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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 54

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 54)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486297--8505-3494885
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29 besigelten gegeben mit der ersamen und weisen hem Conrat Grefenrewters schultheis zu Regennspurg und hem Leonhart Notscherfs camrer daselbs und bed Judenrichter aygen anhangenden insigeln, die sie der saehen zu warer zugnus an diesen brief gehangen haben, doch in, iren erben und sigillen on schaden. Dorunter ich mich bey guten meinen Jüdischen treuen und ayden gelub, versprich und verpinde, wie sich dann ein Jad in der allerbesten forme verpinden, geluben und versprechen mag, alles das stet zu halten und trewlieh zu vollfuren, alles, das von mir an dem brief geschriben stet, trewlieh an alles geverde. Das ist geschehen und der brief ist geben an montag der heiligen zwelifpoten tag irer taylung nach Cristi gepurdt, do man zalt tawsent vierhundert und darnach in den acht und vierczigisten jaren. זנוויל(1 איהינגן הנרשם בכתב הנ״ל בקשני להשביע אותו בשבוע׳ התור׳ בנקים׳ חפץ לקיים בל הא דלעיל ובמעמד מה״ר יונ׳ ובפני הר״ר ענוכין ובפני הח״ר דורול yp והח״ר קלמן קיצינג׳ בביטול בל מודעו׳ בלא עורם׳ ובלא מרמה ע׳׳ד העירוני׳ נא׳ ישר^ מבדונא Diese Ergänzungen zu der oben S. 17—19 abgedruckten Strafgelderliste mögen genügen. Ich schließe Straffälle aus anderen Quellen an. Zunächst Kapitalverbrechen. Sind schon solche in der Gegenwart bei Juden sehr selten, so können sie in der gedrückten Lage des Ghettolebens und der Verfolgungen für ausgeschlossen gelten. Dennoch wurden sie ihnen von Christen zugetraut. 1474 wurde der Rabbiner Israel Brünn beschuldigt, einen Christenknaben gekauft zu haben, natürlich um ihn abzuschlachten. Der Rabbiner wanderte ins Gefängnis. Dabei war nicht einmal eine Verlustanzeige erstattet worden, und die Eltern des angeblich verschwundenen Knaben konnten nicht ermittelt werden. Der getaufte Jude, der die Anzeige erstattet hatte, widerrief und wurde verbrannt. Der Rabbiner, der beinahe im Gefängnis gestorben wäre, wurde aus diesem entlassen.2) Zwei Jahre später 1476 waren es nicht ein Jude, sondern 17, die gleichfalls wegen angeblicher Ermordung von Cbristenkindem, wiederum auf Aussage eines Täuflings hin, ins Gefängnis kamen und dort nicht kurze Zeit wie Israel, sondern 42/נ Jahre znbrachten. Beschämend ist es zu lesen, wie sie auf der Folter religiöse Untaten bekennen mußten, die sie gamicht begangen hatten, und wie ihre Richter und selbst noch der 1821 schreibende Chronist J) Hebr. Text und Unterschrift von derselben Hand. *) Siehe Abschnitt IV, Israel.

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