Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 59)
- Language
- German
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־=55ז4*י 34 Ritaalmoräes eingekerkert waren, und zweitens die beiden Juden wegen Hostienmißhandlung.*) Das erwähnte ״Instrument“, das Geständnis Suttels, hat sich nicht erhalten. Einige Aufklärung erhalten wir in dem Schreiben des Regensburger Rats an den Nürnberger vom 6. März, das uns über den Stand des Prozesses an diesem Tage Auskunft gibt, und in der darauf erfolgten Antwort: * 2 * * * * *) Unnser freuntlich willig dienst sind ewer ersamkait mit allem vleysse berait. Zuvoran fursichtigen, ersamen und weysen, besunder lieben und gueten freundt. Wir fugen ewern lieb zu wissen, das uns von Passaw zugescbriben und verkundt ist ein bekenntnuß eins ubeltätters, so der hochwirdig furst, unnser gnediger herre der bischofe von Passaw, in vancknuß hat, under anderm bekannt, wie er einen Juden, bei uns wonhafft, das hochwirdig sacrament etiich partiekel zu kauffen geben hab. Auff das haben wir unnser erber diener einen8) gen Passaw mit einen gelaubbriefe verfertigt, dem dann J) Mit Herzog Ludwig von Bayern standen die Regensburger immer in Verbindung, um ihn zu orientieren. Am 23. März sandte der Rat Hans von Fuchsstain und Hans Awnkofer nach Landshut ״von wegen eins kayserlichen mandats [wohl das vom 22. Febr.' 1478], antreffende die gevangen Juden bei uns, auch ettlich geschickt [Geschieht] halben, ettlich Juden und Jüdin berurend ein bekantniß, von Passaw uns zugeschickt/‘ 2) Das Schreiben des Rats als Konzept, die Antwort or. chart. c. sig. in verso impr. del. in Gcmeiners Nachlaß Karton 12, wo sich auch die anderen Dokumente des Hostienprozesses mit Ausnahme der beiden Urfehdeurkunden befinden. 8) Steffan Römer am 26. Febr.: S. 32 Anm. 3. Bald darauf wurde auch Hans Kaul nach Passau gesandt. Kaul und Römer wurden am 6. März (Freitag nach Laetare) vom Stadtkämmerer Notscherf beauftragt: ״erfart der bekantniß der Juden“, sie sollten dann hierüber dem am Hofe des Kaisers weilenden Frießhaimer berichten, ״ob ainicherley an sie langet, uus und unnser Judischait beruret etc.“ Man hoffte in Regensburg, daß die gefangenen Passauer Juden in ihren Geständnissen Material für den Regensburger Ritualmordprozeß liefern würden. ״Auch were meiner herren meynung, was der gefangen zu Passaw von unser Judischait nach laut des marschalks schreiben, uns gethun, bekant hiete, den marschalk zu pitten, ew noch zu im zu vergunnen und mit im rede zu halten, ob er noch dorauff bestendig were. Und wollet dan das protestieren, wie er das noch bekennt wie nächst. Und habt vleysse und das die ding bei ew in still beieiben“. Zur Zeit dieser Niederschrift lagen demnach die im ״Passauer Judenprozeß“ S. 20—26 abgedruckten Bekenntnisse noch nicht vor. Mit dem Gefangenen ist der Dieb Christoph gemeint, mit dem Schreiben des Marschalls das vom 22. Februar. Die beiden Abgesandten sollten feststellen, ob Christoph noch nicht widerrufen hätte und von ihm direkt noch mehr über Suttel erforschen. Alles Gehörte sollten sie aufs ehr ei-