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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 55

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 55)
Language
German
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30 Gemeiner solche Dinge glaubten. Zum Schlüsse wurden die Unschuldigen nicht freigesprochen, sondern ohne Urteilsfällung entlassen.1 *) Wie leicht man bei der Hand war, die Juden des Kinderkaufes zu rituellen Zwecken zu beschuldigen, beweist ein Vorkommnis aus dem Jahre 1513. Ein Bauer ging mit seinem Knaben ins Ghetto. Zwei Bürger wollten bemerkt haben, daß er ohne den Knaben zurückkehrte, und zeigten ihn wegen Kindesverkaufs an. Sofort wurde der Mann ins Gefängnis gebracht und, da er kein Verbrechen zugestand, gefoltert. Schließlich stellte sich seine und der Juden Unschuld heraus, die Angeber mußten 45 Pfd. Geldstrafe zahlen, der Bauer erhielt 60 Gld. Schmerzensgeld — und die wiedereinmal unschuldig verdächtigten Juden zahlten ״aus gutem Willen zur Ergetzlichkeit des Unkostens“ 3 Pfd.u2) ״Es war eine verwerfliche Menschenklasse, die damals (1509) lebte und webte. Sich jeden schädlichen Menschen vom Halse zu schaffen, schien in der Pflicht der Selbsterhaltung zu liegen, und Nachstellungen nach dem Leben waren an der Tagesordnung ... Selbst von einem geistlichen Fürsten war ein Mordanschlag nicht befrembdlich, weil sich nach damaligen Begriffen jedermann dazu berechtigt geglaubt und . . . auch der Rat von Regensburg keine Scheu getragen hatte, mittelst eines förmlichen Ratschlusses Mörder zu dingen und ihnen ein Lohn zu bestimmen“.3) Der Knecht des Burggrafen vom Rotenburg bezichtigte den Regensburger Juden Joel, ihn im Aufträge des Bischofs von Bamberg gedungen zu haben, seinen Herrn zu vergiften. Da man dies ohne weiteres glaubte, wurde Joel auf der Folterbank befragt, ״wie sich gebührte“. Glücklicher Weise stellte sich Joels Unschuld heraus, und der Knecht gestand, alles erdichtet zu haben.4) Immerhin ist ein Fall bekannt, wo ein Jude mit Giften zu tun hatte. Wie Moses auf der Folter bekannte, hat er für Geld gelehrt, Gifte zuzubereiten, und versprochen, Gifte anzufertigen. l) Siehe am Schlüsse dieses Abschnittes die besonderen Ausführungen über den Prozeß 1476—80. a) Gemeiner IV, 231 Anm. s) Gemeiner IV, 144. 4) Gemeiner IV, 144—145.

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