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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 121

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 121)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486297--8572-3494952
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der Regensburger Bischof, der in Italien war und auf der Rückreise sich in Trient auf hielt, von dort mitgebracht: ״ein libell desselben Wolffgangs bekanntnuß“ (S. 43). Die Übersetzung beginnt erst mitten im Verhör Wolfgangs vom 18. November, weil dort nach einem kurzen Hinweis auf Endingen der Bericht über Regensbürg seinen Anfang nimmt. So kommt es, daß der frühere Teil des Verhörs in loco torture1) mit der Fortsetzung der Mitteilungen über Trient fortgefallen ist. Mit den Aussagen über Endingen und Regensburg hat also am genannten Tage das Verhör Wolfgangs nicht begonnen. Die Frage nach anderen Orten, an denen Christenkinder getötet wurden, war keineswegs die erste des Tages. In den uns vorliegenden Trientiner Akten notiert der Gerichtsschreiber selber für den 18. November nicht weniger als 14 frühere Fragen nebst drei Folterungen.2) Der Bericht über Regensburg ist von Wolfgäng nicht so gegeben worden, wie ihn die Akten darstellen. Es wird niemand glauben, daß der von der Seilhöhe herabgelassene, aber immer noch gebundene Mann bei der großen Kälte nackt3) einen so langen zusammenhängenden4) Vortrag gehalten hat. In der Tat haben wir es nicht mit wahrheitsgemäßen Originalprotokollen zu tun. Was uns über die Geständnisse Wolfgangs und der anderen Trientiner Juden vorliegt, sind Reinschriften von lateinisch5) abgefaßten Verhörsberichten, die zur Verteidigung des geführten Prozesses von den Trientiner Behörden subjektiv zusammengestellt י) Zu Beginn des Verhörs am 19. Nov. wird S. 52 hierauf Bezug genominell: in loco suprascripto torture, bei der marter. י) Hierbei sind das Entblößen und das Binden oder Schnüren nicht mitgezahlt. Wie letzteres gehandhabt wurde, mag man bei Qaanter, Die Folter, S. 123, 136ff. nachlesen. Auch die ״große Kälte״ (S. 52) stellte für den Naekten, besonders bei der langen Dauer des Verhörs, eine Marter dar. Der Übersetzer läßt die Betonung der Kälte des 18. Nov. fort. Am 2. Nov. hatte Wolfgang, noch bevor er am Seüe aufgezogen wurde, verlangt, wegen der Kalte aus der Folterkammer fortgeführt zu werden, dann wolle er gestehen: quod amore Dei deberent ipsum reduci in stubam, quia frigebat, et quod volebat dicere veritatem. s) Erst seine Aussage am 19. Nov. über Rißhard etc. gab er bekleidet ab. 4) S. 44—45 art. 2 wird nur von einer einzigen Frage unterbrochen. 5) Die im Innsbrucker Staatsarchiv, Trient C 69 Nr. l a, befindlichen deutschen Verhörsberichte sind Auszüge aus den lateinischen.

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