Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 48)
- Language
- German
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23 mit den Becken ausgepaukt und beide Eheleute der Stadt verwiesen“ 1). Doch ward auch den Jaden ihr Recht zuteil, wenn sie angegriffen wurden, besonders in der älteren Zeit. In das städtische Wundenbuch (ca. 1324—40) trugen die Stadtschreiber die an Juden verübten Totschläge und Verwundungen ebenso ein, wie die zwischen den Christen vorgefallenen.2) 1343 verwundete Ulrich der Speehel den Juden Josep und dessen Frau Vräud, der Täter entzog sich der Strafe durch die Flucht3), 1346 wurde der Jude Cheuflein, Sohn des Fridlein, von Hänsel Haller verwundet4). Von Juden begangene einschlägige Missetaten gab es nicht. — Als 1371 Baldwin der Pärbinger ein Kind des Regensburger Juden David von Straubing nach der Veste Tännesberg des Conrad Paulstorf er entführte5 6), um Lösegeld zu erpressen, ging der Rat gegen die genannten Edelleute energisch vor und verlangte die unentgeltliehe Rückgabe des Kindes. Das Beispiel eines Loskaufs würde zum ״verderblichen Schaden“ der Juden gereichen. Dem wolle man zuvorkommen. Ausserdem erfordern es der Stadt Ehre und Recht, ״das mau dheinen iren burger iht lösen solu6). David und seineHausfrau Sibot mussten am 14. März 1371 für sich und ihre Erben dem Rate geloben und versprechen7) ״von unsers chindes wegen, das uns enpfremt ist und das der Pärbinger ezu der vestt Tanesberg gefürtt hat, das wir das umb dheinerlei gut noch gelt icht losen sullen noch wellen“, wenn ein anderer das Kind auslösen würde, dürfen sie ihm das Geld nicht ersetzen; ebenso mussten sie schwören, ״mit Leib und Gut“ die Stadt nicht zu verlassen. Infolge der Drohungen des Rates blieb den Übeltätern nichts anderes übrig, als das Kind ohne Geld zurückzugeben und ף Gemeiner IV, 342. *) Der ״Schüler“, der 1332 vor der Judenschale getötet wurde (UB. 1,380), war wohl kein Jude. s) Regensburger UB. I, 752. 4) ibid. S. 757. a) Gemeiner II, 165. 6) Citate aus dem Reverse Davids. 7) Urk. im HStA., J. in Rgsb. fase. 14, or. membr. c. 2 sig. pend., nur ein Siegel hangt noch an. Zeugen: ״ersamen Juden Abraham der Mandel, der Gnendel, der Jösel und Hadginn und der Juden ein michelteil ze Regenspurg gesezzen“.