Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXI. (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 272)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3486266-3486299--8342-3494721- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
266 Isr. Gemeinde diese Vorträge geschlossen werden“. Diese Maßnähme scheint die Auflösung des Vereins zur Folge gehabt zu haben. — R. Sal. Geiger erwähnt diesen Verein in seinem Werke דברי קהלת S. 37 u. S. 76. Der Inhalt des Dokuments sei im folgenden im Auszug wie: dergegeben:; Einleitung: Die Grundlagen des Vereins sollen sein: Lehre; Gottesdienst und Wohltätigkeit. ׳ §§ 1—3) Die Mitglieder des Vereins versammeln sich an שוי״ט nach dem Gottesdienst in der ״Altschul“, wo ihnen der Vereinsrabbiner einen Lehrvortrag hält. An Wochentagen soll morgens vor dem Gottesdienste jmd abends nach deai ^VD-Gebet unter Leitung des Rabbiners ״gelernt“ werden. § 4) Ist der Rabbiner verhindert, seinen Dienst zu versehen, so setzt der Vorstand einen Vertreter ein. ־— Bei Neube- Setzung der Stelle wird d§r Nachfolger von der Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluß gewählt. § 5) Die Vorsteher sollen zu Beginn eines jeden halben Jahres so vieLציצית einkaufen, daß jedem kostenlos die ציצית zur Verfügung gestellt werden können. Ein Mitglied, das mit der Verteilung der ציצית betraut wird, hat darüber zu wachen, daß kein Mißbrauch ־damit getrieben wird. § 6) Am שבת קדש פרשת שלח לך wird im Hause eines der Vorsteher Gottesdienst abgehalten, an den sich ein gemeinschaftliebes Mahl anschließt. In jedem dritten Jahr findet am Sonntag darauf ein Festessen statt. Dabei soll die Wahl der neuen Vor- Steher vorgenommen werden. § 7 bestimmt die Wahl und die Obliegenheiten der neuen Vorsteher, § 8 die Wahl des Vereinsdieners und dessen Pflichten. § 9 setzt die Vereinsbeiträge fest. § 10) Am ראש חדש סירן erfolgt Rechnungsäblage der Kassierer; Beratung über die Bedürfnisse des Vereins und Besprechung über die Vorbereitung zum Festmahle am שבת קדש פ׳ שלח לך. ,§§ 11—12 regeln die Bestimmungen darüber, nach welchen Grundsätzen das tägliche Lernkaddisch vom Vorsteher zu vergeben ist.