Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 136)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3486266-3486297--8587-3494967- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
111 ״Punt“.1) Ob das nun der mit Holzstiften besetzte sogenannte ״Angststuhl“ 2 *) war oder ein anderer in Begensburg heimischer Marterblock oder ob es sich um den ״Bund an den Händen‘45) handelte, um das berüchtigte ״Schnüren“ der Arme, war für die Wirkung gleichgültig. Diese Folter führte weder bei ihnen noch bei den anderen sieben ein Geständnis herbei. Bei zweien von ihnen, Lesser (Josuel Leser) und Mosche von Gemünden, wird noch eine andere Marter erwähnt: ״ist prochen“. Welche Gliedmaßen gebrochen wurden und mit welchem Instrument (Streckleiter?), wird nicht angegeben. Am 16. April legten nicht nur die genannten Abraham und Eberlein, sondern auch Sussel ein Geständnis ab. Da dieser vorher im ״Bund“ saß und ״nichts sagen wollte“, wird er schwerlich jetzt ohne weiteres sich als Mörder bekannt haben. Man kann mit Sicherheit annehmen, daß auch hier das wiederholte Aufziehen mit dem Seile seinen Einfluß ausübte. Von den am 29. März verhafteten Jossel, Schmoel und Simon wissen wir aus der Darstellung des Bats nur, daß sie ״gefragt“ wurden. Nach einer internen Aktennotiz erklärte Simon: ״Ich habs aus meiner Marter gesagt, das weiß Gott wohl“.4) Am 20. April5 *) widerriefen er und Jossel ihre Geständnisse. Bei denen Simons fügt der Stadtschreiber selber in den Überschriften®) hinzu, daß Simon seine Aussage widerrief. Bei Jossel fehlt an gleichem Ort eine solche Bemerkung. Nur an einer versteckten Stelle7) steht ein Hinweis. Daß auch Jossel widerrief, erfahren wir deutlicher aus der erwähnten8) Instruktion des Bats für seinen Vertreter ף In der offiziellen Mitteilung des Rats ist die Erwähnung des ״Bundes“ gestrichen. Siehe S. 108 Anm. 2. *) Helbing, Die Tortur 3. Aufl., S. 241. Abbildung ibid., S. 187. Heinemann, Der Richter und die Rechtspflege in der deutsehen Vergangenheit, S. 41, 44, 100. 8) Gemeiner III, 506: ״Der Bund an den Händen, der ihm am wehesten gethan hatte“. Siehe auch ibid., S. 807 Anm. 4) S. 79 (M) art. 6. 8) An diesem Tage bestätigten vor größerer Zuhörerschaft (siebe S. 73) Schmoel, Schwarz Eberlein, Abraham von Kitzingen und Snssel ihre letzten Geständnisse: S. 73—74, 83—85. Ich nehme daher an, daß damals Simons und Jossels Widerrufe erfolgten. ף S. 77, 80. ף Siehe S. 71 Anm. 1. *) S. 108.