Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXI. (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 226)
- Language
- German
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220 Mächtigen Fluten versenkte16). Er trug uns wie auf Adierfittigeh, amgab ans mit besonderer Liebe, hat uns seinem Dienste näher gebracht, gab uns geradlinige Gesetze und Rechte, sandte uns fromme, untadelige, heilige Lehrer. Heilig sei Israel seinem Gotte14), ihr Geliebte und Auserwählte! In seinem Buche Deuteronomium gebot er uns15): ״den Ewigen zu lieben und ihm anzubaften“. Ist es wohl möglich, dem Feuer, das Feuer verzehrt, dem Schöpfer der Himmelslichter anzuhaften? Gemeint ist, seinen Wegen anzuhaften, in diesen zu wandeln. Wie er unseren Lehrer, das Haupt unserer Erwählten, begraben, sollen auch wir uns voll Eifer mit dem Waschen und Begraben der Toten beschäftigen. Deshalb haben wir Mitglieder der heiligen Vereinigung der Beerdigangsbrüderschaft, welche in diesem Buche genannt, beschlossen, die Tekanot festzulegen, Zäune, Grenzen zu setzen und daran festzuhalten, bis die Füße des Verkünders auf den Hohen sichtbar werden16), dann schwindet der Tod für immer 17), für alle Geschlechter! Amen. 1. So ]emand gestorben, es sei Kind oder Erwachsener, müssen die Kassiere nach dem Gebete, die anderen Mitglieder auffordern, sich sofort auf den Friedhof zu begeben, um das Grab zu schaufeln, damit die Leiche auch keine Stunde unbegraben liege. Übertreten die Kassiere diese Verordnung, dann werde jeder von ihnen mit einer Strafe von zwei Böhm belegt. 2. Von den Mitgiedern der Beerdigungsbrüderschaft ist jeder einzelne verpflichtet, das Grab auszuheben, es sei für einen Erwachsenen oder ein Kind, oder aber einen Vertreter zu bestellen, der dazu fähig ist. Wer nicht selbst geht, auch keinen Vertreter bestellt, hat an die Almosenkasse der Beerdigungsbrüderschaft zwe Böhm zu zahlen. 3. Von einer grossen, d. h. 9 Jahr alten Leiche, haben die Angehörigen vor dem Begräbnis ein Pfand im Werte von einem halben Taler mährisch, von einer kleinen 4/4 Taler zu erlegen. ״) Ex. 19, 4. 14) Jerem. 2, 3. 18) Deuter. 13, 4 und 4, 24 dazu Talm. Tr. Sota 14 a. 1#) Jes. 52, 7. יי) Jes. 25, 8.