Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 124)
- Language
- German
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99 Kerker befreit und nicht weiter aus einem derartigen frivolen Anlasse gefangen gehalten werden, es sei denn, daß sie, was wir nicht glauben, auf frischer Tat gefangen genommen wurden. Martin V., Rom 20. Febr. 1422: Um die genannten Juden zum Loskauf zu zwingen, um sie ihrer Güter und Habe berauben und steinigen zu können, erdichten zuweilen sehr viele Christen Anlässe und Vorwände und behaupten in den Zeiten großen Sterbens und anderer Calamitäten, daß die Juden Gift in die Brunnen geworfen und in ihre ungesäuerten Brote Menschenblut gemischt haben. Diese Verbrechen, die ihnen so mit Unrecht vorgeworfen werden, gibt man an, um Menschen zu verderben. (Die Schutzurkunde Martins wurde von Paul III. am 12. Mai 1540 bestätigt.) Im Aufträge Clemens XIII. der apostolische Nuntius von Polen, Warschau 21. März 1763: Seine Heiligkeit wünscht, daß man wisse, daß der Heilige Stuhl kürzlich alle Gründe geprüft hat, auf welche die Meinung sich stützt, daß die Juden zur Bereitung des ungesäuerten Brotes Menschenblut nötig haben und hierzu sich der Ermordung von Christenkindern schuldig machen. Man hat erkannt, daß es durchaus keine hinreichend klaren und sicheren Beweise gibt, die genügen, um das Vorurteil gelten zu lassen, das man gegen sie gehabt hat und gegenwärtig hat, derart, daß man sie kraft derselben solcher Verbrechen für schuldig erklären kann. Ernest Renan, Paris 16. Nov. 1882: Unter allen Verleumdungen, die dem Haß und dem Fanatismus Vorschub geleistet haben, ist sicherlich die absurdeste diejenige, welche die Juden beschuldigt, daß sie Mordtaten begehen zu dem Zwecke, um das Material zu blutigen Festmählern zu gewinnen. Einer der charakteristischen Züge der israelitischen Religion ist das Verbot, sich des Blutes zur Nahrung des Menschen zu bedienen. Diese Vorsichtsmaßregel, die in einer gewissen Epoche vorzüglich geeignet war, Achtung vor dem Leben einzuflößen, ist von dem Judentum mit einer außerordentlichen Gewissenhaftigkeit beobachtet worden, sogar in Epochen und Zuständen der Civilisation. wo dies nur eine Qual ist. Und nun will man behaupten, daß der fromme Israelit, der eher Hungers stürbe und ein Martyrium erlitte, als daß er ein Stück Fleisch genösse, das nicht völlig ausgeblutet ist, sich bei einem religiösen Festmahl an Blut weide. Das ist ungeheurer Blödsinn. Ich bin davon überzeugt, daß keine einzige der Erzählungen von angeblichen blutigen Ostermahlen eine wahrhafte Grundlage hat. Nicht nur müßte maD, wenn ein ähnliches Verbrechen begangen worden wäre, sagen, daß der Elende, der sich desselben schuldig gemacht, sich gegen alle Vorschriften des Judentums vergangen habe. Sondern ich gehe noch weiter. Ich glaube, daß das in Rede stehende Verbrechen kein einziges Mal begangen worden ist. Die menschliche Einbildungskraft ist nicht sehr mannigfaltig auf dem Gebiete der Verleumdungen. Die Fabel von geheimnisvollen Mahlzeiten, bei denen Menschenblut genossen wird, ist ein Kriegsmittel gewesen, das zu allen Zeiten gegen jemand erfunden wurde, den ein blindes Vorurteil hat vernichten wollen. Diese Verleumdung war die Ursache beklagenswerter Verfolgungen gegen das Christentum. Sicherlich wurde das christliche Liebesmahl niemals durch solche Greuel besudelt. Das jüdische 7*