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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1930-01-01 · XXI. (1930) · page 294

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXI. (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 294)
Language
German
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288 zu gedeihen, da ihr der Senat in grosszügiger Weise alle mögliehen Freiheiten zur Ausübung ihrer Religion zugestand. Da aber mit den Portugiesen nur ein zeitweiliger Kontrakt geschlossen worden war, der nach Ablauf dieser Frist gelöst werden konnte, schwebten diese doch immer in der Gefahr, dass es der Geistlichkeit und der Bürgerschaft schliesslich gelingen könnte, den Abschloss eines neuen Kontrakts zu verhindern. Als daher Christian IV. von Dänemark im Jahre 16 >8 in Glückstadt eine neue Stadt an der Elbe gründete, mit der er Hamburg Konkurrenz bereiten wollte, lud er auch portugiesische Juden von Hamburg, Emden, Amsterdam, Frankreich, Portugal und Spanien etc. ein, und dieser Einladung folgte noch eine zweite spezielle im Jahre 16221). Da Christian IV. wusste, dass die Portugiesen im Besitze beträchtlicher Kapitalien waren, gewährte er ihnen Freiheiten zur Ausübung ihrer Religion, wie sie damals weder in Hamburg, Amsterdam, noch anderen freiheitlich gesonnenen Städten bestanden, und zog dadurch wirklich eine gewisse Anzahl von Portugiesen nach seiner neugegründeten Stadt. Allerdings war er im Irrtum, wenn er meinte, eine dauernde jüdische Siedlung daselbst begründen zu können, denn den erfahrenen portugiesischen Kaufleuten blieb es nicht verborgen, dass Glückstadt nicht geeignet war, Hamburg eine grosse Konkurrenz zu bereiten. Ausserdem brach gerade um diese Zeit der grosse Krieg aus, unter dem Deutschland 30 Jahre lang zu leiden hatte. Hamburg, als eine starke Festung, konnte vielen Einwohnern einen sicheren Schutz bieten, nicht aber eine 80 kleine Festung, wie es Glückstadt war. Immerhin siedelte sich doch eine geringe Zahl von Juden in dieser neuen Stadt an, um im Notfall, falls die Hamburger Bürgerschaft die portugiesischen Juden zwingen sollte, ihre Stadt zu verlassen, diesen eine Zuflucht zu bieten. So besagt auch das Protokollbuch der portugiesischen Gemeinde in Hamburg im Jahre 1665 2), dass die Gemeinde in Glückstadt stets aufrecht erhalten bleiben solle, um, falls Umstände x) Es soll sich noch ein Originalschreiben Christian IV. aus 1622 im Archiv der Portugiesisch-Jüdischen Gemeinde in Amsterdam befinden, jedoch ist dieser Brief seit mehr als einem Jahrhundert von niemandem mehr eingesehen worden. s) Vergl. Jahrbuch VI ״Aus dem ältesten Protokollbuch der Portug. Jüd. Gemeinde in Hbg.“ übers, von J. C(assnto). pag. 3.

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