Da stand bereits, daß Jossel das Kind kaufte, es zu Straubinger brachte, daß dort in der Synagoge sich die blutrünstige Szene mit Beschneidüng, Marterung, Zerfleischung, Erwürgung, Blutsammlung und Verteilung abspielte. Ja, es stand dort sogar noch mehr, daß die Juden die Leiche verspotteten. Es widert einen an, das alles aufzuzählen, man mag es im Abdruck nachlesen. War es nun nicht natürlich, wenn man durch entsprechende Fragen alle diese Vorgange den Juden insinuierte und mit Foltern nicht ruhte, bis sie sich hierzu bekannten! ״Maßgebend für die Frage, ob die durch das peinliche Verhör (der Trientiner Juden) erbrachten Geständnisse der Wahrheit entsprachen, ist der Umstand, daß alle Angeschuldigten einzeln verhört wurden und daß keinem derselben, wie die schärfste Prüfung der Verhörsprotokolle ergibt, die Antwort etwa durch die Frage in den Mund gelegt wurde... Und gleichwohl haben alle im Wesentlichen dasselbe ausgesagt. Wenn nun blos einer der Angeklagten unter dem Einflüsse der Tortur das Geständnis seiner י) Appellationsschrift: seorsim et sigillatim examinati. י) Er wird als üaupt der Gemeinde von allen als Käufer bezeichnet. Nor Bassel weiß nicht, wer der Käufer war.

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