Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 138)
- Language
- German
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113 dagegen konnte der verhörende Stadtsehreiber anf keine Tatsache hinweisen1) — das Geständnis Wolfgangs verschwieg er2) —, auch keinen bestimmten Täter bezichtigen. Die Anklage bestand lediglieh in der unwahren, durch kein Regensburger Vorkommnis begründeten, allgemeinen Behauptung, daß in Regensburg ein Christenkind verloren ging, an die Juden verkauft und von ihnen gemartert, getötet und begraben wurde. 3) Gegen eine solche ungeheure Verleumdung der Regensburger Judenschaft mußte sich ein jedes jüdische Empfinden aufbäumen. Da sollte Jossel gleich im ersten Verhör bei der ersten oder bei den ersten ״Fragen44 ohne weiteres die durch nichts bewiesene Anklage bestätigt, sich selber als Käufer des garnicht verschwundenen Knaben bekannt4) und einen Teil der Regensburger Juden als Täter denunziert haben, um so die ganze Judenschaft ins Verderben zu stürzen! Das hätte nicht einmal ein wirklicher Mörder getan. So schnell redet sich angesichts jedes fehlenden Beweises niemand um seinen Kopf und überliefert sich und seine Genossen dem Henker. Ganz gewiß nicht Jossel. Wir besitzen eine Abbildung seiner Person5): Ein großer, jüdischer Mann (Ringzeichen an der linken Brustseite) steht, in der rechten Hand ein aufgeschlagenes dickes Buch mit hebräischen Buchstaben (Talmud), in der linken Hand einen Beutel (Geldbeutel) haltend,6) neben7) einer Säule, auf der ף Siehe oben S. 106-107. 2) Hätte der Stadtschreiber anf Trient nnd Wolfgang hinge wiesen, so würde zweifellos irgend einer der Verhörten Israel (Wolfgang) als Mittäter genannt haben. Es werden nur Jossels Sohn Israel nnd Rabbi Israel erwähnt: S. 83 (0) art. 1 und S. 85. 8) Siehe weiter S. 120. 4) Am ersten Verhörstage bezeichnet er sich selber noch nicht als Teilnehmer des Mordes in der Synagoge, er sei nicht in die Synagoge gegangen: S. 62. B) Jossel war stadtbekannt. Der Regensburger Drucker (siehe weiter) konnte daher kein Phantasiebild zeichnen und schneiden lassen. e) Am 19. April 1476, als Jossel bereits im Gefängnis saß, schrieb Albrecht Lechner in Straubing an den Regensburger Rat: ״das mich Jossel Jud von Regensburg in der Freynug czu sannd Haymeran [1475 Sept. 22] mitt leib, gut und ainem pfärd gefanngen aines hanndels, darumbe ich mein weissung pot, auch meine rechttpott, darauf das alles veracht und von mir nit wellen aufnemen, das doch nit recht ist, und hab im durch sein argen poßhaitt und furnemen gen Mairhell Juden verseczen müssen, damit ich von Jahrbuch der J. 1. 6. XXII. ß