Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 47)
- Language
- German
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22 aid hoch und theur1) on geverde2), das alles3) das obgemelt ein gantze warhait ist und das er das nyenmnt zu lieb noch zu laid gesagt und geschworn hot und auch nit von myet noch von gäbe4) wegen wenn nur von gantz8) warhait und gerechtikait wegen. Zu warer urkund* 6) haben wir das als betzewgt mit unserer agner7) handtgeschrifft trewlich on geverd8): Alles state und veste.9) Zacharias Sodocks10) sun und Leser Götzen11) sune. Über eine Schlägerei in der Synagoge 1373 siehe weiter im Abschnitt IV, Tanchum, über ״unbillige Rede und Handlung״ daselbst im Abschnitt IV, Samuel. Zu art. 13) Der 1474 beschuldigte Mairl wird noch einmal 1478 erwähnt gleichfalls aus Anlass einer von ihm verübten Gewalttätigkeit12). Als Sebastian Pflug, Pfleger zu Cham, für seinen Juden Mayr am 16. März beim Regensburger Rat um ein Geleit von 14 Tagen ersuchte und dies in der Osterwoche, da er ohne Antwort geblieben war, wiederholte13), verweigerte am 26. März der Rat das Geleit mit der Begründung, ״daz der gemelt Mair Jud in dem gelaitt, so er bei uns gehabt hat, der unser einen sein kinder frevelich geschlagen und gestossen hat, das dasselbig kind nyderlegig und kranck ist.“ Ob die Ausschreitung Mairs weiter geahndet wurde, wissen wir nicht. Streng verfuhr der Rat im Jahre 1518. ״Ein Jade hatte eines Tages mit seinem Weibe zu der Bäckerswitwe hinter der Mauer sich begeben, um Schulden einzufordern, und seine unvermögende Schuldnerin so unbarmherzig behandelt, dass dieselbe aus dem Hause entfliehen und hinaus auf die Schlacht sich hatte retten müssen. Dahin verfolgte sie nun auch der Jude und riss daselbst der Frau mit aller Gewalt den Mantel vom Halse. Um dieser Misshandlung willen und weil an einem Christen öffentliche Selbsthilfe verübet worden war, wurde der Jude mit Ruten ausgehauen, die Jüdin J) J. T.: teuer. 2) J. T.: ongeverd. s) J. T.: all. 4) J. T.: gab. ö) J. T.: ganzer. 6) J. T.: urkunt. 7) J. T.: aigen. 8) J. T. hier: ongever. 9) Die letzten vier Worte sind Übersetzung der hehr. Gültigkeitsformel. 10) Die Euphemie ״ges. And/‘ fehlt. u) Hier fehlt die Eulogie ״der lange und gut leben möge“. Über Vater und Sohn siehe Jahrb. S. 379 Anm. 3. 12) Ürkk. im HStA., Gemeiners hdschr. Nachlaß, Karton 11. lß) Mit der Bitte um weitere 14 Tage Geleit.