Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 123)
- Language
- German
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98 Bischof zu vergiften plant und sich selber der Kindesmarterung, der Verspottung Christi und des rituellen Blutgenusses bezichtigt. Davon abgesehen, daß die unter dem Einfluß der Trientiner Folterer erzählte Regensburger Mär nicht für sich allein zu werten ist, sondem im Zusammenhang mit den früheren Trientiner Geständnissen und den anderen zahlreichen Beschuldigungen wegen Ritualmordes. Über diese ״gehässige Lüge“ haben sich Juden, Proselyten und Christen zur Genüge geäußert.*) Ich beschränke mich darauf, von Geistlichen die Päpste Innocenz IV., Gregor X., Martin V., Ciemens XIII. und von Laien Ernest Renan hier sprechen zu lassen:* 2) Innocenz IV., Avignon 25. Sept. 1253: Niemand soll sie in der Feier ihrer Feste auf irgend eine Weise stören. Niemand soll ihnen vorwerfen, daß sie bei ihrem Ritus Menschenblut gebrauchen, weil ihnen ja im Alten Testament vorgeschrieben ist, überhaupt kein Blut zu genießen, geschweige denn Menschenblut. Gregor X., Orvieto 7. Okt. 1272: Es kommt zuweilen vor, daß Christen ihre Kinder verlieren und dann die Juden von ihren Feinden bezichtigt werden, sie stehlen und töten heimlich Christenkinder und opfern mit dem Herzen und Blute derselben. Auch kommt es vor, daß die Väter derselben Kinder oder andere Christen, Feinde der Juden, heimlich diese Kinder verbergen, um gegen die Juden Vorgehen und als Preis des Loskaufs von den Quälereien eine gewisse Summe Geldes von den Juden erpressen zu können, und um völlig falsch zu behaupten, daß die Juden diese Kinder heimlich gestohlen und getötet haben und daß die Juden mit dem Herzen und Blute der Kinder opfern, obgleich ihr Gesetz klar und ausdrücklich verbietet, daß sie Blut opfern, essen oder trinken oder sogar das Fleisch von Tieren mit gespaltenen Klauen essen, was von Juden, die zum christlichen Glauben bekehrt wurden, an unserem Hofe wiederholt bestätigt worden ist. Aus derartigem Anlaß sind häufiger sehr viele Juden wider die Gerechtigkeit gefangen genommen und gefangen gehalten worden. Wir bestimmen, daß Christen in einem derartigen Falle gegen Juden nicht gehört werden dürfen, und befehlen, daß Juden, die aus einem derartigen frivolen Anlasse gefangen genommen wurden, aus dem *) Siehe Strack, Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit, 8. Aufl., München 1900, S. 167 ff. 2) (Stern) Die Päpstlichen Bullen über die Blutbeschuldigung, Berlin 1893, S. 14—29,148—151. Wiederholt von J. Bloch in ״Documente zur Aufklärung‘‘ Nr. 2: Die Blutbeschuldigung gegen die Juden (Wien 1900), S. 114—129, 150—151 und von Salomon Reinach, Le temoignage de l’eglise sur l’aceusation du sang in Strack, Le sang et la fausse accusation du meurtre rituel, Paris, S. 312—329, 407—408. Stern, Urkundliche Beiträge über die Stellung der Päpste zu den Juden I (Kiel 1893), S. 5—7. Die Erklärung Renans ist jn?,D0cu1pepte“ efc.? S. 7475־־ veröffentlicht.