Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 56)
- Language
- German
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31 Es ist nicht davon die Rede, daß er jemanden vergiftete oder daß durch seine Ratschläge jemand vergiftet wurde. Ausdrücklich wird hervorgehoben, daß er entsprechende Ingredienzien in der Apotheke verlangte, aber nicht erhielt. Handelte es sich um Quacksalberei oder um wirklich schlechte Tat? Jedenfalls büßte Moses sein absonderliches Geschäft am 9. März 1474 mit dem Leben. Die betreffende Eintragung des ״Bekenntnisbuches“*) lautet: Mosse Jud1 2 *) hat bekennt, das er ettlich person in der statt Regenspurg böse gifft zu machen gelert und dorumb gelt genomen hab und hab auch solliche ding, darczu dienende, auß der appentecken, im das zu geben, begert, das man im aber nit hat geben wollen. Und hat auch zugesagt, das er in sollich gifft noch machen wolle, und hab dorumb auch gelt genomen und, wer sollich gifft in getranck oder anderm newsset, der muß sterben. Und wie er das gelert hat, findt man in dem puschel,8) darauff Mosse Jud geschriben steet. Und der vermelt Jud ist an mittwocben vor oculi mit dem prandt umb sein nbeltatt gericht worden anno etc. LXXIVto. Bey der frag sind gewesen her Cristoff Sittawer und Heinrich Unman. Auf einer Stufe mit den Kapitalverbrechen, teilweise noch höher, standen die Vergehen gegen die christliche Religion. Zwei Juden zankten sich 1507 mit einander, und der eine sagte nach der Anklage zu dem andern: ״Du bist ärger denn der Christen Gott“. Dies war, wie Gemeiner4) schreibt, in dem Munde eines Israeliten strafbare Gotteslästerung. Der Beschuldigte kam zur peinlichen Befragung (Tortur) ins Gefängnis. Der Reichshauptmann verlangte jedoch seine Auslieferung, da er das Gerichtsrecht in Anspruch nahm. Was dem Juden geschah, ist unbekannt. Aus Unvorsichtigkeit stieß 1502 ein Jude an einen Priester, der das Sakrament trug. Er flüchtete sogleich in die Judengasse. Als der Rat die Auslieferung verlangte, wurde sie verweigert. 1) Reichsst. Rgsbg. Litter. nr. 399, f. 157. Gemeiner III, 529 Anm. teilt z. J. 1474 nach dem ״Merkzettel“ mit: ״Es war ein Jude hieher gekommen, der sich großer Künste berühmt und gegen ein Lehrgeld von 5 fl. Unterricht zu geben erboten hatte, mit vergifteten Geschossen zu schießen, von welchem alle, die den Rauch schmeckten, sterben müssten; er hatte auch gelehrt, arsenicum sublimatum zu machen und Essig zu vergiften“. Sicherlich betrifft dies den obigen Mosse. 2) So ohne weitere Bezeichnung, obgleich er kein Regensburger war. 8) Das Bündel ist nicht mehr vorhanden. ף iv, 117.