Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 137)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/3486266-3486297--8588-3494968- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
112 beim Kaiser: ״Item so sein die Juden, so bekant haben, bisher auff irer bekantnuß bestanden, dann außgenomen Jossel Jud und Symon von Worms sein widerloffen in unnsers gnedigen herrn hertzog Ludwig etc. Rudolffen Albr[e1] cantzier und ander gegenwurttikait widerloffen.“ Die Gründe zum Widerruf werden jedem Leser klar sein. Zum Überfluß werden sie uns in einer Aufzeich׳ nung1) bestätigt, in der es heißt: ״Item Jossel Jud und Symon von Worms sein von irer bekanntnuß gefallen und sagen, das sie auff die marter sorgt gehabt und die ding bekennen müssen haben.“ Welche Folterszenen müssen sich abgespielt haben, bis diese beiden Führer der Gemeinde ihre zustimmenden Geständnisse ablegten! Den Jossel hatte Wolfgang als Haupttäter belastet. Er war darum der erste, der überhaupt verhört wurde. An seinem Geständnis war dem Rate besonders gelegen. Von ihm sind die meisten Urgichten vorhanden, sie betreffen nicht weniger als neun Verhöre.2) Am 29. März verhaftet, muß er Sabbat den 30. März während des ganzen Tages verhört und gefoltert worden sein. Außer Bund und Seil gab es noch andere Marterwerkzeuge wie Peitsche, Bein- und Daumenschraube, Streckleiter, die ״schlimme Liesel“, den ״gespickten Hasen“, den ״spanischen Esel“, Feuer, Schwefel und sonstige peinigende Behelfe,3) um ein Geständnis der Schuld und die Angabe der Mitschuldigen in jedem Falle zu erzwingen. Mehr oder weniger müssen die einen oder die anderen Torturen und zwar ohne Unterlaß bei Jossel in Anwendung gekommen sein. Ohne diese Annahme ständen wir vor einem nicht lösbaren Rätsel der menschlichen Natur. Die Trientiner Juden, die des gleichen Verbrechens angeklagt wurden, haben erst nach wiederholten Verhören unter der Folter mit Geständnissen begonnen. Und da war doch in dem toten Knaben ein Corpus delicti vorhanden, wenngleich die Juden an seinem Tode unschuldig waren; diese hatten selber die Leiche entdeckt und ihren Fund zur Anzeige gebracht. In Regensburg *) Siehe S. 109 Anm. 8. *) Sonnabend 30. März [Tag], 30. März Abends, Sonntag 31. März: A. Montag 1. Aprü [Vormittag], 1. April Nachmittag: B. Donnerstag^ 4. April [Vormittag] 2 E. 4. April Nachmittag: I, 2. Montag 15. April: F und H. *} Noch heute in Regensbarg vorhandene Marterwerkzeuge zählt Walderdorff, Regensburg in seiner Vergangenheit u. Gegenwart, 4. Aufl. S.517 auf.