Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 60

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 60)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
82% known words query
IRI
…/3486266-3486297--8511-3494891
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

35 vergondt ist,1) selbs mit dem gefangen zu reden, die warhaife za erlenngen. Auff dass) haben wir denselben Jaden annemen lassen, der dann bekannt hat on alle nott und marter, alsdann sollich baid urgicht3) hierinn aigentlieh za versteen geben. Wir haben uns auch erfaren der stöcke4) and anders nach ben, aber diskret behandeln. — Übrigens hielt der Rat selber seine Vertreter beim Kaiser, Frießhavmer und Hanns Traboldt, aal dem Laufenden. Am 26. Febr., also am Tage des Kreditivschreibens für Römer, sebrieb der Rat an Frießhaimer: ״AufF die rede, so ir mit herr Sebastian von der Alben, marsehalk zu Passaw, gethan habt [״Judenprozeß“ S. 14], hat er uns geschriben ettwas ein dun ekeln handel, unser Judischait anrurende [ebenda S. 16], aaff das wir zu im schicken und desselben hanndels aigentlieh bericht wellen werden, farter uns wissen dornach zu richten“. 1) Hier erfahren wir, daß Römer bereits mit Christoph sprach. Ebenso ist weiter von Cristophs Urgicht die Rede. Beide Nachrichten müssen also noch am 6. März in Regensburg eingetroffen sein. Wenn man nicht eine so schnelle Ausführung des Notscherf sehen Auftrags (siehe vorhergehende Anm.) annehmen will, bleibt nur die Möglichkeit, daß Römer schon aas eigenem Ermessen mit Christoph gesprochen hatte — wir wissen, daß schon früher der Regensburger Stadtschreiber sich bereit erklärte, nach Passaa zu kommen, am mit dem Verbrecher zu sprechen : ״Jadenprozeß“ S. 11 — and die Übersendung der Urgicht ohne Aufforderung erfolgte. 2) Die Zeitfolge ist nicht wörtlich zu nehmen. Bereits am 26. Febr. stand der Name Suttel fest. Über den Zeitpunkt der Verhaftung Sattels siehe S. 32 Anm. 3. Am 6. März war der Genannte schon gefoltert und auch sein zweites Verhör ohne Marter mit Niederschrift der Urgicht erfolgt. s) Die Urgichten Christophs und Sattels. 4) Kirchstöcke. Römer war vom Rate nicht nur nach Passaa, sondern auch nach Weng, dem Orte des Hostiendiebstahls, gesandt worden. Am 8. März bescheinigte unter Eid ״Thiewaldt Awer zu Tobel, an der zeit pfleger zu Griespach“, daß Steffan Ruemer (so) bei ihm war and im Aufträge des Regensburger Rats um Schrift bat ״von der verlast wegen, so dan auß ainer kirchen, zu Weng ligenndt an dem lanndgerieht Griespach, an dem heyligen wirdigen sacrament beschehen ist“. Aas der Kirehe seien ״an annser frawen tag assumpcionis zu nacht“ sieben Partikel des Sakraments gestohlen ״and tragen wurden unter die Juden zu Regensburg und die verchauft umb zwölf Schilling pfening“. Das Datum der assamptio (15. März) differiert von dem Geständnisse Christophs, der den Sonntag darauf angab. Schlimmer ist, daß Thiewald den Verkauf an die Regensburger Jaden um 12 Schilling beeidete. Das konnte er nicht aus eigener Kenntnis wissen l Der ״Kundschaftsbrief“ ist vom Sonntag Judica datiert. Ihn wird Steffan nach Regensbarg mitgebraeht haben. Sicherlich hat er selber schon vorher über seine in Weng gemachten Feststellungen berichtet, sodaß der Rat am 6. März darüber nach Nürnberg schreiben konnte. 3*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.