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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1930-01-01 · XXI. (1930) · page 260

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXI. (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 260)
Language
German
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254 Ursache haben, betteln zu geben. Man erwartet demnach, dass durch das gemeinsame Gefühl wahrer Nächstenliebe dieser Bestimmung entsprochen werden wird. 12. Jeder mit einer Armenportion Beteilte hat an dem bestimmten Tage in der Woche (Krankheitsfälle ausgenommen) zum Empfang derselben selbst zu erscheinen, im widrigen von dem Armenvater genaue Nachfrage zu halten, und im Falle er in Schleichwegen betreten werden sollte, ihm sogleich die Armenportion einzuziehen. Es ist demnach jedem Pfründler eine gedruckte Anweisung nach dem Formulare sub Lit. E. zu erfolgen, damit er im Falle, wenn er um seine Portion nicht selbst erscheinen kann, diese einem andern anvertrauen könne. Die Verteilung der bemessenen Armenportionen an die Ortsarmen hat wöchentlich und zwar an einem Freitage vom Lokalrabbiner, unter Kontrolle einer Gerichtsperson169) und eines Armenvaters, im Gemeindehause zu geschehen, welche insgesamt den nach dem Lit. F. beiliegenden Formulare zu erfassenden Beteilungsausweis zu unterfertigen haben, und zur vollständigen Übersicht über die Empfänge und Ausgaben des Armenfonds wird der sub Lit G aogeschlossene Monat-Zettel empfohlen, aus welchem dann die Jahre8rechnnng verfasst und die allenfälligen Bedürfnisse für den folgenden Monat ersichtlich sind. 13. Ausserordentliche Auslagen, zum Beispiel für Heilung armer Kranke, für ihre Pflege und Wartung, Medikamente etc. sind zwar auch aus dem Lokalarmenfond zu leisten, jedoch in so weit, als tunlich zu dokumentieren. 14. Der Lokalrabbiner wird als Bechnungsfübrer dieses Lokalarmenfonds unter Kontrolle des Ortsgerichtes und der Armenväter bestimmt und ist verbunden, über diesen Fond jährlich mit Ende Dezember der Obrigkeit eine gehörige dokumentierte Rechnung zu legen, für die richtige und genaue Gebahrung der Armengelder zu sorgen, dass die fruchtbringende Anlegung der Überschüsse dieses Fonds bald bewirkt, hierzu mit Vorlegung des Nachweises über die Pragmatikalsicherheit die hohe Bewilligung bei Zeiten eingebolt und auf diese Art ein bleibender Fond für diese wohltätige Anstalt bewirkt werde. י«") Einer der Judenrichter.

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