Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 62)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/3486266-3486297--8513-3494893- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
31 haben. In Suttels und Peleins Urfehdeurkunden wird nicht nur vom Kauf, sondern auch vom Verkauf gesprochen. Anch die Passauer Juden mußten bekennen, Hostien nach Prag, Neustadt und Salzburg verschickt zu haben. Suttels Geständnis war ein Produkt der Folter. Einen Hochmeister Joseph gab es in Nürnberg nicht. Mit Recht bemerkten übrigens die Nürnberger, wenn es dort einen Mitschuldigen des Regensburger Hostienfrevels gegeben hätte, würde der schon längst geflüchtet sein, da die Regensburger Anklage in Nürnberg unter den Juden schon bekannt war. Wie bei den 17 Gefangenen intervenierte der Kaiser auch hei Suttel und Pelein. Sein Schreiben vom 18. Mai 1478 forderte den Rat auf, die beiden Gefangenen weder weiter zu martern, noch zu töten, sondern mit ihnen wie mit den anderen gefangenen (17) Juden zu verfahren1) d. h. sie so lange im Gefängnis zu behalten, bis sich der Kaiser wegen eines Lösegeldes mit ihnen geeinigt haben würde: Friderich von Gottes gnaden Römischer keyser etc. Ersamen, lieben getrewen. Uns ist angelanngt, wie ir einen Jaden and ein Jüdin getanngen und die bifiher mit marter herticlich gehalten haben and vom leben zum tod zu bringen nndersten sollet. Begern wir an euch mit ernst bevelhend, daz ir dieseloen Juden und Jüdin ferrer nit martret noch töttet, sonnder mit in als mit den andern Juden, die bei euch gefanngen ligen, hanhdelt. Daran tut ir unser ernstlich maynung und sonder gevallen. Geben zu Gretz am achtzehenden tag des monads May anno domini etc. LXXVIIL unsers keyserthumbs im sibenundtzwaintzigisten jar. Ad man datum proprium domini imperatoris. Der Kaiser erhielt von der Regensburger Hostienaffäre Kenntnis. Er schreibt ja selber: ״Uns ist angelangt;t. Wir wissen über die Vorgeschichte genaueres. Peleins Bruder Strölein von Scbwabach batte sich an den Kaiser gewandt. Am 3. Juni hat er den Regensburger Rat, seine unschuldige Schwester auf Grund des von ihm bewirkten kaiserlichen Schreibens frei zu lassen. Dieser Brief2) Ströleins ist als Zeichen ״brüderlicher Treue^ interessant genug, um hier im Wortlaut zu folgen: ף or. chart. c. sig. in verso impr. del. Vgl. Gemeiner III, 604 Anm. י) or. chart. c. sig. in verso impr.